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Rosa Beilage 2/2015

Psychotherapeutische Versorgungsqualität in Psychiatrie und Psychosomatik – Anforderungen an die Personalausstattung

11. Mai 2015
 

Nachdem bei einer ersten Veranstaltung Mitte Januar die bisherigen Erfahrungen mit dem pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) von  VertreterInnen der BPtK und der Länderkammern diskutiert worden waren, lud die Bundeskammer am 10. März 2015 erneut zu einem Symposium ein, das diesmal im Langenbeck-Virchow-Haus in Berlin stattfand. Bei diesem zweiten Treffen standen die Anforderungen an die Personalausstattung im Fokus der Veranstaltung.

Am Vormittag wurde nach einer kurzen Einführung durch den Präsidenten der BPtK, Prof. Richter, je ein Fachvortrag von einer Vertreterin der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) und vom GKV-Spitzenverband gehalten. Anschließend folgten ein Vortrag von Prof. Richter und danach eine Podiumsdiskussion mit den genannten und weiteren Vertretern von Interessen-verbänden.

Sehr schnell wurde den TeilnehmerInnen im Plenum deutlich, dass die Personalausstattung v. a. in therapieintensiven Bereichen vorab definiert werden muss, um den befürchteten Engpässen und einem Fehlanreiz zum Personalabbau bei der Einführung von PEPP vorzubeugen. Der Gesetzgeber hat vor dem Hintergrund dieser möglichen Entwicklung den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, Anforderungen an Qualifikation und Anzahl des therapeutischen Personals in den psychiatrischen/psychosomatischen Kliniken zu erarbeiten. Bei deren Umsetzung in den Kliniken wird es jedoch ganz erheblich darauf ankommen, ob es sich um eher allgemeine Empfehlungen handelt oder ob der G-BA verbindliche Mindestanforderungen formulieren wird, die für die konkreten Häuser bindend sein werden.

Dr. Sabine Haverkamp (Deutsche Krankenhausgesellschaft/DKG, Referentin Psy-chiatrie/Psychosomatik) formulierte im ersten Vortrag des Tages den Wunsch nach Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität mit Orientierung an einer weiter zu entwi-ckelnden PsychPV. Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen stationären Versorgung und einer parallel hierzu verlaufenden Reformierung der Personalvorgaben bedarf es nach ihrer Meinung evidenzbasierter Empfehlungen.

Im zweiten Referat erläuterte Dr. Ute Watermann (GKV-Spitzenverband) die Vor- und Nachteile von Empfehlungen versus verbindlicher Mindestanforderungen an die Personalausstattung. Während Empfehlungen z. B. einen orientierenden Charakter haben und in ihrer Umsetzung kaum überprüfbar sind, bedürfen andererseits Mindestanforderungen einer plausiblen Begründung vonseiten des GBA. Zum aktuellen Zeitpunkt scheint die Entwicklung bzgl. Art und Inhalt der GBA-Anforderungen jedoch noch unklar. Frau Watermann forderte weiterhin eine Unterbindung von Quersubventionierung der Klinikbetreiber beim Personalbudget sowie mehr Transparenz in der Versorgung der Patienten. Nur so könne letztendlich ein Personalabbau verhindert werden. Zentral seien Mindestanforderungen bei der Personalausstattung.

Richter betonte in seinem Vortrag, dass in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen die zwischenmenschliche Beziehung vor dem Hintergrund der psychotherapeutischen Grundhaltung das zentrale „Behandlungsmittel“ sei, welches geschultes Personal und Zeit erfordere. Aus Sicht der BPtK seien daher ebenfalls verbindliche Mindestanforderungen an die Personalausstattung unabdingbar. Eine gute Patientenversorgung müsse leitlinien- und beziehungsorientiert sein. Als Anforderungen an die Personalausstattung nannte er die beteiligten Berufsgruppen und die differenzierte Erkennbarkeit in den Leistungserfassungssystemen wie OPS, die wiederum dem PEPP-System zugrunde gelegt werden. Er forderte in Bezug auf die beiden Berufe PP und KJP eine eigenen Kategorie im OPS.

An der nachfolgenden Podiumsdiskussion nahmen Jurand Daszkowski (Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. Hamburg), Dr. Iris Hauth (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde/DGPPN), Dr. Sabine Haverkamp (DKG), Dr. Claus Krüger (Verband der Psychosomatischen Krankenhäuser in Deutschland e. V.), Prof. Dr. Michael Löhr (FH-Diakonie Bielefeld), Prof. Dr. Rainer Richter (BPtK) und Dr. Ute Watermann (GKV-Spitzenverband) teil. In der Diskussion wurde deutlich, dass der medizinische und psychotherapeutische Fortschritt der vergangenen 25 Jahre in der Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV), die bis heute die Personalstandards in Psychiatrie und Psychosomatik beschreibt, nicht hinreichend abgebildet worden ist. Als Ziele wurden daher eine verbindliche, transparente, überprüfbare Personalausstattung vor dem Hintergrund von Mindestanforderungen, eine verbesserte Abbildung psychotherapeutische Leistungen in den Kliniken und Differenzierungen für Spezialbehandlungen mit entsprechender Budgetausstattung in besonderen Bereichen genannt (z.B. DBT-Stationen). Im Grunde waren sich darin auch alle Diskutanten einig – nur Frau Haverkamp[1] machte hinreichend deutlich, dass die DKG im Gemeinsamen Bundesausschuss sicher keine Mindestpersonalstandards akzeptieren könne, solange die Kliniken befürchten müssen, dass ihre Personalkosten im Rahmen des PEPP-Finanzierungssystems nicht zuverlässig refinanziert werden.

Nach einer kurzen Mittagspause stellten am Nachmittag sechs Referenten ihre kon-kreten Behandlungskonzepte zum Thema Personalausstattung und psychotherapeutische Versorgungsqualität im stationären Setting vor. Dabei ging es vor allem um die therapeutischen Konzepte in besonders therapieintensiven Bereichen bzw. bei Störungen, die ein oft hochfrequentes psychotherapeutisches Vorgehen erfordern. Neben „gelungenen“ Konzepten mit einer guten personellen Ausstattung wurde hier auch über unbefriedigende Entwicklungen oder eine problematische Stellensituation berichtet, die sich ergibt, wenn fehlende Personalmindestanforderungen auf Kliniken „treffen“, bei denen der wirtschaftliche Erfolg das übergreifende Ziel darstellt. Im einzelnen wurde das therapeutische Vorgehen und die hierfür notwendige Personalausstattung für die Behandlung von Psychosen (Prof. Dr. Stefan Klingenberg), Borderline-Störungen (Dr. Ernst Kern), unipolarer Depression (Dr. Sabine Hoffmann), Essstörungen (Prof. Jörn von Wietersheim) sowie von Traumafolgestörungen (Klaus Dilcher) referiert. Jan Wiedemann berichtete über die Situation im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Aus Teilnehmersicht kann ich die Veranstaltung als qualitativ hochwertig und informativ bewerten. Angesichts der aktuellen Situation und der absehbaren Konflikte bei der Vergabe des knappen Gutes Geld sollte die Diskussion innerhalb unserer Berufsgruppe sowie zwischen unseren Vertretern und den Vertretern der anderen Interessenverbände über die Qualität und den Umfang einer psychotherapeutischen Versorgung im stationären Bereich weitergeführt werden.

Dr. Michael Lingen, Göttingen, mlingen@gwdg.de


[1] Insider wissen, dass die DKG G-BA bei Fragen der stationären Versorgung 50% der Sitze hat und dass also leider gegen ihre Einschätzung keine Beschlüsse des G-BA zustande kommen können.

Quelle: Rosa Beilage zur VPP 2/2015