Reform der Hochschulabschlüsse im Psychologiestudium
BA/MA und/oder Diplom in Psychologie? MA für Psychologische Psychotherapie?
Innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) wird seit einiger Zeit diskutiert, ob es mit dem Ziel der internationalen Vergleichbarkeit sinnvoll ist, Studiengänge mit den Abschlüssen "Bachelor of Arts" (BA) und "Master of Arts" (MA), bzw. "Bachelor of Science" und "Master of Science" (BS; MS) für das Fach Psychologie einzuführen. Nachdem zunächst seitens der Kultusministerien und Landesregierungen die Universitäten mit Nachdruck angehalten wurden, diese Vorhaben voranzubringen und umzusetzen, sind wegen umfangreicher rechtlicher und inhaltlicher Probleme derzeit die Aktivitäten wieder zur Ruhe gekommen, und es gibt keine aktuellen Initiativen der Universitäten.
Die zeitliche Struktur von Hochschulcurricula mit BA-/MA-Abschlüssen könnte nach der derzeitigen Diskussion wie folgt aussehen:
- 3 Jahre "undergraduate" Studium mit Abschluss "Bachelor" (berufsqualifizierender Abschluss)
- 2 Jahre "graduate" Studium mit Abschluss " Master"
- 3 Jahre "post-graduate" Studium mit Abschluss Psychologischer Psychotherapeut.
Derzeit weitgehend unklar ist, für welche Berufe ein BA qualifiziert. Ein MA würde etwa der Qualifikation des heutigen Diploms entsprechen.
Es besteht Einigkeit darüber, dass ein "kleines" Psychologiestudium von lediglich sechs Semester mit einem Schwerpunkt in Klinischer Psychologie, welches nach sechs Semestern mit einem Bachelor-Grad abgeschlossen werden könnte, als Eingangsvoraussetzung für eine Psychotherapie-Ausbildung nicht hinreichend ist. Dies entspricht auch einem Beschluss der Kultusministerkonferenz.
In der Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie werden derzeit Perspektiven ausgelotet, ob eine Integration der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten mit einem MA-Abschluss ermöglicht werden kann. In diesem Integrationsmodell steht ein Curriculum zur Diskussion, bei dem schon im Bereich des Masterstudiengangs ein großer Teil der Inhalte für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten abgedeckt werden könnte. Da die derzeit vorliegenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für den BA-/MA-Abschluss jedoch eine Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren für den MA-Abschluss nicht erlauben, müsste nach diesen Überlegungen im Anschluss an das Psychologiestudium (MA) noch mindestens ein Jahr lang die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Abschluss Approbation weitergeführt werden. Die Master-Prüfung wäre innerhalb eines Psychotherapie-Studiengangs dann gewissermaßen eine Zwischenprüfung. Hier wurde und wird diskutiert, ob alternativ das "Psychiatrische Jahr" im Sinne eines Praktikums ("Internship") in den MA-Studiengang integriert werden kann oder aber dann nach dem MA-Abschluss erfolgt.