Ja, nein, später [1] - Politik für Entscheidungslösung bei Organspenden
Bei der Organspende steht – nach jahrelangen Debatten – eine Neuregelung bevor. Bürger sollen künftig von der Krankenkasse gefragt werden, ob sie im Fall ihres Todes zur Spende bereit sind. Den Anstoß gab SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier, der seiner Frau eine Niere gespendet hatte.
Die Not ist schon lange bekannt. Rund 1.000 Menschen sterben pro Jahr in Deutschland, während sie auf ein Organ warten, das ihr Leben retten könnte. 11.570 PatientInnen haben nach Angaben der Deutschen Transplantationsgesellschaft Anfang des Jahres auf eine Organspende gewartet. Während im vergangenen Jahr rund 5.000 Organe transplantiert wurden, kamen 7.000 neue PatientInnen, die ein neues Organ brauchen, hinzu. Jährlich werden in Deutschland weniger als 1.300 Spenderorgane entnommen – das ist zu wenig.
Und die Situation wird nicht besser, wie aktuelle Zahlen zeigen. Im ersten Halbjahr 2011 sank die Zahl der gespendeten Organe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um zwölf Prozent. Für die betroffenen Schwerkranken und ihre Angehörigen eine verzweifelte Situation.
Organspender sind Mangelware
Über die Gründe für den Mangel ist unter Medizinern und Politikern viel diskutiert worden. In regelmäßigen Kampagnen hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation versucht, mehr Bürger dazu zu bewegen, sich einen Organspendeausweis zu beschaffen, ihn auszufüllen und immer bei sich zu tragen. Dies ist in Deutschland die Voraussetzung dafür, dass einem Menschen im Todesfall – wenn der Hirntod eingetreten ist – ein Organ entnommen werden kann. Hat sich der Betroffene nicht selbst zum Organspender erklärt, können nach seinem Tod auch die Angehörigen über die Entnahme entscheiden. Diese sogenannte erweiterte Zustimmungslösung gilt seit dem Jahr 1997 – und sie ist seit Langem heftig umstritten.
Denn in anderen europäischen Staaten gibt es Regelungen, die für eine wesentlich größere Anzahl von Organspendern sorgen. In Spanien und acht weiteren EU-Ländern gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Das heißt: Jeder Verstorbene gilt als Organspender, es sei denn, er hat dem ausdrücklich widersprochen. Damit setzen die Staaten auf die gegenteilige Lösung wie in Deutschland. Einige Länder haben in diese Widerspruchslösung auch die Angehörigen einbezogen. In Finnland, Frankreich, Italien, Norwegen und Schweden können die Verwandten anstelle des Betroffenen einer Organentnahme nach dessen Tod widersprechen. Dann gilt deren Wille.
In Deutschland wurde auch über die Widerspruchslösung debattiert – allerdings ohne Aussicht darauf, dass sie politische Mehrheiten findet. Zu groß ist die Befürchtung, die Persönlichkeitsrechte der Menschen einzuschränken und in den Ruch der Leichenfledderei zu geraten.
Die Steinmeiers
Eine Wende in der verfahrenen Organspende-Debatte brachte das persönliche Schicksal des SPD-Politikers Frank-Walter Steinmeier. Seine schwer nierenkranke Frau Elke Büdenbender benötigte ein Spenderorgan. Steinmeier war zur Spende einer Niere bereit und nahm eine Auszeit vom politischen Geschäft – seine Gründe legte er in einer Pressekonferenz ausführlich dar.
Das Bekenntnis löste großen Wirbel aus – die Steinmeiers dominierten selbst die Schlagzeilen der Boulevardpresse und der Klatschblätter. Eine breite öffentliche Diskussion war die Folge, der Mangel an Spenderorganen in Deutschland wurde wieder zu einem großen Thema.
Entscheidungslösung
Nun soll die Diskussion in einer Änderung des Transplantationsgesetzes münden. Die hat Steinmeier gemeinsam mit Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) vorbereitet. Beide streben einen dritten Weg an, der eine breite Zustimmung finden kann: die Entscheidungs- bzw. Erklärungslösung.
Jeder Bürger soll mindestens einmal in seinem Leben nach seiner Organspendebereitschaft gefragt werden. Sein Ja oder Nein soll dann auf einem offiziellen Dokument festgehalten werden – Steinmeier und Kauder dachten an Personalausweis, Führerschein oder Krankenversicherungskarte. „Der Vorschlag lautet: Alle Bürger sollen sich mindestens einmal im Leben entscheiden müssen, ob sie Organspender sein wollen“, berichtete Steinmeier über das Projekt.
Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe des Bundestages befasste sich mit der Ausarbeitung eines Gesetzestextes. Auch der Bundesrat wurde aktiv. Das rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen brachte eine Initiative in die Länderkammer ein, die dort auf Zustimmung stieß. Der Bundesrat sprach sich für die Einführung der Entscheidungslösung aus.
Bahr-Variante
Doch dann schaltete sich plötzlich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ein, der sich in der Debatte zuvor auffällig zurückgehalten hatte. Der Minister lancierte einen eigenen Entwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes. Demnach sollen die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Versicherer verpflichtet werden, bei Ausstellung der neuen elektronischen Gesundheitskarte die Versicherten über Organspenden zu informieren und sie zu einer Erklärung aufzufordern.
Die Antwort der Versicherten soll in einem Organspendeausweis dokumentiert werden, den die Kassen zur Verfügung stellen sollen. Und es gibt mehr als zwei Antworten: Die Versicherten können einer Organspende zustimmen, sie ablehnen oder aber erklären, dass sie sich zunächst nicht entscheiden möchten. Für Rückfragen müssen die Krankenversicherer qualifizierte Ansprechpartner zur Verfügung stellen.
„Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll der bestehende Abstand zwischen der hohen Organspendebereitschaft in der Bevölkerung (75 Prozent) und dem tatsächlich dokumentierten Willen zur Organspende (25 Prozent) verringert werden, ohne die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen durch eine Erklärungspflicht einzuschränken“, heißt es im Entwurf der Gesetzesänderung. Ausdrücklich sprach sich Bahr dagegen aus, die Bürger etwa bei der Ausstellung eines Ausweises mit dem sensiblen Thema zu konfrontieren. Und: einen Zwang dürfe es nicht geben.
Damit spielte Bahr auf einen Vorschlag der deutschen Ärzteschaft an. Der Ärztetag hatte im Juni dieses Jahres einen Vorschlag zur Neuregelung der Organspende beschlossen, wonach jeder Bürger zu einer klaren Aussage für oder gegen die Organspende verpflichtet werden sollte. Auch der Deutsche Ethikrat hatte für eine „Äußerungspflicht“ plädiert.
Nach einer juristischen Prüfung zog die Ärzteschaft aber ihren Vorschlag zurück. Verfassungsjuristen hätten festgestellt, dass der Beschluss nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Viele Deutsche für Entscheidungslösung
Umfragen zufolge könnte die Entscheidungslösung dafür sorgen, die Zahl potenzieller Organspender signifikant zu erhöhen. Fast drei Viertel der Deutschen sind demnach dafür, die Bereitschaft zur Organspende von den Krankenkassen abfragen zu lassen, und wären auch gewillt, sich dabei festzulegen.
Bei einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Krankenkasse DAK gaben zudem 71 Prozent der rund 1.000 Befragten an, generell zur Organspende bereit zu sein. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation nennt daher eine Gesetzesänderung „eine einmalige Chance, die wir nutzen müssen“. Auch die Deutsche Transplantationsgesellschaft hielte eine entsprechende Neuregelung für einen „Meilenstein“.
Kirche: Freiwilligkeit oberstes Gebot
Einzig die katholischen Bischöfe äußerten sich kritisch. Die Freiwilligkeit müsse „höchstes Gebot“ bleiben, erklärten sie und rieten zu „höchster Sensibilität“. Die Bischofskonferenz plädierte für eine Beibehaltung der Zustimmungslösung und lenkte den Blick auf andere Probleme, die Ursache für den Organmangel sein könnten.
Schließlich meldeten nur die Hälfte der Kliniken potenzielle Organspender. Der Staat müsse die organisatorischen Mängel in den Krankenhäusern beheben. Es sei ein Problem, dass die Kliniken keine „angemessene Kostenerstattung“ für die Entnahme der Organe erhielten, zudem verhinderten die Arbeitsüberlastung, aber auch die Unsicherheit der MitarbeiterInnen, dass mehr Spenderorgane zur Verfügung stünden. Probleme, auf die auch die Ärzteschaft mehrfach hingewiesen hatte, die Einführung von Transplantationsbeauftragten in jeder Klinik fordernd.
Die Bischöfe erklärten die Organspende zum „Akt der Nächstenliebe“, mahnten aber auch, es handele sich nicht um ein „zur Verfügung gestelltes Ersatzteillager“, sondern um einen Leichnam. In der Politik stieß die Kirche auf wenig Resonanz, zeichnete sich doch ab, dass in den Ländern und dem Bund eine Mehrheit eine Neuregelung befürwortet.
Grundzüge bereits festgelegt
Doch obwohl Minister Bahr beim Thema Organspende in die gleiche Richtung geht wie Steinmeier und Kauder, sorgte sein Vorstoß im Bundestag nicht für Freude. Zwar begrüßten SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach und sein CDU-Kollege Jens Spahn die Vorschläge als „Schritt in die richtige Richtung“. Gleichwohl betonten sie, dass sich Bahrs Pläne in weiten Teilen mit dem Gruppenantrag deckten, an dem Gesundheitspolitiker von Union und SPD schon monatelang gearbeitet hatten. Die Grundzüge einer Reform stünden fest. Und die werde auch ohne Zutun des Ministers kommen.
„Herr Bahr rennt dem fahrenden Zug in der Hoffnung hinterher, noch aufspringen zu können“, kommentierte Lauterbach. Und Spahn sekundierte, es werde eine Initiative „aus der Mitte des Bundestages“ geben, die „sehr große Zustimmung“ finden werde. Das heißt, die Parlamentarier, die das Thema so lange vorangetrieben haben, wollen das Feld nun nicht einfach dem Gesundheitsminister überlassen.
Ablenkungsmanöver
Der aber könnte einen politischen Erfolg gut gebrauchen. Denn das eigentliche Großprojekt des Jahres 2011, die Reform der Pflegeversicherung, droht im Gezänk der Koalitionspartner unterzugehen. Während die FDP nach wie vor für eine persönliche Zusatzversicherung für die Pflege plädiert, bei der jeder nur für sich spart, hatte die CSU vorgeschlagen, die zu erwartenden Mehrkosten für die Versorgung Demenzkranker aus Steuermitteln zu bezahlen.
Die CDU kam mit einer weiteren Idee: Spahn plädierte dafür, einen Kapitalstock für alle aufzubauen, in den jeder Versicherte fünf Euro monatlich einzahlt. Die CSU lehnte prompt ab. „Mit uns wird es keine kleine Prämie geben“, sagte CSU-Sozialpolitiker Max Straubinger.
In dieser schier aussichtslosen Lage wächst der Druck auf den zuständigen Minister Bahr. Mit einer von ihm initiierten Neuregelung bei der Organspende könnte er, so heißt es in Berlin, gut von den Problemen bei der Pflegereform ablenken.
Information zum Autor:
Wolfgang Wagner
geb. 1964, ist Journalist in Köln.
wolfgang.wagner@mds.de
[1]Quelle: Dr. med. Mabuse, Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe, Nr. 194, November/Dezember 2011; Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion und des Autors.