"Ökonomie und Sucht" - ein Vortragsabend der Bayerischen Akademie für Suchtfragen am 7. Dezember 2005 in München
Herr PD. Felix Tretter stellte zur Einführung die Frage, wie sich die Suchthilfe in Hinblick auf den "ökonomischen Imperativ" entwickle, da die Ökonomie immer mehr dominiere und die Politik aufgrund ökonomischer Überlegungen über Entwicklungen im Gesundheitssystem entscheide. In der BAS gibt es als Reaktion auf diese Entwicklungen seit 2001 den Arbeitskreis "Ökonomie und Sucht". Ziel dieses Arbeitskreises ist, wie es auch Ziel der BAS ist, eine Brücke zwischen Forschung und Praxis zu bauen.
PD. Hans Joachim Salize, Leiter der Arbeitsgruppe Versorgungsforschung am Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Mannheim, beschrieb gesundheitsökonomische (Zwischen-)Ergebnisse der Suchtforschungsverbünde Baden-Württemberg. Es gäbe zu wenige empirische Ergebnisse zu Kosten im Bereich Abhängigkeitserkrankungen. Rund 1,9% der Fördermittel des baden-württembergischen Suchtforschungsverbundes würden in gesundheitsökonomische Projekte investiert. Aus den Daten einer großen Betriebskrankenkasse gehe hervor, dass ein Alkoholabhängiger der Krankenkasse Kosten in Höhe von 2.836 Euro verursache (Krankenhauskosten, Krankengeld ...). Die durchschnittlichen Kosten aller Versicherten lägen bei 1.124 Euro. Diesem ökonomischen Schaden stehe jedoch auch ein hoher Gewinn gegenüber. Derzeit kämen 2,9% des Steueraufkommens aus der Tabaksteuer und 0,7% aus der Alkoholsteuer.
Zu der Studie "Kosteneffektivität von Raucherentwöhnungsbehandlung in der Hausarztpraxis" von Prof. Hermann Brenner (Deutsches Zentrum für Alternsforschung, Heidelberg), stellte Salize erste Ergebnisse vor. Die Studie hatte vier Versuchsgruppen: A) Treatment as usual, B) Schulung der Hausärzte und Erfolgsprämien für die Hausärzte bei erfolgreicher Entwöhnung des Patienten, C) Schulung der Hausärzte und Kostenerstattung für die Patienten, D) Kombination aus B und C, also Schulung der Hausärzte, Erfolgsprämie für die Hausärzte und Kostenerstattung für die Patienten. Ausgehend von den Kosten der Maßnahmen und den Erfolgsquoten wurde die Kosteneffektivität jeder Maßnahme berechnet und schließlich untersucht, welches die effizienteste Maßnahme war. Während sich Gruppe B nicht von Gruppe A unterschied, waren die Gruppen C und D signifikant wirkungsvoller als A. C und D unterschieden sich nicht signifikant. Auch die Berechnung der Kosteneffektivitätsquotienten ergab keinen Unterschied von Methode C und D. Salize beschrieb anschließend ein neues Berechnungsverfahren, das es ermöglicht, die Konfidenzintervalle der Kosteneffizienzquotienten zu vergleichen. Dabei zeigte sich Methode D als die Effizienteste der vier Maßnahmen. Mittels neuerer statistischer Verfahren lieÿen sich somit sehr genaue Aussagen über die Kosteneffektivität machen.
In der anschließenden Diskussion wurde einerseits begrüßt, dass mit statistischen Verfahren genaue Daten über Kosteneffektivitäten gewonnen werden könnten und damit eine bessere Diskussionsgrundlage für gesundheitspolitische Themen hergestellt werden könne. Andererseits bleibe auch bei diesen Verfahren zu bedenken, dass keine Aussage über Langzeiteffekte möglich sei.
Direktor Hubert Seiter von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg erklärte in seinem Vortrag, dass sich integrierte Suchtkrankenhilfe rechne. Die Rentenversicherung Baden-Württemberg gäbe rund 2 - 3% für Rehabilitationsmaßnahmen aus, um damit erheblich höhere Kosten, die durch Berentungen anfielen, zu verhindern. Seiter argumentierte zu Beginn seines Vortrages sehr provokant, dass die Gruppe der Raucher sehr kostengünstig für die Rentenversicherer sei: Raucher würden Steuern zahlen, seien sehr aktiv, würden dann eher kurz höhere Kosten für die Krankenversicherungen verursachen, fielen aber durch einen früheren Tod den Rentenversicherungen (RV) nicht zur Last. Auch stelle sich den RV die Frage, warum man Kranke für viel Geld rehabilitieren soll, wo doch rund 5 Mio. relativ gesunde Arbeitslose bereitstehen.
In Baden-Württemberg würden rund 20 Mrd. Euro für Rente ausgegeben und 360 Mio. Euro für Reha, davon 55 Mio. Euro für Sucht-Reha. Seiter beschrieb, weshalb sich diese Ausgaben z.B. bei Behinderten rentierten: Durch ein eigenes Einkommen sei ein höheres Lebensniveau möglich, der Aufbau einer Alterssicherung, die Bewältigung der Krankheit. Behinderte Arbeitnehmer seien leistungsmotivierter, hätten geringere Fehlzeiten, die Betriebe zahlten weniger Lohnnebenkosten. Für die Sozialversicherungen entstünden weniger Krankheitskosten, mehr Beitragseinnahmen, weniger Rentenzahlungen, weniger Arbeitslose. Die Gesellschaft erhalte Steuereinnahmen und leiste einen Beitrag zur Solidarität.
Auch Suchtrehabilitation rentiere sich, meinte Seiter: Die durchschnittlichen Kosten einer Suchtrehabilitation betrügen etwa soviel wie 12,6 Monate Erwerbsminderungsrente. Und nach einer erfolgreichen Reha seien wieder Einnahmen möglich. Suchtrehabilitation koste den durchschnittlichen Versicherten 2,33 Euro. Durch die Einnahmen nach einer erfolgreichen Suchtrehabilitation lohne es sich auch für die Rentenversicherung über Reha nachzudenken. Um jedoch eine Suchtrehabilitation erfolgreich und kosteneffektiv durchführen zu können, brauche es viel Diskussion und Verschmelzung zwischen den einzelnen Kosten- und Leistungsträgern sowie der Arbeitgeber etc.
Versuche, die Rehakosten zu reduzieren seien auf vielen Wegen möglich. Die Reduktion der Schriftgröÿe von Reha-Anträgen sei zwar wirkungsvoll, aber der falsche Weg. Vielmehr sollte berechnet werden, welchen Vorteil der Einsatz der integrierten Suchtkrankenhilfe oder anderer Konzepte brächte. Wesentliche Kostenverursacher und Kräfteverschleiÿer seien die Verwaltungsroutinen, die Bürokratie und die rigiden Strukturen der beteiligten Institutionen (Kosten- und Leistungsträger). Wichtig wäre es, Träger- und Landkreisübergreifende Servicestellen zu installieren, die jeden Reha-Fall bis zum Abschluss begleiten, und Entscheidungsträger zu schnellen Entscheidungen zu zwingen, z. B. mittels Regressdrohungen.
Das SGB IX zwinge integrativ zu denken. Erprobte integrative Konzepte seien vorhanden. Es seien jedoch noch erhebliche Hindernisse zu überwinden: Bürokratie und mangelnde Kooperation der Leistungs- und Kostenträger. Es zeichne sich aber eine positive Entwicklung ab. Kompetenzverbünde "Reha" entstünden, in denen psychosomatische, Sucht- und familientherapeutische Einrichtungen zusammenarbeiten.
Im Anschluss an diesen Vortrag wird auch über das "persönliches Budget" als neue Form der Reha-Leistung (nach SGB IX) diskutiert. Die Umbewertung des Leistungsempfängers in einen Leistungserbringer, der selbst über sein Budget entscheiden kann, wird positiv diskutiert.
Im letzten Vortrag stellte Frau Tulay Ates die Ergebnisse Ihrer Diplomarbeit zum Thema "Gesundheitsökonomische Evaluation suchttherapeutischer Maßnahmen bei Drogenabhängigen - Untersucht von Arbeitsprojekten der Mudra e.V." vor. 57 langjährige Drogenabhängige und Substituierte bildeten drei Versuchsgruppen: 21 an Arbeitsprojekten interessierte Personen, 24 aktuelle Teilnehmer an Arbeitsprojekten und 12 Absolventen von Arbeitsprojekten. Die Personen waren im Durchschnitt 36 Jahre alt, 84% waren männlich, 63% ledig. In Kosten-Nutzen-Analysen waren die direkten und indirekten Aufwendungen mit den direkten und indirekten Wirkungen verglichen worden. Die Aufwendungen waren: Kosten der Arbeitsprojekte, Gesundheitsleistungen, Kriminalitätskosten und staatliche Hilfeleistungen. Zu den Wirkungen zählten: Vermeidung von Arbeitslosengeld- bzw. Arbeitslosenhilfezahlungen, Reduktion der Beitragsverluste, Reduktion der Gesundheitskosten, Reduktion der Kriminalitätskosten, Verminderung der staatlichen Hilfeleistungen. Die Aufwendungen pro Person vor der Projektteilnahme wurden als Berechnungsbasis verwendet. Im Jahr der Projektteilnahme entstanden Kosten in der Höhe von knapp 11.000 Euro, im Jahr nach der Projektteilnahme entstand bereits Nutzen in Höhe von rund 15.000 Euro. Neben diesen finanziellen Vorteilen ergaben sich auch positive Veränderungen der Lebensqualität der Projektteilnehmer. Die positiven Ergebnisse der Studie müssen jedoch unter einigen Einschränkungen betrachtet werden: Die Gruppen sind nicht vergleichbar, da es keine Langzeiterhebung war, es handelte sich um eine kleine, sehr motivierte, nicht repräsentative Stichprobe und die Annahme eines konstanten Nutzenverlaufs ist möglicherweise unrealistisch.
In der abschließenden Diskussion wurde nochmals betont, dass Studien dieser Art, trotz der methodischen Einschränkungen, eine präzisere gesundheitspolitische Diskussion ermöglichen. Herr Tretter strich heraus, dass durch reine Kostenreduktion kein Gewinn erzielt werden könne und Herr Sonntag wünschte sich mehr Zusammenarbeit zwischen den Kostenträgern.