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Regine Simon

Privatkassen und Gutachterverfahren

17. Januar 2007

In der Vergangenheit haben Privatkassen zunehmend über ihre größtenteils fachfremden Gutachter Anträge von Patienten auf Psychotherapie entweder ablehnen oder die bewilligten Stundenkontingente reduzieren lassen. Dabei spielten erkennbar nicht fachliche Begründungen sondern Kostenerwägungen eine Rolle.

 

Besonders widersprüchlich ist dieses Vorgehen bei Patienten, die sowohl bei der Beihilfe als auch bei einer Privatkasse versichert sind: ein und derselbe Antrag wurde von dem KBV anerkannten Gutachter der Beihilfe in vollem Umfang bewilligt und von dem Gutachter der Privatkasse abgelehnt. Kollegen, die fachlich nicht begründete Ablehnungen einer Privatkasse erhalten haben, können sich direkt an Herrn Dr. Ludwig Barth (von der KBV ernannter Gutachter ), Mühlbaurstr. 38c in 81677 München wenden. Die schriftlichen Angaben sollten enthalten: Name der Versicherung, beantragtes Verfahren (tiefenpsych. fund. Psychotherapie oder Psychoanalyse / Kinder- oder Erwachsenentherapie), Ablehnung oder Reduzierung, ggf. Begutachtung der Beihilfe und Name des Psychotherapeuten für eventuelle Rückfragen. Herr Dr. Barth sammelt diese Fälle, um die mangelnde Qualitätssicherung der Privatkassen beim Gutachterverfahren offen legen zu können. Nach seiner Einschätzung wird es hier nicht um schnelle Erfolge, sondern um eine langfristige Strategie gehen.


1:Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten e.V. (bvvp), www.bvvp.de.