Patientenrechtegesetz kommt
Ende Januar 2011 wurde mit der Anhörung des Antrags der SPD-Fraktion „Für ein modernes Patientenrechtegesetz“ (BT-Drs. 17/907) im Gesundheitsausschuss des Bundestages der Startschuss für das Gesetzgebungsverfahren gegeben. Von Seiten des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, werden in den nächsten Wochen “Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz“ erwartet. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es zum einen, Patientenrechte transparenter zu machen. Zum anderen sollen die bestehenden Patientenrechte weiterentwickelt werden.
Zusammenführung in einem Gesetz
Dass viele Patienten nicht wissen, wo ihre Rechte eigentlich festgeschrieben sind, liegt daran, dass sich Patientenrechte weit verteilt in den Sozialgesetzbüchern, im Strafrecht oder auch in den Berufsordnungen der Psychotherapeuten und Ärzte finden. Häufig ist es für PatientInnen ohne weitere (teure) juristische Beratung kaum möglich zu wissen, aus welchem Gesetz sich ihre Rechte ergeben. Auch die Rechte von Psychotherapie-PatientInnen sind nicht einheitlich kodifiziert. Mit dem Patientenrechtegesetz soll geltendes Recht nun in einem Gesetz zusammengeführt werden.
Behandlungsvereinbarung
Das geplante Gesetz soll Patienten zukünftig die Beantwortung vieler Fragen erleichtern – leitliniengerechte Behandlung, Behandlungsfehler, Wahl eines Angebots der Neuen Versorgungsformen etc. Auch die sog. Behandlungsvereinbarung könnte in den nächsten Wochen ein spannendes Diskussionsthema werden. Insbesondere für chronisch psychisch Kranke ist sie ein wichtiges juristisches Mittel, um über wiederkehrende Krankheitsphasen mit Eigen- oder Fremdgefährdung hinweg das Selbstbestimmungsrecht aufrecht erhalten zu können. Patienten können mit einer Behandlungsvereinbarung im Vorhinein Einfluss nehmen, welche Behandlungsmethode eingesetzt werden soll. Da diese Möglichkeit vielen Patienten noch weitgehend unbekannt ist, ist es wichtig, hierüber ebenfalls i.R. eines Patientenrechtegesetzes aufzuklären.
Die informierte Entscheidung des Patienten zu fördern ist in jeder Hinsicht unterstützenswert. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat sich konsequenterweise klar für das Gesetzesvorhaben ausgesprochen, Bundeszahnärztekammer sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnen es derzeit noch ab.
Kerstin Burgdorf