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Psychotherapie BV

Neues Formular „Präventionsempfehlungen“ – nur von ÄrztInnen auszufüllen

16. August 2017
 

Zum 1. Juli 2017 kommt das neue Formular für die Präventionsempfehlung, das nur ÄrztInnen ausfüllen können. Anhand dieses neuen Musters 36 können niedergelassene Ärzte Präventionsleistungen empfehlen und Patienten diese Empfehlung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die gesetzlich festgelegte „Prävention depressiver Erkrankungen: verhindern, früh erkennen, nachhaltig behandeln“ (vgl. § 20 SGB V: www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20.html) findet sich auf dem Formular unter dem Punkt „Stressmanagement“ wieder – ein aus Sicht der Psychotherapie noch weiter aufzuklärender Aspekt.

PatientInnen werden hier ganz unterschiedliche Angebote der sog. primären Prävention erhalten.

Eine KBV-Praxisinfo wurde veröffentlicht wie folgt: www.kbv.de/html/1150_29378.php