Interview mit Jürgen Matzat (DAG SHG), Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Psychotherapie
Lieber Herr Matzat,
vor einem Jahr, kurz nach Einführung der PT-Richtlinienveränderungen, haben Sie für ein Interview zur Verfügung gestanden, in dem Sie die Veränderungen aus Sicht der Patient*innen beleuchtet haben. Ich danke Ihnen, dass Sie sich erneut bereit erklärt haben, unsere Fragen zu beantworten.
Derzeit werden bezüglich der neuen Richtlinie die ersten Fazits gezogen, mit - vorsichtig ausgedrückt - gemischten Ergebnissen. Vor allem die Psychotherapeut*innen zeigen auf, dass ihre schon im Vorfeld ausgedrückte Erwartung, die Reform würde die Versorgungslage eher verschlechtern als verbessern, erfüllt worden sei. So würden durch Zeiten, die mit telefonischer Erreichbarkeit oder Sprechstunden gefüllt werden die Kapazitäten für Richtlinienpsychotherapie real noch verringert.
Wie lautet Ihre Einschätzung der Veränderungen? Haben sich die Dinge wie gewünscht oder erwartet entwickelt? Gibt es Entwicklungen, die Sie überraschen?
Welche Veränderungen sich tatsächlich ergeben haben, ist natürlich aus meiner Perspektive nicht einzuschätzen; man bräuchte belastbare Daten, vor allem aus Patientenbefragungen. Dass Therapeuten jetzt (vermutlich) besser zu erreichen sind, ist ohne Zweifel für Patienten hilfreich, und die sog. „Sprechstunde“ wird allgemein gelobt. Gewissheit (!) bestand von Anfang an darin, dass sich Therapiezeiten dadurch sogar verringern, die Hoffnung (!) war auf der anderen Seite, dass frühzeitig Menschen aus der Warteschlange heraus auf andere, angemessenere Pfade gelotst werden (z. B. Ehe- und Familien- oder Suchtberatung, stationäre Behandlung) und sich so die Wartezeit insgesamt verkürzt. Ob dies der Fall ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Insgesamt hat sich nach meiner Wahrnehmung die Lage in letzter Zeit etwas entspannt, was ich aber eher auf die starke Zunahme halber Sitze und dadurch die Verringerung brachliegender Kapazitäten zurückführe.
Ob von der Patientenvertretung erhoffte Nebeneffekte (stärkeres Selbstverständnis der Therapeutenschaft als Element im GKV-Versorgungssystem, vermehrte Kooperation mit Ärzten, Kliniken und (psycho-)sozialen Institutionen) eingetreten sind, kann ich nicht beurteilen. Vermutlich dauert das noch ein Weilchen.
Ein „Brocken“, über den viele Kolleg*innen ächzen, ist die „telefonische Erreichbarkeit“. Mit einem vollen Versorgungsauftrag müssen jetzt über drei Stunden pro Woche telefonische Erreichbarkeit gewährleistet werden. Da aufgrund der unveränderten Honorarsituation in Psychotherapiepraxen nicht so selbstverständlich Personal angestellt werden kann wie bei somatisch tätigen Ärzt*innen, leisten viele Kolleg*innen diese unbezahlte Telefonzeit selbst oder haben sie an Dienstleister delegiert, die sehr schnell mit ihren Angeboten auf dem Markt waren. Sind Sie der Auffassung, dass diese Leistung, auch in diesem Ausmaß, Patient*innen den Zugang zu Psychotherapie erleichtert und in dieser Form hilfreich ist?
Sind es drei Stunden? Ich dachte zwei; egal. Mir schien das auch relativ viel, aber „die Bänke“ im G-BA, also auch die Vertreter der Psychotherapeuten, haben das so vereinbart! Und zum Glück sind die Therapeuten ja nicht verpflichtet, während dieser zwei oder drei Stunden Däumchen zu drehen.
Die Honorarsituation in Psychotherapiepraxen kenne ich nicht genau genug, hoffe aber, dass die Einkommen – im Vergleich zur Bevölkerung – doch einigermaßen auskömmlich sind.
Die „Psychotherapeutische Sprechstunde“ wurde auch etabliert, um Psychotherapeut*innen mehr Lotsenfunktion zu geben. Hintergrund war die Idee, dass viele Patient*innen, welche die Sprechstunden aufsuchen, möglicherweise keine ambulante Psychotherapie, sondern andere Hilfeangebote benötigen. Viele Kolleg*innen berichten nun von eher frustrierenden Erfahrungen, dass ein überwiegender Großteil der Aufsuchenden eine klare Indikation für eine ambulante Psychotherapie habe, dann aber aufgrund mangelnder zeitlicher Kapazitäten ohne Aussicht auf einen schnellen Beginn der Therapie verabschiedet werden müssen. Haben Sie Rückmeldungen, wie die Psychotherapeutische Sprechstunde aus Sicht der Patient*innen wahrgenommen wird?
Hierüber benötigen wir dringend Daten: Wie viele Patienten (und zwar welche) konnten erfolgreich und sinnvollerweise auf andere Gleise (welche?) gelotst werden? Ich kann das nicht wissen, und ich fürchte, niemand weiß das im Moment. Ansonsten habe ich natürlich Verständnis dafür, dass es für einfühlsame Menschen eine seelische Belastung darstellen kann, wenn man die Frustration Anderer (hier: der nicht versorgten Patienten) miterlebt. „In der Warteschlange“ wurde diese Frustration allerdings schon lange erlebt, und zwar alltäglich, von sehr, sehr vielen. Das war ja der Grund dafür, dass die Politik eingegriffen hat. Der Leidensdruck verteilt sich jetzt offenbar etwas anders, könnte man sagen. Das ist insofern nicht schlecht, als die organisierte Therapeutenschaft sich eher dagegen wehren kann als einzelne Patientinnen und Patienten.
Wie Patienten die Sprechstunde wahrnehmen, vermag ich natürlich nicht zu sagen. Dazu bräuchte es dringend Forschung! Vielleicht kennen Sie jemanden, der das machen könnte – und jemanden, der das finanziell unterstützen würde. Kleiner Tipp: Beim G-BA gibt es ja den sog. „Innovationsfond“ …..
Eine weitere Befürchtung, die eingetreten ist, betrifft den Bereich der Kostenerstattung. Viele Krankenkassen sind sehr schnell nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie dazu übergegangen, kaum noch Behandlungen in Privatpraxen zu genehmigen. In dem Interview vor einem Jahr haben Sie gesagt, dass Sie sich vor allem für die Versorgung in Vertragspraxen einsetzen und die Sorgen um die Privatpraxen nicht teilen könnten. Nun ist natürlich auch aus Sicht der DGVT eine angemessene Versorgung mit Vertragspraxen das eigentliche Ziel, die Historie in der Bedarfsplanung gibt aber wenig Hoffnung, dass hier bald eine grundlegende Verbesserung zu erwarten ist. Zuletzt hat die Festschreibung der mangelhaften Versorgung im Ruhrgebiet durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zu erneuten Enttäuschungen geführt. Daher treten wir sehr engagiert dafür ein, dass auch weiterhin Behandlungen in Privatpraxen möglich sein müssen.
Was wäre aus Ihrer Sicht der vielversprechendste Weg, möglichst bald eine wirkliche Verbesserung der Versorgung zu erreichen?
Es wäre für die Patientenvertretung sehr hilfreich, wenn belastbare Belege für ein solches Verhalten der Kassen (welche in welchen Regionen?) und dadurch verschärfte Unterversorgung von Patienten (nicht von Therapeuten) vorliegen würden.
Die systematische Unterversorgung der Menschen im Ruhrgebiet – übrigens nicht nur mit Psychotherapie! – ist ein Skandal, aus meiner laienhaften Sicht sogar verfassungswidrig. Kennen Sie vielleicht jemanden, der nicht nur jammern, sondern auch klagen möchte?
Gegen die herrschende Bedarfsplanung (nicht nur, aber gerade auch zur Psychotherapie) hat sich die Patientenvertretung im G-BA nach Kräften gewehrt – leider weitgehend erfolglos. Nun hat ja zum Glück die Politik (nicht die sog. Gemeinsame Selbstverwaltung!) dafür gesorgt, dass dieses Paket wieder aufgeschnürt werden muss. Schau’n wir mal …..
Und schließlich: Welchen Wunsch gibt es aus Patient*innenperspektive an uns? Wie können wir als Fach- und Berufsverband dazu beitragen, die Bande zwischen Patient*innen und Behandler*innen zu festigen und die Zusammenarbeit zu verbessern? Wie können wir Patient*innen unterstützen?
Diese Frage ehrt Sie! Leider habe ich keine Patentantwort. Vielleicht eine Richtung: von der Frustration zur Erkenntnis. Was genau machen denn Ihre Kolleginnen und Kollegen? Was passiert denn in den „Sprechstunden“? Wie vielen / welchen Patientinnen und Patienten kann im Rahmen der „Sprechstunde“ bereits hinreichend geholfen werden? Welche Überweisungen / Kooperationsbemühungen finden statt? Wo gibt es noch unausgelastete (halbe) Sitze, die für die Versorgung zur Verfügung gestellt werden könnten?
Vielen Dank für Ihre Antworten zu den Veränderungen der Psychotherapie Richtlinie, die für uns sicher wichtige Anstöße liefern werden, unsere Einstellungen und auch unsere Arbeit zu überprüfen. Zum Schluss hätte ich noch eine Frage, die nicht in Zusammenhang mit der Richtlinie steht, unseren Berufsstand aber immer mehr beschäftigt. Es werden immer mehr Angebote entwickelt, die unter dem Begriff „E-Health“ zusammengefasst werden. Hier gibt es einfache Unterstützung für Psychotherapeut*innen, wie Apps, in denen Aktivitätenpläne verwaltet werden können, aber auch Programme, die vor oder anstelle einer Psychotherapie schnelle Hilfe versprechen. Wie stehen Sie als Patient*innenvertreter zu diesem Thema, welche Hoffnungen, welche Befürchtungen verbinden Sie mit dem Thema „E-Health“?
Das ist ein sehr weites Feld. In der gebotenen Kürze kann ich nur ganz persönlich sagen, dass ich dieser Entwicklung sehr skeptisch gegenüber stehe. „Beziehung“ ist für mich der zentrale Wirkfaktor jeglicher Psychotherapie, und die ist doch elektronisch etwas eingeschränkt. Über Extremfälle (die berühmte Arktisstation, völlig inmobile Patienten etc.) brauchen wir nicht zu diskutieren. Im Übrigen sind die Debatte und die ersten praktischen Anwendungen natürlich stark von ökonomischen Erwägungen getrieben.
Sowohl unter Therapeuten als auch unter Patienten wird es „E-Fans“ geben – vielleicht auch eine Form der Passung? –, die diesen Weg gehen werden. Den anderen Patienten wünsche ich weiterhin unmittelbare menschliche Begegnung.
Die Fragen stellte Oliver Kunz, Mitglied im geschäftsführenden Vorstand der DGVT