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Start des PNP-Vertrages in Baden-Württemberg am 1. Juli 2012

25. Juli 2012
 

Seit dem 1. Juli ist in Baden-Württemberg der zwischen der AOK und der Bosch BKK auf der einen sowie den beteiligten Vertragspartnern Medi-Verbund, Freie Liste, DPTV und BVDN-BW auf der anderen Seite unterzeichnete Selektivvertrag mit dem Modul Psychotherapie gestartet, nachdem eine ausreichende und flächendeckende Beteiligung durch Ärzte und Psychotherapeuten erreicht werden konnte. Patienten, die am Hausarztprogramm der beteiligten Kassen teilnehmen, können sich seitdem auch in den PNP-Facharztvertrag einschreiben.

Für Patienten und Behandler bietet der Vertrag im Bereich Psychotherapie angesichts eines stark gestiegenen Bedarfs an psychotherapeutischen Leistungen erstens den Vorteil eines Verzichts auf Kontingentierungen sowie zweitens eine feste Vergütung für alle erbrachten Leistungen, die schließlich drittens für die frühe Versorgung und die Gruppenpsychotherapie über der Vergütung im KV-System liegen.

Im Rahmen dieses Vertrages übernehmen die beteiligten Kassen damit das entsprechende Morbiditätsrisiko für ihre Versicherten. Anders als im KV-System werden so die PsychotherapeutInnen nicht mit Honorareinbußen bestraft, wenn sie den stark gestiegenen Bedarf an Psychotherapie mit Mehrleistungen zu decken versuchen. Angesichts der jüngst noch einmal bestätigten Daten zu der schlechten Honorarsituation der Psychotherapeuten im KV-System könnte der PNP-Vertrag für Psychotherapeuten somit einen Einstieg in eine angemessenere Bezahlung psychotherapeutischer Leistungen darstellen. Auch der Verzicht auf das Gutachterverfahren, deutlich günstigere Konditionen für die Gruppenpsychotherapie und eine Öffnung für eine größere Methodenvielfalt sind Vorteile dieses Vertrages, die aus Sicht der DGVT eine begleitete Erprobung rechtfertigen.

Wie berichtet, ist der DGVT-BV als neugegründeter Berufsverband am 22.3.2012 dem Facharztvertrag zur Versorgung in den Fachgebieten der Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (PNP-Vertrag) nach § 73 c SGB V als Kooperationspartner beratend ohne Stimmrecht beigetreten, um die entsprechenden Entwicklungen und Erfahrungen mit dem Vertrag aus erster Hand beobachten zu können und im Lenkungsausschuss auf evtl. notwendige Anpassungen hinwirken zu können.

Zwischenzeitlich sind die Details des „Bereinigungsvertrages“ mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg ausgehandelt und beschlossen worden. Der Bereinigungsvertrag soll sicherstellen, dass AOK und BKK Bosch für jeden Versicherten, der im Vertrag behandelt wird, dem KV-System nicht zusätzlich die üblichen anteiligen Gelder für Psychotherapie zahlen. Dies geschieht in der Form, dass dem KV-System der Betrag entzogen wird, den der Versicherte im Jahre 2008 an Fallkosten für ambulante Psychotherapie gehabt hat. Alle Steigerungen, die sich durch höhere Honorare im PNP-Vertrag, durch vermehrte Inanspruchnahme von Psychotherapie gegenüber 2008 usw. ergeben, gehen also zu Lasten der AOK bzw. BKK Bosch. Sie trägt insofern das Morbiditätsrisiko, indem sie alle Leistungen vergütet, die erbracht werden, auch wenn diese deutlich über dem Leistungsumfang liegen, der 2008 erbracht worden ist.

Hier werden die Erfahrungen zeigen, ob es im Zuge des Vertrages zu Entlastungen des KV-Systems kommt (etwa weil die Inanspruchnahme von Psychotherapie gegenüber dem Jahre 2008 insgesamt gestiegen ist) und ob sich dies begünstigend auf die Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen im KV-System auswirkt.

Viel komplizierter ist der Sachverhalt bei der sogenannten situativen Bereinigung, d.h. also für den Fall, dass der Versicherte sich mit Zugang zum Psychotherapeuten in den Facharztvertrag einschreibt und sofort Leistungen im Vertrag abgerechnet werden.

In diesem Fall muss die KV für diese Leistungen an die AOK bzw. BKK Bosch etwas zurückzahlen (weil die Kassen für die Versicherten ja bereits über die Pauschalzahlung für jeden Versicherten Geld ins KV-System einbezahlt haben, das zwischen den Arztgruppen verteilt wird). Dieser Betrag, den die KV für die psychotherapeutischen Leistungen an die AOK und BKK Bosch zurückzahlen muss, entspricht etwa den Geldmengen, die die KV an die Behandler zahlen müsste, wenn die gleichen Leistungen im KV-System abgerechnet würden. Dieser Betrag ist aber vorsichtshalber maximal begrenzt auf die durchschnittlichen Leistungen, die die KV für Psychotherapie pro Quartal durchschnittlich bezahlt. Mögliche Belastungen der KV-Honorierungen durch den Vertrag könnten, wenn sie überhaupt anfallen, in nennenswerten Umfang also lediglich im ersten Quartal der Neueinschreibung von Patienten erfolgen und sind deshalb für diesen Fall vorsichtshalber gedeckelt worden.

Inwieweit es für die AOK und BKK Bosch durch den Vertrag letztlich zu Mehr- oder Minderausgaben für Psychotherapie oder zu Einsparungen an anderer Stelle (Medikamente, AU-Zeiten, aber auch durch Gelder aus dem morbiditätsabhängigen Risikostrukturausgleich) kommt, ist angesichts der hier verfügbaren Informations- oder Datengrundlage derzeit kaum seriös einzuschätzen bzw. vorherzusagen.

Da erst seit kurzem Leistungen im Vertrag erbracht werden können, liegen derzeit natürlich kaum Erfahrungen mit der entsprechenden Versorgung vor. Wir werden über die Entwicklungen in jedem Fall weiter berichten.

Medi und die beteiligten Krankenkassen AOK und BKK Bosch haben aufgrund des hohen Aufwandes mit der Etablierung des Vertrages natürlich ein hohes Interesse an einer möglichst starken Beteiligung von Patienten am Haus- und diesem Facharztprogramm und betreiben entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für den Vertrag.

Auch die KollegInnen, die am Vertrag teilnehmen und Investitionskosten für Hard- und Software oder gar Neueinstellungen im Vorgriff auf entsprechende nicht kontingentierte Leistungen übernommen haben, sind jetzt darauf angewiesen, Leistungen im Vertrag zu erbringen.

Hierdurch entsteht eine gemeinsame Interessenlage, Patienten zur Einschreibung in den Haus- und Facharztvertrag zu bewegen. In welchem Umfang dies tatsächlich geschieht und wie viele Leistungen dort tatsächlich erbracht werden, werden die kommenden Monate zeigen. KollegInnen berichten diesbezüglich seit dem Start des Vertrages sehr unterschiedliche Erfahrungen. Mit dem erst jüngst erfolgten Start des Vertrages kann demnach zur Zeit nicht selbstverständlich erwartet werden, dass bereits in den Vertrag eingeschriebene Patienten sich um eine psychotherapeutische Behandlung bemühen. Inwieweit eine Empfehlung zur Einschreibung für Patienten Vorteile mit sich bringt, muss sicher im Einzelfall verantwortlich geprüft werden.

An Softwarelösungen sind von den in den Vertrag eingeschriebenen Ärzten und Psychotherapeuten bislang bevorzugt cokom one und Elefant gewählt worden. Für Nutzer reiner psychotherapeutischer Praxissoftwarelösungen ist zumindest die cokom one-Lösung aufgrund ihrer Anforderungen an Rechner- und Speicherkapazität, vor allem aber aufgrund des aufwändigen Installations- und Wartungsbedarf gewöhnungsbedürftig, der vor allem bei einem Wechsel des Rechners oder der Einrichtung zusätzlicher Arbeitsplätze mit hohem Unterstützungsbedarf und vermutlich auch höheren Kosten einhergeht. 

Offen ist derzeit noch die Gestaltung der vertraglich vorgesehenen Abstimmung zwischen Hausärzten und Psychotherapeuten, ein entsprechender einfacher Vordruck oder eine softwaremäßig bereitgestellte Vorlage fehlen noch. Hier bleibt abzuwarten, welcher gegenüber dem KV-System evtl. zusätzliche Aufwand mit der PNP-Vertragsteilnahme verbunden sein wird.     

Die DGVT wird über die Entwicklungen und Erfahrungen im Rahmen des Vertrages weiter berichten, auch unter dem Aspekt, welche Vor- und Nachteile sich gegenüber der psychotherapeutischen Versorgung im KV-System zeigen.

Wolfgang Bürger