Psychiatrie-Entgeltsystem (PEPP): Bundesministerium für Gesundheit und Vertreter der Fachverbände einigen sich auf Eckpunktepapier
Am 18.2.2016 wurde der so genannte strukturierte Dialog zwischen den Fachverbänden der Psychiatrie und Psychosomatik, der Selbstverwaltung und Gesundheitspolitiker/innen der CDU/CSU und der SPD sowie Gesundheitsminister Gröhe zur zukünftigen Finanzierung der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser fortgesetzt. In dem Gespräch konnten sich die Beteiligten auf ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Psychiatrie-Entgeltsystems verständigen. Es zeigt eine beachtliche Wende in der bisherigen Position des BMG und macht deutlich, dass „die Politik“ ernsthaft auf die Kritiker des PEPP-Systems zugeht. Die darin enthaltenen Punkte sollen noch im Verlauf des Jahres 2016 gesetzlich umgesetzt werden. Noch im Juni wird mit einem entsprechenden Gesetzentwurf aus dem BMG gerechnet.
Für alle Krankenhäuser soll der Umstieg ab dem Jahr 2017 auf das neue Entgeltsystem verpflichtend werden. Zukünftig sollen bei der Vergütung sowohl leistungsbezogene als auch strukturelle Besonderheiten berücksichtigt werden. Das heißt, es wird weiterhin eine budgetorientierte Finanzierung geben, die vor Ort verhandelt wird. Allerdings sollen bei den Budgets auch die Vergleichsmaßstäbe anderer Kliniken und insbesondere in der Klinik erbrachte Leistungen, die mit dem PEPP-Dokumentationssystem darzustellen sind, berücksichtigt werden. Die Kalkulationsgrundlagen werden in Krankenhäusern ermittelt, die die Vorgaben der PsychPV tatsächlich vollständig umsetzen.
Für die Zukunft werden – das war die besondere Forderung der Bundespsychotherapeutenkammer, und vieler Verbände, wie der DGVT – verbindliche Personalmindeststandards entwickelt, die insbesondere auch die psychotherapeutische Leistungserbringung ermöglichen müssen, wie sie in Leitlinien vielfach eingefordert wird (zuständig: Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA, Frist 1.1.2020).
Zudem soll es künftig die Möglichkeit geben, schwerkranke Patient/innen in akuten Fällen auch durch mobile Behandlungsteams zu Hause zu versorgen. Das Eckpunktepapier finden Sie unter http://www.dgvt.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Eckpunkte_Psych-EntgeltG_II_.pdf
Wie geht es jetzt weiter?
Wie bei allen Eckpunktepapieren handelt es sich bei diesem Papier aus dem BMG vom 18.2.2016 "nur" um eine politische Willenserklärung. Sie ist zwar hochrangig unterschrieben und in einigen Punkten auch verhältnismäßig klar, in vielen Punkten bedarf sie aber unbedingt noch der Konkretisierung. Dazu und natürlich auch, um die mit dem Eckpunktepapier dokumentierte Vereinbarung über die Neuausrichtung der Psychiatrie-/Psychosomatik-Finanzierung tatsächlich vorzunehmen, bedarf es eines entsprechenden Gesetzes. Der Gesetzentwurf ist vom BMG für den Juni d.J. angekündigt worden. Das ist auch höchste Zeit, denn sonst wird es knapp, da ja wesentliche Änderungen der Finanzierungsregelungen schon zum 1.1.2017 in Kraft treten sollen. Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, wird man sehen, wie weit die Willenserklärungen wirklich realistisch waren. Wir werden weiter berichten.
Waltraud Deubert
Quelle: Rosa Beilage zur VPP 2/2016