Psychotherapie-Richtlinie: Keine Behandlung mehr für schwer abhängige Raucher
(kb). Schwer kranke Raucher haben zukünftig keinen Anspruch mehr auf eine nachweislich wirksame Suchtbehandlung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. Oktober 2015 entschieden, dass die psychotherapeutische Behandlung von schwer kranken Rauchern aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen wird. Die Psychotherapie-Richtlinie wurde entsprechend geändert. Der Beschluss des G-BA geht inhaltlich an den Empfehlungen der S3-Leitlinie zur Tabakabhängigkeit vorbei.
Die Entscheidung ist äußerst irritierend, da der G-BA noch im Jahr 2011 völlig anders entschieden hatte. Damals sah es der G-BA als gegeben an, dass der schädliche Gebrauch und die Abhängigkeit von Tabak als Teil der "psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen" eine Indikation zur Anwendung von Psychotherapie darstellten. Schwer abhängige Raucher konnten auf Basis dieses Beschlusses des G-BA Richtlinien-Psychotherapie in Anspruch nehmen.
Mit der aktuell gültigen Fassung steht schwer abhängigen Rauchern nun keine psychotherapeutische Behandlung mehr zur Verfügung genauswenig wie niederschwellige Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung.
Angesichts der Morbiditäts- und Mortalitätsdaten von Tabakabhängigkeit der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland ist der Beschluss des G-BA eine versorgungspolitische Fehlentscheidung.
Quelle: Rosa Beilage zur VPP 4/2015