Kommunalentlastungsgesetz (KEG) - ein weiterer Versuch, Kinder- und Jugendhilfeleistungen einzuschränken?
Dieser Gesetzentwurf, der vom Bundesrat abgelehnt worden ist, sah unter anderem auch Veränderungen betreffend den Kinder- und Jugendhilfebereich vor, die wir ausführlich kommentiert hatten (vgl. auch Homepage der DGVT unter www.dgvt.de ). Im Zuge der Arbeit der "Föderalismuskommission" von Bundestag und Bundesrat wurde dann die Frage der Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erneut diskutiert. Dies hat die DGVT wiederum zum Anlass genommen, eine weitere Stellungnahme zum Thema Kinder- und Jugendhilfe zu verfassen, die beim 4. Deutschen Psychotherapeutentag am 08.10.2004 in Stuttgart von den DGVT-Delegierten eingebracht und mit großer Mehrheit (unter dem Vorbehalt redaktioneller Änderungen) angenommen worden war (vgl. VPP 4/04, S. 909f). Die "Föderalismuskommission" ist nun zunächst gescheitert, und es bleibt abzuwarten, ob dieses Gremium seine Arbeit wieder aufnehmen wird und welche Aufträge damit verbunden sein werden. Dennoch gibt es zu dieser Thematik weiterhin auf vielen Ebenen Gesetzesinitiativen.
So ist das vom Bundesrat am 4.12.04 verabschiedete Kommunalentlastungsgesetz in den Bundestag eingebracht worden, und es werden damit zum wiederholten Male Versuche unternommen, psychosoziale Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien einzuschränken oder gar zu streichen. Weitreichende Veränderungen in der Struktur der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sind vorgesehen durch die Streichung des § 35a SGB VIII und die vorgesehene Möglichkeit der Heranziehung der KlientInnen zu den Kosten bei Inanspruchnahme von Erziehungsberatung. Es ist zu befürchten, dass die geplanten Kostenbeiträge dazu führen, dass Eltern diese Hilfe für ihre Kinder und Jugendlichen nicht mehr in Anspruch nehmen. Gerade Erziehungsberatungsstellen stellen ein niedrigschwelliges, präventiv wirkendes, ambulantes Beratungsangebot dar, das von allen gesellschaftlichen Schichten bisher kostenfrei genutzt werden konnte.
Wir fordern die politischen Entscheidungsträger auf Bundesebene und in den Ländern auf, sich für die Sicherung der kostenfreien Nutzung der Beratungs- und Hilfeangebote in den Erziehungsberatungsstellen einzusetzen. Die Hoffnung der Kostenreduzierung der Kommunen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe führt eher zur Steigerung von Folgekosten, sollten die Hilfen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien eingeschränkt bzw. kostenpflichtig werden.