Praxisgebühr stellt zu versteuernde Betriebseinnahme dar
13. Januar 2007
Am 28.1.2004 hatte das Bundessozialgericht (BSG) letztinstanzlich das bisherige Berechnungsmodell des Bewertungsausschusses zur Vergütung genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen für rechtswidrig erklärt (s. VPP Heft 4/2004, Beitrag von Dr. Gernot Steinhilper "Bewertungsausschuss legt neue Berechnungsformel zur Nachvergütung psychotherapeutischer Leistungen vor"). Genau neun Monate später (Austragungszeit für ein Kind!) hat es der Bewertungsausschuss geschafft, einen Beschluss zu fassen, so dass die KVen psychotherapeutische Leistungen ab 2000 nachvergüten können.