PsychotherapeutInnen dürfen ab sofort Krankenhausbehandlungen und Krankenbeförderungen verordnen
Bislang konnten nur ÄrztInnen diese Leistungen verordnen. Durch eine Änderung des Sozialgesetzbuches V wurde diese Befugnis auf Psychologische PsychotherapeutInnen sowie Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen ausgeweitet. Notwendig war zudem die Anpassung der entsprechenden Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss.
Bei bestimmten Indikationen können PP und KJP nun Krankenhausbehandlungen sowie Krankenbeförderungen verordnen.
Die Möglichkeit, Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie zu verordnen, kommt zu einem späteren Zeitpunkt. Es fehlen derzeit noch die Vergütungsregelungen für das Verordnen dieser Leistungen. KBV und GKV-Spitzenverband werden hierüber im Bewertungsausschuss noch verhandeln.
Für die Verordnung verwenden PP und KJP die gleichen Formulare, die auch VertragsärztInnen verwenden (Muster 2 der Formularsammlung bei Krankenhausbehandlung und Muster 4 bei Krankenbeförderung).
Kerstin Burgdorf