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Rehabilitation

Klinische Psychologie und Psychotherapie in der medizinischen Rehabilitation

01. Februar 2007

Expertengespräch beim Verband Deutscher Rentenversicherungsträger am 29. April 2004

 

Medizinische Rehabilitation ist schon seit vielen Jahren ein bevorzugtes Tätigkeitsfeld von PsychologInnen. Ihre Arbeit ist dort von den Trägern geschätzt und wird in den Konzepten der Rehabilitation regelmäßig als eine zentrale Aufgabe dargestellt. Medizinische Rehabilitation in Deutschland ist, betrachtet man die konzeptionellen Ausarbeitungen und auch das Selbstverständnis der Träger und vieler Kliniken, ein ausgesprochen interdisziplinäres Arbeitsfeld, was dem modernen biopsychosozialen Modell der Medizin in besonderer Weise entspricht. Oder besser: Entsprechen könnte, denn leider sind die Stellenpläne, gerade für PsychologInnen, unzureichend, und zwar trotz ihres seit Jahren verbreiterten Aufgabenbereichs und zahlreicher wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Bedeutung ihrer Arbeit respektive über die Relevanz psychosozialer Problemstellungen in der Rehabilitation.

Dieser Widerspruch war ein Ausgangspunkt für ein Expertengespräch, welches von Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer am 29. April beim Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) in Frankfurt am Main durchgeführt wurde. Beteiligt waren neben Vertretern des VDR und der BfA u.a. auch der Arbeitskreis Klinische Psychologie in der Rehabilitation (BDP) der Bundesverband der Krankenhauspsychotherapeuten und die Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie.

Neben dem eingangs beschriebenen Grund war auch noch ein zweiter Punkt Gesprächsanlass, nämlich das bis heute noch nicht abschließend geklärte Verhältnis von Klinischer Psychologie und Psychotherapie in der Tätigkeit der Psychologen bzw. die Anforderungen, die sich daraus für ihre Qualifikation ergeben.

Die außerordentlich spannende Diskussion[1] zu den angesprochenen Themen zwischen allen Beteiligten führte zu verschiedenen Punkten, die im Konsens festgehalten wurden:

  • Die umfassenden Aufgaben von PsychologInnen in der Rehabilitation verlangen einen deutlich besseren Stellenschlüssel als er bis heute von den Trägern gefordert wird: Als Richtwert wurde 1:45 bis 1:60 genannt. Damit sei eine notwendige Voraussetzung gegeben, um die Erkennens- und Behandlungsrate psychischer Störungen in der Rehabilitation deutlich zu verbessern.
  • Pro Abteilung/Klinik sollte mindestens eine der Stellen mit einem Psychologischen Psychotherapeuten besetzt sein, der als Leiter und Fachaufsicht für weitere (klinische) Psychologen und Psychotherapeuten in Ausbildung fungiert.

Notwendig erscheint es darüber hinaus, für die Psychotherapie in der somatischen Rehabilitation Leitlinien und Versorgungspfade zu entwickeln, aus denen sich die konkreten Leistungsangebote ableiten lassen. Eine Arbeitsgruppe soll in der nächsten Zeit ein differenzierteres Anforderungsprofil für die psychologisch/psychotherapeutische Tätigkeit in der medizinischen Rehabilitation erarbeiten, bevor sich der Kreis wiedertrifft.

Heiner Vogel, Würzburg (h.vogel@mail.uni-wuerzburg.de )


 

[1] Protokoll siehe Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer (www.bptk.de )