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Patientenrechte-Gutachten: Gesetzesvorschlag für einen Entschädigungsfonds

12. September 2013

Um Opfern von medizinischen Behandlungsfehlern in Zukunft besser und unbürokratischer helfen zu können, schlägt Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) die Einführung eines Patientenentschädigungs- und -härtefallfonds (PatEHF) vor. Dazu hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ein Gutachten und zugleich einen Entwurf für ein Bundesgesetz durch zwei renommierte Rechtswissenschaftler ausarbeiten lassen.

 

Der Entwurf sieht vor, eine bundesmittelbare Stiftung öffentlichen Rechts zu gründen, die über eine Entschädigungskommission und eine Härtefallkommission den Betroffenen helfen kann. Gegenüber bestehenden Verfahren soll der Fonds schnell und effektiv für eine Entschädigung und gegebenenfalls einen Härtefallausgleich bei Schäden durch medizinische Behandlungen im Krankenhaus sorgen. Der Entschädigungsfonds soll nur dann einspringen, wenn dem Betroffenen über herkömmliche haftungsrechtliche Ansprüche nicht geholfen werden kann, weil der Behandlungsfehler und/oder der Zusammenhang mit dem erheblichen gesundheitlichen Schaden nicht mit der dafür ausreichenden, weit überwiegenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden konnte. Vorgesehen ist, die Entschädigungssumme in der Regel auf 100.000 Euro, im Ausnahmefall auf maximal 200.000 Euro zu begrenzen. Der Fonds soll auf Antrag der Betroffenen aktiv werden. Die Gutachter schlagen vor, dass eine entsprechende Stiftung zunächst mit 100 Millionen Euro ausgestattet wird.

Bei dem Vorschlag haben sich die Professoren an bestehenden Medizinschadenfondsmodellen unter anderem in Österreich und Frankreich orientiert. Das Gutachten: "Der Modellversuch eines Patientenentschädigungs- und -Härtefallfonds (PatEHF) für Schäden durch medizinische Behandlungen: Einordnung, Zwecke, Verfahren, Organisation, Finanzierung, Gesetzesvorschlag" von Prof. Dr. Dieter Hart und Prof. Dr. Robert Francke finden Sie unter ist unter: 

http://www.hamburg.de/contentblob/4096038/data/gutachten-patientenentschaedigung.pdf

Die Pressemeldung der Stadt Hamburg vom 28.08.2013 kann unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4095956/2013-08-28-bgv-haertefallfonds.html