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Rosa Beilage 1/2013

Keine Kostenübernahme für Medikamente zur Tabakentwöhnung

13. Februar 2013
 

(hv/ab). Tabakentwöhnung bleibt vorerst Privatsache: Die Krankenkassen haben die Forderung zurückgewiesen, dass sie Rauchern Medikamente zur Tabakentwöhnung bezahlen sollen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, hatte sich Ende Dezember in einem Zeitungsinterview dafür ausgesprochen, und der Wissenschaftliche Aktionskreis Tabakentwöhnung (WAT) e.V. bereitet sogar eine Verfassungsklage vor, um durchzusetzen, dass die Kosten für die medikamentöse Tabakentwöhnung erstattet werden.

Den Kassen scheinen die Hände gebunden zu sein. Denn laut Gesetz sind Arzneimittel ausgeschlossen, „bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht“, also Arzneimittel zur Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder zur Verbesserung des Haarwuchses. Darauf hat sich ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands denn auch berufen: Wenn Medikamente zur Tabakentwöhnung Kassenleistung werden sollen, müsse die Politik erst das Gesetz ändern.

Die Kassen machen es sich damit allerdings ziemlich einfach. Menschen mit COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) – gemeinhin auch bekannt als „Raucherlunge“ –, die nicht vom Glimmstängel wegkommen, kann, wie Studien gezeigt haben, durch entsprechende Medikamente durchaus geholfen werden. COPD-Patienten in einen Topf zu werfen mit Menschen, die Probleme mit dem Haarausfall haben, ist zynisch.