Studie "Die Arbeitsintegration von Flüchtlingen in Deutschland - Humanität, Effektivität, Selbstbestimmung" im Auftrag der Bertelsmann Stiftung veröffentlicht
Millionen von Menschen sind derzeit weltweit auf der Flucht. Viele kommen nach Deutschland auf der Suche nach Sicherheit und Arbeit. Doch die neue Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt: In keinem anderen EU-Land ist der Bearbeitungsstau von Asylanträgen so groß wie hier. Dies erschwert Flüchtlingen eine Integration in den Arbeitsmarkt erheblich. Deutschland ist EU-weit Schlusslicht bei der Bearbeitung von Asylanträgen. Ende 2014 warteten einer Studie der Bertelsmann Stiftung zufolge 221.195 Flüchtlinge auf eine endgültige Entscheidung über ihren Asylantrag. Mit steigender Tendenz: Ende Februar 2015 waren es nach Angaben von Eurostat bereits 10 Prozent mehr.
"Asylbewerber und Kommunen bleiben zu lange im Ungewissen", so Jörg Dräger, Mitglied des Vorstands der Bertelsmann Stiftung. Durchschnittlich 7,1 Monate betrug 2014 die Bearbeitungsdauer von Asylanträgen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Für Flüchtlinge aus bestimmten Ländern war die Wartezeit sogar deutlich länger: Bei Afghanen betrug sie durchschnittlich 16,5 und bei Pakistani sogar 17,6 Monate.
Die fehlende Planungssicherheit erschwert Flüchtlingen eine schnelle Eingliederung in den hiesigen Arbeitsmarkt. Geht es nach einer repräsentativen Meinungsumfrage der Bertelsmann Stiftung wollen dies aber 84 Prozent der Deutschen den Zuwanderern ermöglichen.
Auch die Themen Unterbringung, Verteilung und Aufbau von Netzwerken greift Prof. Dr. Dietrich Thränhardt in seiner Studie auf und hält fest, dass die Unterbringung in großen Gemeinschaftsunterkünften wenig erfolgversprechend für die Eingliederung in die Gesellschaft ist." Die Ratio solcher Großanlagen ist ja die Trennung der Betroffenen von der übrigen Bevölkerung, außer in der Phase des Ankommens, wenn es um Registrierung und erste Orientierung geht. Problematisch ist auch der mehrfache Wechsel der Unterbringung, wie es das Gesetz in Baden-Württemberg vorsieht. Nachbarschaftliche Zusammenhänge können auf diese Weise nur sehr schwer entstehen." Wenn der Prozess der Anerkennung durch das Bundesamt zügig vor sich gehe und keine Staus entstünden, könne die dezentrale Unterbringung schon nach wenigen Wochen erfolgen. Dann könne auch die nachbarschaftliche Aufnahme durch engagierte Bürger, Kirchengemeinden, Sportvereine etc. ihre volle Wirkung entfalten.
Die Frage was zu tun ist, beantwortet der Forscher mit der Forderung nach einer klaren integrativen Perspektive mit folgenden Elementen:
- Beschleunigung der Anerkennungsverfahren, so dass sie im Regelfall nach sechs Wochen abgeschlossen sind. In dieser Zeit werden die Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.
- Parallel zum Asylverfahren werden ihr Sprachstand, ihr Bildungs- und Ausbildungsstand und ihre Berufsqualifikationen erfasst sowie ihre Berufswünsche erfragt. Sie werden in Bezug auf ihre Möglichkeiten und Perspektiven beraten und wenn sie bleiben dürfen in die Systeme der BA aufgenommen.
- Kinder und Jugendliche erhalten einen ersten Unterricht bzw. eine Kindergartenbetreuung.
- Abgelehnte werden in Bezug auf die Rückkehr, eine mögliche Weiterwanderung oder andere Möglichkeiten beraten.
- Eine besondere Rechtsstellung für Auszubildende ist zu schaffen, damit sie eine Ausbildung machen und anschließend im erlernten Beruf arbeiten können, ohne dass sie oder ihre ausbildenden Arbeitgeber eine Abschiebung während der Ausbildung befürchten müssen.
Weiterhin schildert Thränhardt in einem paradigmatischen Fall, wie unnötig Asylverfahren statt Arbeitsverhältnisse entstehen und sieht gesetzlichen Änderungsbedarf dahingehend, dass es eine Regelung wie in Schweden eingeführt werden sollte, nach der jeder Zuwanderer Arbeit aufnehmen darf, vorausgesetzt, er wird zum Tariflohn beschäftigt.
Abgelehnten Asylbewerbern, die faktisch aber in Deutschland bleiben, sollte der volle Arbeitsmarktzugang ermöglicht werden. Genau das Gegenteil ist gerade in Bayern der Fall, wo als "offensichtlich unbegründet" abgelehnte Asylbewerber wieder mit einem Arbeitsverbot belegt werden.
Zudem kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die Vorrangprüfung als Integrationshindernis abgeschafft und das Arbeitsverbot auf einen Monat zurückzuführen ist.
Abschließend beschäftigt sich die Studie auch mit dem europäischen Abwehrsystem und den möglichen Alternativen. Neben dem Abschottungsdilemma in Südosteuropa wird am Beispiel Tunesiens macht sie deutlich, dass wirklich erreichbare Zugänge eine Alternative zu hohen Zahlungen an Schlepper sein können.
In Bezug auf die Asylbewerberzahlen aus Südosteuropa und dem Wunsch der Menschen aus dem Kosovo, aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Albanien, in Deutschland zu arbeiten, sollte damit begegnet werden, Arbeitsvermittlungsagenturen in diesen Staaten errichten, am besten abgestimmt mit anderen EU-Ländern sowie der Schweiz und Norwegen. Diese Agenturen sollten mit den Arbeitsbehörden der Balkanstaaten zusammenarbeiten, ähnlich wie dies heute schon in der Vermittlung zwischen den EU-Staaten geschieht. Damit könnten Arbeitsuchenden Arbeitsverträge vermittelt werden, beispielsweise in Bereichen mit Personalmangel wie Handwerk, Pflegeberufe und Saisonbeschäftigung in der Landwirtschaft. Die Kosten für solche Vermittlungsbüros würden nur einen Bruchteil der Kosten ausmachen, die jetzt für Asylverfahren aufgebracht werden, die in Sackgassen führen. Damit entstünde als Alternative zu den Asylanträgen, die zum Scheitern verurteilt sind, eine reale Perspektive, in Deutschland und anderen Ländern zu arbeiten.
Die komplette Studie finden Sie hier:
http://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/die-arbeitsintegration-von-fluechtlingen-in-deutschland-1/Bertelsmann Stiftung (Hrsg.)
Die Arbeitsintegration von Flüchtlingen in Deutschland
Humanität, Effektivität, Selbstbestimmung
1. Auflage 2015 , 43 Seiten (PDF), kostenlos