Jenseits der Einzelpraxis
Der vdää (verein demokratischer ärzte und ärztinnen) lud am 17. März zu einem Workshop „MVZ-Gründung“ nach Berlin ein. Es ging darum, wie man ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) gründet bzw. wie man kollektive und solidarische Arbeitsformen im ambulanten Sektor organisieren könnte. Für die DGVT war Jürgen Friedrich, Landesprecher in Mecklenburg-Vorpommern, dabei und gab damit ein Signal für eine künftige engere Zusammenarbeit von vdää und DGVT.
Die meisten der 15 TeilnehmerInnen kamen aus einer Hamburger Initiativgruppe sowie aus einer kleineren Leipziger Gruppe. Diese jungen KollegInnen waren zumeist in lokalen Initiativen tätig, z. B. zur Versorgung Nicht-Versicherter etc. Sie streben eine kollektive Form des Lebens und Arbeitens an, wollen Therapie, Prävention, Stadtteilarbeit und politische Aktivitäten verbinden.
Bernhard Winter aus dem vdää-Vorstand praktiziert als Hausarzt in einer Offenbacher Praxisgemeinschaft. Er erinnerte sich, dass man für ein Modellprojekt „Sozialmedizinisches Zentrum“ KollegInnen gesucht, aber niemanden gefunden habe. Referent Michael Jansen (vdää) praktiziert seit zwei Jahren in Berlin-Neukölln als Hausarzt in einer Zweier-Gemeinschaftspraxis. Zuvor war er ärztlicher Leiter eines der ersten Berliner MVZs, welches zu einer Kette mit mehreren MVZs gehörte. Er riet: „Benutzt die KVen!“. Die Berliner KV habe erstklassige Berater. Bei der KBV gebe es eine ausführliche MVZ-Broschüre, die jeder Niedergelassene kostenlos beziehen könne.
Dieses MVZ-Ketten-Projekt sei letztlich am Geld gescheitert, in Teile zerschlagen an andere Träger weiterverkauft worden. Die Regelungen, ein MVZ zu betreiben, seien „wahnsinnig kompliziert“. Zur Intro erfolgte eine Differenzierung zwischen Gemeinschaftspraxis („überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft“) mit gemeinschaftlicher Abrechnung bei der KV und juristisch in Form von Personengesellschaften von VersorgerInnen (Partnergesellschaft - das ist die die kollektivistischste Variante -, GbR und GmbH), Praxisgemeinschaft (mit getrennter Abrechnung bei der KV und auch ansonsten rechtlich begrenzten Kooperationsmöglichkeiten) und MVZs, die 2004 (§ 95 SGB V) von der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ins Leben gerufen wurden (mit Ähnlichkeiten zum DDR-Poliklinikum) mit dem Ziel, durch Flexibilisierung und Ökonomisierung mehr Effizienz zu erlangen. Anfangs konnten Unternehmungen sich auf Sitze bewerben und dann Ärzte anstellen, später (2011/12) durften sich dann nur noch Ärzte drauf bewerben.
GbR und GmbH sind aus kollektivistischer Sicht unattraktiv wegen der unbegrenzten Haftung bzw. der monetären Bindung der Stimmrechte. Genossenschaften wären da eigentlich günstiger, aber sie seien (juristisch) sehr schwierig zu gründen. (Die KV-Berater konnten diesbezüglich nicht helfen; ob sie es überhaupt wollten, ist eine andere Frage). Als Alternative bliebe dann noch die gemeinnützige GmbH.
Schwierig sei so oder so das Berufsgruppen-Übergreifende: PhysiotherapeutInnen hätten separate Verträge mit den KVen. Praktisch ergebe sich daraus aus rechtlichen Gründen, dass man getrennte WCs, ja sogar Aufgänge, nachweisen musste. Wahrscheinlich sei eine Trägergesellschaft als gemeinsames Dach fürs Ökonomische die kollektivistischste Lösung, auch wenn die Abrechnung mit der KV immer fall- und professionsbezogen bleiben muss.
Als die TeilnehmerInnen die Idee der Gleichbezahlung aller Mitarbeitenden im MVZ-Kollektiv ins Spiel brachten, berichteten die ReferentInnen aus ihrer erlebten Praxis der Berufsgruppen-Kooperation im MVZ, dass sie überhaupt kein Projekt kennen würden, bei dem dies dauerhaft geklappt hätte. Selbst die medizinischen Fachangestellten hätten sich abheben wollen von den weniger ausgebildeten Praxishelferinnen. Das Hierarchiegefälle zu den ÄrztInnen sei immer bestehen geblieben. Auch habe es den nichttherapeutischen Kräften meist an Motivation zur Verantwortungsübernahme gefehlt. Eine gute Arzthelferin sei spezialisiert, meist auf die Arbeitsweise ihrer Ärztin/ihres Arztes jahrelang eingespielt, wimmele unnötige Arztbesuche schon am Telefon ab („Haben Sie schon Fieber gemessen? Nur wenn es über 39 Grad steigt, melden Sie sich bitte wieder …“), lege Drittbesuche so ins Quartal, dass der Praxis nicht die hausärztliche Chroniker-Pauschale entgeht etc. Je nach Facharzt-Feld gebe es unterschiedliche Regelungen und Kniffe. Die ArzthelferInnen per Pool einzusetzen, habe mehr Nachteile als Vorteile gebracht.
Auch für angestellte ÄrztInnen sei zu bedenken, dass sie ca. 25% weniger abrechenbare Leistungen erbracht hätten: Es fehle offenbar an der Motivation zur Selbstausbeutung. Zudem müssten viele der fallbezogenen administrativen Arbeiten im MVZ von der Verwaltung geleistet werden. Dies und das Teaming (Sitzungen, Absprachen, Dienstpläne, AU-Vertretungen etc.) führe dazu, dass die betriebswirtschaftliche Effizienz bei gleichem Leistungsprofil sogar eher niedriger sei als in der Einzelpraxis. Aus einem speziellen MVZ-Konzept müsse der Mehrwert kommen. In einem kommerziellen MVZ ist das die sog. „Verwertungskette“.). Generell gebe es zwei erfolgreiche MVZ-Typen: das breite generalistische und das hochspezialisierte MVZ.
Ein weiteres Problem sei, dass Anstellung nicht zeitgleich Zulassung bedeute. Bei fristloser Kündigung muss das Unternehmen Ausfall hinnehmen, bis der Zulassungsausschuss das nächste Mal tagt, und dann noch mal vier Wochen, bis alle Unterschriften geleistet sind, schließlich weitere vier Wochen bis alles rechtskräftig ist. Die neue Ärztin oder der neue Arzt habe aber schon per Arbeitsvertrag gebunden werden müssen; ohne dies brauche man gar nicht beim Zulassungsausschuss anzuklopfen.
Zu den Auswirkungen der Haftungsproblematik auf die ökonomische Lage der Unternehmung brauche man sich nur die Geschichte des MVZ Atrio-Med Berlin in der Presse anzuschauen.
Die TeilnehmerInnen fühlten sich von diesen Berichten aus der Alltagspraxis in ihrem Enthusiasmus wohl etwas ausgebremst; sie brachten dann ihre positiven Erfahrungen von Besuchen eines Berliner „Praxiskollektivs“ und des Grazer Sozialmedizinischen Zentrums ein.
Die ReferentInnen betonten, dass sie den TeilnehmerInnen beileibe nicht den Idealismus und die Motivation rauben wollten, und schlossen einige Ausführungen zur Integrierten Versorgung (§ 140), zur Hausärztlichen Versorgung (§ 72) und v.a. zu den Modellvorhaben (z.B. Delegations-Projekte) an. Das Berliner MVZ habe z.B. zusätzlich einen Selektivvertrag im Rahmen der Integrierten Versorgung bedient. In Bezug auf Präventionsideen solle man auch an Projektmittel denken; denn wann es endlich ein neues Präventionsgesetz geben werde, sei nach wie vor unklar.
Insgesamt glaubten die ReferentInnen, dass es auf dem unterversorgten Land viel leichter sein dürfte, freie Hand für neue Versorgungsideen zu bekommen; teils würden die Kommunen dort ja sogar eigenes Geld für Hausarzt-Ansiedelungen in die Hand nehmen.
Ausblick: Die TeilnehmerInnen aus Hamburger werden sich auf einem -Workshop weiter fortbilden; sie planen, mit ihrem Projekt etwa ab 2017 in Arbeit zu sein. Die Leipziger erkannten, dass sie erst mal die anderen Berufsgruppen (fortschrittliche PsychotherapeutInnen, ErgotherapeutInnen, HelferInnen) mit in ihr Projektplanungs-Boot holen wollen.
Der Idealismus dieser jungen ärztlichen KollegInnen war schon beeindruckend, hoffentlich finden sie ihnen darin ähnliche PsychotherapeutInnen.
Jürgen Friedrich