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Rudi Merod, Bad Tölz

Nationale Versorgungsleitlinie zu depressiven Störungen

01. Februar 2007

2. Sitzung 30. September 2005 in Frankfurt am Main

 

Das zweite Treffen zur Entwicklung von einer nationalen Versorgungsleitlinie[1] zur Behandlung depressiver Störungen in Frankfurt wirkte zunächst wie eine Wiederholung der ersten Sitzung (vgl. Bericht von Thomas Heidenreich, in VPP 3/05 (S. 563). Viele Teilnehmer und auch einige Berufs- und Fachverbände waren neu in der Runde, und so wurde zunächst noch einmal kurz die Historie dieses Treffens zusammengefasst, und es gab eine Vorstellungsrunde. Da nun - nach Einschätzung der Anwesenden - alle relevanten Gruppierungen eingeladen worden waren, wurde festgelegt, dass die Teilnehmerliste möglichst nicht weiter geöffnet werden soll. Jetzt gehören zu dieser Konsensusrunde 14 Fachgesellschaften, 8 Berufsverbände und 4 Vertreter von Patienten- und Angehörigenorganisationen.

Anschließend wurde in kurzen Referaten nochmals der Entwicklungsstand von Depressionsleitlinien dargestellt und der Zusammenhang von S3-Leitlinien und Nationaler Versorgungsleitlinie dargestellt. Auch wurden erneut die Grundlagen von Leitlinien (Evidenzstufen und "Härtegrade" von Empfehlungen) erläutert.
An dieser Frage entzündete sich die erste Diskussion. Es wurde die Frage diskutiert, ob die NICE-Kriterien (NICE = National Institut for Health and Clinical Excellence) als Grundlage für die weitere Arbeit genommen werden sollen. Vor allem die psychoanalytischen Verbände machten deutlich, dass sie befürchten, dass dann Studien, die aus ihrem Wissenschaftsverständnis heraus vorliegen, nicht ausreichend berücksichtigt werden. Gleichzeitig machte diese Diskussion klar, dass eine Vorgehensweise, die sich nicht auf die NICE-Kriterien bezieht, sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würde, da alle Studien nochmals gesichtet und bewertet werden müssten. Dies würde den zeitlich geplanten Rahmen (ca. 1 Jahr) aber auch die personellen Möglichkeiten  bei weitem sprengen. Es wurde dann beschlossen, die NICE-geprüften Studien zu nehmen, aber auch nach deutschen Studien zu suchen, die zusätzlich mit berücksichtigt werden können. Es soll auch eine kleine Kommission gebildet werden, die eine Präambel verfasst, die auf die unterschiedlichen Wissenschaftsverständnisse hinweist. Die analytischen KollegInnen werden auch Studien beisteuern, die aus ihrer Sicht für die Entwicklung von Empfehlungen für Depressionsbehandlungen geeignet sind, und somit in die Beratung einfließen können.
Dies folgende Diskussion beschäftigte sich mit der Frage, ob auch unveröffentlichte Studien berücksichtigt werden können/sollen. Dies kann ja unterschiedliche Gründe haben - beispielsweise können die Ergebnisse nicht dem Ziel der Auftraggeber entsprochen haben, die Studien waren von minderer Qualität oder entsprachen nicht dem Mainstream. Auch hier fand sich eine Mehrheit dafür, solche Studien mit einzubeziehen.

Schließlich wurde beschlossen, die großen Datenbanken zusätzlich zu prüfen, ob sich dort noch Studien finden ließen, die bisher nicht berücksichtigt worden sind und zwar 10 Jahre rückwirkend.
Diese Diskussionen nahmen viel Zeit in Anspruch, da es u.a. auch um grundlegende Unterschiede im Wissenschaftsverständnis der TeilnehmerInnen ging. Vielleicht ist dies bei solchen Konsensusrunden unumgänglich, aber es bleibt zu hoffen, dass nicht bei jedem weiteren Treffen zunächst die bekannten Argumente ausgetauscht werden müssen.

 


 

[1] Die Initiative wurde ursprünglich als "S3-Leitlinie" von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde initiiert [DGPPN]. Zwischenzeitlich wurden diese Arbeiten als Entwicklung einer "Nationalen Versorgungsleitlinie" in die Trägerschaft der Leitlinien Clearingstelle des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) übernommen.