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Möglichkeiten der Finanzierung psychosozialer Leistungen im Akutkrankenhaus

03. Juni 2022
 

Der folgende <link file:15475 - download "Opens internal link in current window">Leitfaden</link> wurde durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im 

Akutkrankenhaus (BAG-PVA) erneut aktualisiert, Thorsten Kreikenbohm als Vertreter der DGVT (Fachgruppe „Verhaltenstherapeutische Versorgung in der Somatischen Medizin“) wirkte hierbei aktiv mit.“

Die BAG-PVA setzt sich wesentlich dafür ein, durch die Beantragung entsprechender OPS- Codes die Erfassung psychosozialer Tätigkeiten im Akutkrankenhaus überhaupt möglich zu machen. Da das DRG- System jeweils eine Finanzierung durchschnittlicher Pauschalen pro Fall (= pro stationärem Aufenthalt) vorsieht, sind grundsätzlich keine Finanzierungen von Einzelleistungen möglich; dies betrifft auch Codes aus dem Bereich 9-401 psychosoziale Interventionen.

Die folgende Zusammenstellung soll deshalb die gegenwärtig bekannten Möglichkeiten erläutern, in denen psychosoziale Leistungen im Akutkrankenhaus (teilweise) finanziert werden oder für die Finanzierung der Komplexcodes unerlässlich sind.

 

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