Schweiz verabschiedet Psychologieberufegesetz
Wie wir einer Mitteilung der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) vom März 2011 entnehmen konnten, hat der Nationalrat der Schweiz nun das erste schweizerische Psychologieberufegesetz (PsyG) verabschiedet.
Bislang gab es in der Schweiz keine landesweite Regelung für die Zulassung und Ausübung der Psychologieberufe. Das PsyG sieht nun klare und einheitliche Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychologieberufe vor. Die Schweiz, die auch als Nicht-EU-Mitglied eng mit dem europarechtlichen Prozess der EU-Staaten verbunden ist, reagiert damit auf die Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union, europaweit geltende einheitliche Richtlinien für die Anerkennung von Berufsabschlüssen festzulegen.
In der Schweiz dürfen sich zukünftig nur noch solche Anbieter psychologischer Leistungen als Psychologin oder Psychologe bezeichnen, die einen anerkannten Hochschulabschluss in Psychologie auf Master-Stufe besitzen. Weitreichende Verbesserungen sollen auch die hohen Qualitätsstandards des Psychologieberufegesetzes für den Bereich Psychotherapie bringen. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen zukünftig einen Master-Abschluss in Psychologie als Grundausbildung und eine psychotherapeutische Weiterbildung in einem eidgenössisch akkreditierten Studiengang vorweisen können, um eine kantonale Berufsausübungsbewilligung zu erhalten.
ewisse Parallelen zum Ringen um das 1999 in Kraft getretene sychotherapeutengesetz in Deutschland verdeutlicht die Chronologie des Gesetzgebungsverfahrens: 1991 erging ein erstes Ersuchen der kantonalen Gesundheitsbehörden, auch die Psychotherapeuten in die Regelung der Medizinalberufe aufzunehmen, 1998 erhielt das Eidgenössische Departement des Innern vom Bundesrat den Auftrag, ein Bundesgesetz im Bereich der Psychologie auszuarbeiten. 2001 sprachen sich der Schweizer Ständerat und der Nationalrat für eine gesetzliche Regelung der Psychologieberufe aus. Endgültig in Gang gebracht wurde das Gesetzgebungsvorhaben im Juni 2005 durch eine sog. „Vernehmlassung“ des Bundesrats. 2011 tritt das Gesetz nun in Kraft.
Kerstin Burgdorf