Innovationsausschuss beim G-BA hat sich konstituiert
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat sich am 15. Oktober 2015 in Berlin konstituiert. Aufgabe des Gremiums ist es, ab 2016 mit Mitteln des Innovationsfonds neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Der Innovationsausschuss wird in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds festlegen und über die eingegangenen Anträge auf Förderung entscheiden.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungs-gesetz (GKV-VSG) erhielt der G-BA den Auftrag, neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen (§ 92a SGB V).
Die Bundesregierung legt zu diesem Zweck einen Innovationsfonds auf, über den für die Jahre 2016 bis 2019 jährlich Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro bereitgestellt werden. 75 Prozent des Fonds stehen für die Förderung neuer Versorgungsformen zur Verfügung, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Sie müssen eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und ein hinreichendes Potenzial aufweisen, in die Regelversorgung überführt zu werden. 25% des Fonds sollen zur Förderung der Versorgungsforschung eingesetzt werden. Die in Frage kommenden Forschungsprojekte sollen auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sein.
Die Mittel für den Fonds werden je zur Hälfte aus dem Beitragsaufkommen der Gesetzlichen Krankenversicherung und aus dem steuerfinanzierten Gesundheitsfonds getragen und vom Bundesversicherungsamt verwaltet.
Der Innovationsausschuss setzt sich zusammen aus
- drei VertreterInnen des GKV-Spitzenverbandes: Dr. Doris Pfeiffer, Johann-Magnus Frhr. v. Stackelberg und Gernot Kiefer
- einem Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Dr. Andreas Gassen
- einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): Dr. Wolfgang Eßer
- einem Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): Georg Baum
- dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA: Prof. Josef Hecken
- zwei Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG): Staatssekretär Lutz Stroppe und Oliver Schenk
- einer Vertreterin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF): Petra Steiner-Hoffmann
- sowie zwei PatientInnenvertreterInnen: Dr. Ilona Köster-Steinebach und Dr. Martin Danner
Der Vorsitz des Innovationsausschusses liegt beim unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Professor Josef Hecken.
Um den wissenschaftlichen und versorgungspraktischen Sachverstand in die Beratungsverfahren des Innovationsausschusses einzubringen, wird ein ExpertInnenbeirat gegründet.
Die Mitglieder werden bis Ende 2015 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berufen.
Der G-BA hat dadurch weiter an Bedeutung gewonnen. 2004 aus Vorgängergremien hervorgegangen, sollte er zunächst vor allem entscheiden, welche Leistungen Teil des Leistungskatalogs sind und welche nicht. Nach und nach bekam er weitere Zuständigkeiten, z. B. mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement, mit dem Arzneimittel-Neuordnungsgesetz (2011) für die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln sowie mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (2012) für die Nutzenüberprüfung neuer Behandlungsmethoden und die Überarbeitung der Verhältniszahlen der Bedarfsplanung. Inzwischen hat der G-BA auch ein zweites Institut gegründet, das auf Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen spezialisiert ist. Außerdem soll er jetzt bestimmen, bei welchen Krankheiten ein/e PatientIn ein Recht auf eine Zweitmeinung hat und er soll Medizinprodukte auf ihren Nutzen prüfen.
Waltraud Deubert
Quelle: Rosa Beilage zur VPP 4/2015
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat sich am 15. Oktober 2015 in Berlin konstituiert. Aufgabe des Gremiums ist es, ab 2016 mit Mitteln des Innovationsfonds neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Der Innovationsausschuss wird in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds festlegen und über die eingegangenen Anträge auf Förderung entscheiden.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungs-gesetz (GKV-VSG) erhielt der G-BA den Auftrag, neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen (§ 92a SGB V).
Die Bundesregierung legt zu diesem Zweck einen Innovationsfonds auf, über den für die Jahre 2016 bis 2019 jährlich Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro bereitgestellt werden. 75 Prozent des Fonds stehen für die Förderung neuer Versorgungsformen zur Verfügung, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Sie müssen eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und ein hinreichendes Potenzial aufweisen, in die Regelversorgung überführt zu werden. 25% des Fonds sollen zur Förderung der Versorgungsforschung eingesetzt werden. Die in Frage kommenden Forschungsprojekte sollen auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sein.
Die Mittel für den Fonds werden je zur Hälfte aus dem Beitragsaufkommen der Gesetzlichen Krankenversicherung und aus dem steuerfinanzierten Gesundheitsfonds getragen und vom Bundesversicherungsamt verwaltet.
Der Innovationsausschuss setzt sich zusammen aus
- drei VertreterInnen des GKV-Spitzenverbandes: Dr. Doris Pfeiffer, Johann-Magnus Frhr. v. Stackelberg und Gernot Kiefer
- einem Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Dr. Andreas Gassen
- einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): Dr. Wolfgang Eßer
- einem Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): Georg Baum
- dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA: Prof. Josef Hecken
- zwei Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG): Staatssekretär Lutz Stroppe und Oliver Schenk
- einer Vertreterin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF): Petra Steiner-Hoffmann
- sowie zwei PatientInnenvertreterInnen: Dr. Ilona Köster-Steinebach und Dr. Martin Danner
Der Vorsitz des Innovationsausschusses liegt beim unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Professor Josef Hecken.
Um den wissenschaftlichen und versorgungspraktischen Sachverstand in die Beratungsverfahren des Innovationsausschusses einzubringen, wird ein ExpertInnenbeirat gegründet.
Die Mitglieder werden bis Ende 2015 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berufen.
Der G-BA hat dadurch weiter an Bedeutung gewonnen. 2004 aus Vorgängergremien hervorgegangen, sollte er zunächst vor allem entscheiden, welche Leistungen Teil des Leistungskatalogs sind und welche nicht. Nach und nach bekam er weitere Zuständigkeiten, z. B. mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement, mit dem Arzneimittel-Neuordnungsgesetz (2011) für die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln sowie mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (2012) für die Nutzenüberprüfung neuer Behandlungsmethoden und die Überarbeitung der Verhältniszahlen der Bedarfsplanung. Inzwischen hat der G-BA auch ein zweites Institut gegründet, das auf Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen spezialisiert ist. Außerdem soll er jetzt bestimmen, bei welchen Krankheiten ein/e PatientIn ein Recht auf eine Zweitmeinung hat und er soll Medizinprodukte auf ihren Nutzen prüfen.
Waltraud Deubert