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Prävention

Staatssekretär Schröder aus dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) informiert am 26. April über die neuesten Entwicklungen zum Präventionsgesetz

22. Februar 2007

In Ergänzung zu dem Artikel "Das BMGS tritt auf der Stelle – keine Finanzierung, keine Bundesstiftung, kein Präventionsgesetz" – in dieser VPP, Seite 362 ff, informieren wir nachfolgend über die neuesten Entwicklungen in Sachen Prävention aus dem BMGS. Am 26. April kamen in Berlin die Mitglieder des Koordinierungsgremiums des Deutschen Forums Prävention und Gesundheitsförderung und die Mitglieder der Arbeitsgruppe "Recht und Organisation" auf Einladung des Staatssekretärs Dr. Theo Schröder im BMGS zusammen, um sich von ihm über den Sachstand zur Entwicklung des Präventionsgesetzes informieren zu lassen.

 

 

Derzeit führt das BMGS Gespräche mit den Sozialleistungsträgern (Gesetzliche Krankenversicherung, Pflegekassen, Unfallversicherung und Rentenversicherungsträger) mit dem Ziel, die übrigen Sozialleistungsträger zur Mitfinanzierung von Prävention – geregelt in § 20, Abs. 1 bis 3, für die GKV – zu bewegen. Bislang fehlt die Operationalisierung einer verpflichtenden Förderung von Prävention in den Leistungsgesetzen der meisten Sozialversicherungsträger.

Aus den Gesprächen mit den verschiedenen Sozialversicherungsträgern berichtet Dr. Schröder, dass alle Sozialversicherungsträger sich einig sind, die gemeinsamen Präventionsziele zu bündeln, allerdings gebe es hinsichtlich der gewünschten Regelungstiefe unterschiedliche Auffassungen. Klärungsbedürftig seien in diesem Zusammenhang auch Fragen der epidemiologischen Datenlage sowie der Qualitätssicherung in der Prävention.

Geregelt werden sollen:

  • die individuelle Prävention
  • die betriebliche Prävention und
  • Settingmaßnahmen (z. B. Schule, Kindergarten) sowie Kampagnen.

Die individuelle und betriebliche Prävention sollen in der Zuständigkeit der Leistungsträger bleiben, während die Settingmaßnahmen und die dazugehörenden Kampagnen durch die Finanzierung in einem Topf aller Sozialleistungsträger geregelt werden sollen. In den Gesprächen favorisiert das BMGS die Einführung eines gemeinsamen Fonds, der als Stufenmodell im Rahmen einer Stiftung eingeführt werden soll. Träger der Stiftung wären dann die einzahlenden Sozialversicherungsträger. Der gemeinsame Fond, der von der Stiftung verwaltet wird, soll dann Modelle zur Prävention fördern. Dabei sollen auch die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) sowie die Wissenschaft beteiligt werden.

Eine Beteiligung des Bundes ist offenbar nur mittelbar vorgesehen. Belief sich die von den Krankenkassen für die primäre Prävention aufzubringende Summe bislang auf 180 Mio. EUR jährlich, ist wohl jetzt ein Betrag von ca. 240 Mio. EUR im Gespräch. Durch die Heranziehung der anderen Sozialversicherungssysteme könnte der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherung sogar gesenkt werden. Allerdings wäre den Krankenkassen mit der Einzahlung in den Stiftungsfond auch die Selbstbestimmung über die Verwendung – zumindest eines Großteils der Gelder – entzogen (siehe hierzu unser Bericht zur GKV-Stiftung Prävention in der Rosa Beilage 4/03, S. 10).

In den nächsten Wochen sollen Gespräche im Bundestag in den Ausschüssen und Fraktionen über die Entwicklung und die Inhalte eines Präventionsgesetzes geführt werden. Man geht davon aus, dass die Gespräche bis zur Sommerpause abgeschlossen sein werden und man nach der Sommerpause dann mit der handwerklichen Arbeit an dem Gesetz beginnen kann. Geplant ist die Vorlage eines Artikelgesetzes und nicht – wie ursprünglich vorgesehen – ein eigenes Präventionsgesetz als eigenständiges Sozialgesetzbuch. Es sollen demnach die Vorschriften zum Bereich Prävention in den jeweiligen Leistungsgesetzen abgestimmt werden zusammengeführt werden. Dem Deutschen Forum Prävention wurden seitens des BMGS erste vorläufige Eckpunkte für ein Präventionsgesetz noch im Mai in Aussicht gestellt.