Rosa Beilage 1/2011
PKV zahlt Therapie nur nach schriftlicher Zusage
01. März 2011
Private Krankenversicherungen können in ihren Versicherungsbedingungen eine Kostenübernahme bei ambulanter oder stationärer Psychotherapie an eine vorherige schriftliche Zusage knüpfen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Beruft sich der Versicherer auf diese Klausel, kann der Versicherte nur dann eine Zahlung verlangen, wenn es ihm aufgrund seines Gesundheitszustandes unmöglich war, vor der psychotherapeutischen Behandlung eine schriftliche Zusage einzuholen. In allen anderen Fällen muss die Versicherung ohne vorherige schriftliche Zusage nicht zahlen und darf sich auf die Klausel berufen.
AZ: 20 U 30/10