Patientenrechtegesetz bringt kaum Verbesserungen - Bedürfnisse von psychisch Kranken und Behinderten zu wenig berücksichtigt
Zu Beginn diesen Jahres haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Justiz (BMJ) in Zusammenarbeit mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vorgelegt. Im März 2012 fand eine Anhörung im BMG statt, am 23.05.2012 passierte der Gesetzentwurf das Kabinett der Bundesregierung und wurde anschließend im Rahmen einer Bundespressekonferenz von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Gesundheitsminister Daniel Bahr vorgestellt. Der Ausschuss für Gesundheit und der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages haben dann gemeinsam am 22.10.2012 den Entwurf des Patientenrechtegesetzes beraten.
Vom Grundsatz her wurde das Gesetz allgemein begrüßt, da es die bislang in verschieden Gesetzen verankerten Patientenrechte zusammenfasst; viele Bereiche sind jetzt übersichtlicher und klarer - überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung) - dargestellt. Nichtsdestotrotz bleibt der jetzige Gesetzentwurf im Detail weit hinter den Erwartungen und den Forderungen zurück, wie wir bereits in unserer Stellungnahme im April, abgedruckt in der Rosa Beilage 2/12, S. 13f, im Einzelnen erläutert haben. Ziel eines Patientenrechtegesetzes müsste es sein, auch die besonderen Bedürfnisse von psychisch kranken Menschen sowie von behinderten Menschen zu rücksichtigen. Es sollte die Versorgung verbessern, das Machtgefälle zwischen BehandlerInnen und PatientInnen abbauen, d. h. die Position der PatientInnen, ihre Rechtsicherheit und Gleichstellung stärken.
In der Anhörung übten nicht nur Patientenorganisationen, sondern auch der Bundesrat heftige Kritik. Es gab eine lange Liste von Änderungsvorschlägen. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die Linke haben jeweils in ihren Anträgen Themen aufgegriffen, die auch von der DGVT in ihrer Stellungnahme gefordert wurden - wie zum Beispiel die Einführung eines Härtefall- oder Entschädigungsfonds oder die aktive Einbindung der PatientInnen. Patientenbriefe sollen Diagnose und Behandlungen in verständlicher Sprache darstellen.
Einen breiten Raum in der Anhörung nahm das Thema „Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)“ ein. Es handelt sich hier um sogenannte Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden (siehe hierzu Beitrag in Rosa Beilage 2/12, S. 20f). Bereits im März 2012 wurde der Bundestag von der SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert, hier gesetzgeberisch aktiv zu werden (Bundestagsdrucksache 17/9061). Für die PatientInnen sollten die beiden Leistungsarten (vertragsärztliche Versorgung durch Kostenübernahme der Krankenkassen) und IGeL-Leistungen (von den PatientInnen selber zu zahlen) bei der Behandlung nicht vermischt werden. Die PatientInnen müssen die Möglichkeit haben, in Ruhe zu überlegen, ob sie ein Zusatzangebot nutzen wollen, das sie selbst bezahlen müssen.
Dass dies häufig nicht der Fall ist, hat eine kürzlich von den Verbraucherzentralen durchgeführte Online-Befragung gezeigt. Nur die Hälfte der Befragten erinnert sich dran, dass sie über den Nutzen der Behandlung vom Arzt aufgeklärt wurde, auf Risiken der Behandlung wurde gar nur ein Viertel der Befragten aufmerksam gemacht. Wiederum 50 % hatten ihrer Erinnerung nach zu wenig Bedenkzeit, und nur einem Viertel wurden von BehandlerInnen die Kosten mitgeteilt. Fazit kann nur sein, dass es eine Aufklärungspflicht und verpflichtende Bedenkzeiten für IGeL-Leistungen geben sollte.
Patientenschutz sollte sich an dem Anspruch der Selbstbestimmung der PatientInnen und an dem Konzept einer gleichberechtigten Arzt-Patient-Beziehung orientieren.
Die 2. und 3. Lesung für das Patientenrechtegesetz ist für den 30. November im Bundestag vorgesehen.
Waltraud Deubert