Prävention: Union appelliert an Eigenverantwortung
Die Oppositionsparteien haben durch Anfragen versucht, das Thema Prävention aktuell zu halten. So gab es im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages eine Anhörung zu den Anträgen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke (siehe hierzu Bericht in der VPP 1/2012). Das Bundesministerium für Gesundheit hatte dort angekündigt, das Präventionsthema in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode voranzubringen.
In der Zwischenzeit liegt ein Eckpunktepapier der CDU/CSU für eine nationale Präventionsstrategie vor. Das Unions-Konzept sieht vor, die gesundheitliche Eigenkompetenz und Eigenverantwortung in allen gesellschaftlichen Schichten durch eine nationale Präventionsstrategie zu aktivieren. Der Deutsche Bundestag soll dafür konkrete Präventionsziele beschließen, die sich an Empfehlungen orientieren, die von Expertengremien wie „Gesundheitsziele“ (www.gesundheitsziele.de) erarbeitet wurden. Durch gesetzliche Regelungen und durch koordinierende Maßnahmen soll darauf hingewirkt werden, dass alle Präventionsträger ihre Anstrengungen auf diese dann beschlossenen Ziele konzentrieren.
Die Bundesregierung soll die Zielerreichungsgrade dokumentieren und dem Deutschen Bundestag dann im Abstand von zwei Jahren vorlegen. Außerdem soll ein Nationaler Rat für Prävention und Gesundheitsförderung eingerichtet werden, der weitere Ziele entwickeln und übergreifende Rahmenbedingungen der Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle erarbeiten soll.
Um den bereichsübergreifenden Ansatz von Prävention und Gesundheitsförderung weiter voranzubringen, sollen die gesetzlichen Krankenkassen und andere Präventionsträger zur Mitfinanzierung weiterhin verpflichtet sein. Dazu soll dann auch der in § 20 Abs. 2 SGB V vorgesehene Orientierungsrahmen, d.h. der durchschnittlich pro Krankenkassenmitglied für Prävention vorzusehende Geldbetrag, angehoben werden. Bei Präventionsmaßnahmen sollen zukünftig der Migrationshintergrund bzw. entsprechende Themenstellungen und die speziellen Herausforderungen bei Bürgern mit geringem Bildungshintergrund berücksichtigt werden; ferner sollen sie bedarfsgerecht und kultursensibel weiterentwickelt werden.
Die betriebliche Gesundheitsförderung soll eine große Rolle spielen. Dabei soll es sowohl um den somatischen als auch um den psychischen Bereich gehen. Gedacht ist z. B. an Maßnahmen zur gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung und zum Abbau psychischer Belastungen bei älteren MitarbeiterInnen. Hier kann sich die Union auch finanzielle Anreize für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Nutzung von betrieblichen Präventionsangeboten vorstellen. So könnten die Krankenkassen u. a. in ihrer Satzung Gruppentarife für MitarbeiterInnen von Unternehmen anbieten, wenn der Arbeitgeber regelmäßige Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchführt.
Durch die Einbeziehung des Deutschen Bundestags soll die Bedeutsamkeit der Gesundheitsprävention betont werden.
Waltraud Deubert