Neuer Hausarzt-EBM soll Grundversorgung stärken
(wd). Die KBV hat zudem die Stärkung der hausärztlichen Grundversorgung beschlossen. Dies soll im Rahmen des EBM umgesetzt werden, wobei zusätzlich 124 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden sollen. Dieser Betrag steht für die neu aufgenommenen Leistungen der geriatrischen Versorgung, der allgemeinen Palliativversorgung und der Sozialpädiatrie zur Verfügung. Zur Verbesserung der fachärztlichen Grundversorgung sind ca. 126 Mio. Euro vorgesehen. Zudem ist die Versichertenpauschale künftig noch stärker nach Altersgruppen differenziert, um die altersspezifische Morbidität besser abzubilden. Statt bislang drei Altersgruppen gibt es künftig fünf (bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, vom 19. bis zum 54. Lebensjahr, vom 55. Lebensjahr bis zum vollendeten 75. Lebensjahr und ab dem 76. Lebensjahr). Diese Pauschalen sind unterschiedlich hoch bewertet. Demnach erhalten Hausärzte die höchste Vergütung bei den unter 4-Jährigen sowie den Menschen ab dem 76. Lebensjahr.