Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer: Errichtungsauschuss berufen
Seine Aufgabe ist u. a., die Strukturen für eine arbeitsfähige Kammer durch Erstellung des Mitgliederverzeichnisses und Organisierung der Wahl zur Kammerversammlung aufzubauen.
Als Vorstand des Errichtungsausschusses wurden Frau Beate Caspar (Vorsitzende) und Herr Johannes Pabel (Stellvertreter), beide für Sachsen-Anhalt gewählt. Dem Errichtungsausschuss gehören an: für Thüringen Frau Aniko Baum und Herr Volker Schmidt, für Sachsen Frau Edda Hoffmann und Frau Andrea Mrazek, für Brandenburg Herr Jürgen Golombek und Herr Johannes Grünbaum und für Mecklenburg-Vorpommern Frau Martina Bahnsen und Frau Helga Bernt.
Auf der Klausurtagung des Errichtungsausschusses der OPK am 05. und 06. Mai in Radebeul wurden wichtige praktische Schritte zum Kammeraufbau eingeleitet. So wurden u. a. im Beisein des Vertreters der Aufsichtsbehörde die Hauptsatzung, die Meldeordnung, die vorläufige Beitrags- und die Wahlordnung beschlossen sowie praktische Fragen der Wahlfinanzierung und -durchführung geplant. Nach nochmaliger Prüfung der Ordnungen durch die Aufsichtsbehörde werden diese auf der Website der OPK veröffentlicht. Die Meldebogen werden evtl. schon im Verlaufe des Junis verschickt werden können. Nach erfolgtem Rücklauf kann die Wahl zur ersten regulären Kammerversammlung vom Wahlleiter eröffnet werden.
Alle approbierten Kollegen aus den fünf neuen Bundesländern sollten sich auf der Website der OPK: www.opk-info.de informieren. Wer kein Anschreiben der OPK zur Info und Meldung bekommt, sollte sich seinen Meldebogen herunterladen, denn die Adressenlisten der Approbationsverzeichnisse sind nicht aktualisiert worden. Sie sehen also es bewegt sich.
Ohne Finanzen geht nichts. Ich möchte deshalb nun schon darum bitten, den anteiligen Jahresbeitrag (der vorläufig beschlossene volle Jahresbeitrag beträgt 450 Euro) dann möglichst zeitig zu begleichen, sie kommen ja nicht umhin und helfen die Kreditlast ihrer OPK zu reduzieren. Zu Fragen, wie die OPK die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer berufspolitischen Arbeit setzen wird - dies entscheidet dann die neu gewählte Vertreterversammlung, die Sie durch Ihre Mitarbeit oder Wahl unbedingt mitgestalten sollten.