Skip to main content
 
Waltraud Deubert

Neue Bundesregierung - neue Ministerien - neue Sozialpolitik?

24. Februar 2007
 

Aus dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 22.11.05 (Bundesgesetzblatt Jg. 2005 Teil I Nr. 71, vom 25.11.05) ist u. a. zu
entnehmen, das mit sofortiger Wirkung die vormaligen Bundesministerien

  • für Wirtschaft und Arbeit in Wirtschaft und Technologie und
  • für Gesundheit und Soziale Sicherung in Gesundheit

umbenannt wurden. Ferner wurde ein Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildet.

Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden aus dem ehemaligenGeschäftsbereich des BMWA die Zuständigkeiten für

  • die Arbeitsmarktpolitik, die Ausländerbeschäftigung und die Arbeitslosenversicherung,
  • den Ombutsrat und die Projektgruppe Einführung SGB II,
  • das Arbeitsrecht und der Arbeitsschutz,
  • die europäische und internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik einschließlich deren europäische und internationalen Bezüge sowie deren Grundsatz- und Planungsangelegenheiten übertragen.

Aus dem ehemaligen BMGS wurden die Zuständigkeiten für

  • die Sozialversicherung, das Sozialgesetzbuch, die Kriegsopferversorgung und das sonstige soziale Entschädigungsrecht einschließlich der Dienstaufsicht für das Bundesversicherungsamt, die Versorgungsmedizin
  • die Prävention und die Rehabilitation im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderung und die Sozialhilfe dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übertragen.

Die Übertragung umfasst auch die europäischen und internationalen Bezüge und deren Grundsatz- und Planungsangelegenheiten. Zugeordnet ist dem neuen BMAS auch die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten (http://www.behindertenbeauftragte.de ) und der Bundesbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen.

Die Zuständigkeiten für das SGB V (Krankenversicherung incl. Selbsthilfeförderung durch die GKV) und SGB XI (Pflegeversicherung) verbleiben im neuen Bundesministerium für Gesundheit (BMG). 

Karin Evers-Meyer zur neuen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen bestellt

Zur Bestellung von Karin Evers-Meyer zur Beauftragten der Bundesregierung für die belange behinderter Menschen erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag des Bundesministers für Arbeit und Soziales Franz Müntefering beschlossen, Frau Karin Evers-Meyer zur neuen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen zu bestellen. Die Beauftragte wird mit ihrem Arbeitsstab dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeordnet. Sie tritt damit die Nachfolge von Karl Hermann Haack an, dessen Name sich mit dem seit 1998 eingeleiteten erfolgreichen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik verbindet.

Die Behindertenbeauftragte ist zentrale Ansprechpartnerin bei der Bundesregierung in allen Angelegenheiten, die behinderte Menschen berühren. Sie ist bei allen politischen Entscheidungen der Bundesregierung beteiligt, soweit diese Fragen der Gleichstellung von behinderten Menschen betreffen. Im Falle negativer Folgen des geltenden Rechts setzt sie sich für Änderungen im Interesse der Betroffenen ein und wirkt bei neuen Vorhaben auf die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen hin.

Lebenslauf Karin Evers-Meyer, MdB unter: http://www.behindertenbeauftragte.de/
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom24.11.2005 

Das Bundeskabinett hat am 29. November Helga Kühn-Mengel zur Patientenbeauftragten und Sabine Bätzing zur neuen Drogenbeauftragten berufen

Das Bundeskabinett hat  auf Vorschlag von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und die neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung berufen.

Neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung wird Sabine Bätzing. Sieübernimmt das Amt von Marion Caspers-Merk, die es seit Januar 2001 inne hatte. Ulla Schmidt dankte der ausgeschiedenen Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, die als Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium bleibt, für ihre geleistete Arbeit.

Beauftragte für die Belange der Patientinnen und Patienten bleibt Helga Kühn-Mengel. Sie hatte dieses neu geschaffene Amt im Januar 2004 als erste Beauftragte übernommen.

Zur neuen Drogenbeauftragten erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Sabine Bätzing ist eine sehr engagierte junge Kollegin, die insbesondere bei der Verschärfung des Jugendschutzgesetzes hervorragend mit dem Bundesministerium für Gesundheit kooperiert hat. Sie ist eine exzellente Kennerin der Diskussion um die so genannten Alkopops und hat auch hier gut mit dem Ministerium und der bisherigen Drogenbeauftragten zusammen gearbeitet. Sie steht aus diesem Grund für Kontinuität in der Drogen- und Suchtpolitik."

Die Drogenbeauftragte koordiniert die Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung im Rahmen der Ressortabstimmung durch die Einberufung und Leitung einer "Interministeriellen Arbeitsgruppe Drogen- und Sucht" (IMAG). Sie vertritt die Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung in der Öffentlichkeit.

Zur Patientenbeauftragten erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Helga Kühn-Mengel wird sich weiterhin als Patientenbeauftragte der Bundesregierung zusammen mit den Patienten und Selbsthilfeorganisationen für die Interessen der Patientinnen und Patienten intensiv einsetzen. Sie wird darauf achten, dass, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, Patientenschutz und Patientenrechte weiter ausgebaut werden und der Anspruch der Patientinnen und Patienten auf unabhängige Beratung, objektive Information und auf Anhörung auch bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung umgesetzt werden."

Weitere Informationen unter:
www.drogenbeauftragte.de  
www.patientenbeauftragte.de

Anlage: Lebensläufe der Beauftragten der Bundesregierung

Sabine Bätzing wurde am 13. Februar 1975 in Altenkirchen geboren. Sie ist katholisch, verheiratet und lebt in Altenkirchen. Die gelernte Diplom-Verwaltungswirtin (FH) arbeitete von 1997 bis 2002 als Beamtin bei der Verbandsgemeinde Altenkirchen, wo sie für die EDV-Organisation zuständig war. Seit 2002 gehört sie dem Deutschen Bundestag an. Dort war sie u.a. ordentliches Mitglied im Rechtsausschuss, im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, im Unterausschuss "Neue Medien" sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung. Sie war außerdem Mitglied der Enquete-Kommission Ethik & Recht der modernen Medizin und seit Dezember 2004 Mitglied des Ältestenrates des Deutschen Bundestags. Sie ist u.a. Mitglied der Arbeiterwohlfahrt und von Ver.di. Sie ist außerdem Schirmherrin der Deutschen Dystoniegesellschaft Rheinland.

Helga Kühn-Mengel wurde am 1. Juli 1947 in Duisburg geboren. Sie ist evangelisch, verheiratet und hat drei Kinder. Nach ihrem Studium der Psychologie an der Universität zu Köln war sie seit 1972 als Diplompsychologin bei der Forschungsgemeinschaft "Das körperbehinderte Kind" e.V. und anschließend beim Zentrum für Frühförderung und Frühbehandlung e.V. in Köln tätig. Seit Dezember 1996 ist Helga Kühn-Mengel Mitglied des Deutschen Bundestages. Von Oktober 2002 bis Dezember 2003 war sie Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der SPD-Fraktion. Seit Januar 2004 ist sie die erste Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Helga Kühn-Mengel ist u.a. Bundesvorsitzende der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie e.V., Präsidentin der Bundesvereinigung für Gesundheit e.V., Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Erftkreis e.V., Stellvertretende Bezirksvorsitzende der AWO Mittelrhein und Stellvertretendes Mitglied des Rundfunkrates des WDR. Daneben ist sie u.a. Mitglied von Ver.di, des Kinderschutzbundes, der Lebenshilfe und
der Forschungsgemeinschaft "Das körperbehinderte Kind".