Kammern
Überblick: Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Landespsychotherapeutenkammer
22. Januar 2007
- verkürzte Darstellung, Stand Januar 2005, alle Angaben ohne Gewähr -
| Land | Entschädigungen Vorstandsarbeit | Zeitausfälle für andere Funktionäre (und ggf. VS) | Reisekosten | Übernachtungen | Quelle/Stand |
| Bundespsycho-therapeutenkammer | Monatliche Aufwandsentschädigung: Präsident: 4.500 € Vizepräsident: 3.500 € weitere Vorstandsmitgl.: je 2.500 € Monatliche Bürokostenpauschale: Präsident/Vizepräs.: 150 € weitere Vorstandsmitglied: je 100 € | 40 € pro Stunde, jedoch max. 8 Std. (320 €) pro Tag | Bahn: 1. Klasse (mit BahnCard50) PKW: 0,30 €/km pro weitere mitgen. Personen 0,10 €/km. Flug: Economy-Class für Vorstandsmitglieder, sofern Benutzung anderer Verkehrsmittel aus Zeitgründen nicht zumutbar ist. | Übernachtungskosten bis 100 €/Nacht + Nebenkosten (z.B. Taxigebühren). | Entschädigungs- und Reisekostenordnung vom 1.11.2003 |
| Baden-Württemberg | Monatliche Aufwandsentschädigung: Präsident: 5.000 € Vizepräs.: 2.500 € 3 weitere Vorstandsmitglieder: je 2.000 € Monatliche Bürokostenpauschale: Präsident: 250 € Vizepräs.: 200 € 3 weitere Vorstandsmitglieder: je 100 € Für die Vorstände entfällt die Sitzungspauschale | 250 € pro Sitzung (pauschal) Bei Ausschusssitzungen je angefangener Stunde 55 € für alle Vertreter. | - Entschädigung Reisezeit 30 €/Std. - Bahn- und Flugpreise; - bei eingesetzter Bahncard entsprechende Reduktion - bei PKW 0,30 € bzw. 0,40 €/km (Höherer Betrag bei Mitnahme eines Kollegen) - Tagegeld | Übernachtungskosten bis 100 € | Entschädigungsvereinbarungen 2004 und aktuelles Reisekostenabrechnungsformular nach Kammer-Homepage von 2004 |
| Bayern | Monatliche Aufwandsentschädigung: Präsident: 3.950 € Vizepräsident: 2.600 € Beisitzer: 1.400 € Monatliche Bürokostenpauschale: Präsident: 250 € Vizepräsident: 200 € Beisitzer: 150 € | Aufwandsentschädigung für Ausschuss- bzw. Kommissionsvorsitzende 50 €/Sitzung Für zeitliche Inanspruchnahme werden je Abwesenheitsstunde 50,00 € erstattet. | Bahn: 2. Klasse (in begründeten Ausnahmefällen 1. Klasse) inkl. aller Zuschläge. PKW: 0,45 €/km, pro weitere mitgen. Personen 0,45 €. Flug: Nur sofern die Benutzung anderer Verkehrsmittel nicht zumutbar ist und sofern Flugkosten günstiger bzw. gleich hoch als andere Verkehrsmittel. | 20 € pro Übernachtung ohne Einzelnachweis. Gegen Beleg in der Höhe der angefallenen Kosten, max. in Höhe 120 €/Nacht. | Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vom 18.09.2003 |
| Berlin | Vorsitzende/r: 3.000 € StellvertreterIn: 2.600 € BeisitzerInnen: 1.100 € | Aufwandsentschädigung Teilnahme an Sitzungen der Delegiertenversammlung, Ausschüsse oder anderer Gremien: pauschal 50 € pro Sitzung bei max. 4 Delegiertenversammlungen, 7 Ausschusssitzungen und 1 Klausurtagung pro Ausschuss. Dienstreisen pro volle Std. 50 €, max. 300€ pro Tag Ausschusssprecher erhalten monatlich 150 € pauschal. Vorsitzende der Sitzungsleitung erhalten monatlich 100 € pauschal, andere Mitglieder der Sitzungsleitung 50 € pauschal. | PKW: 0,35 € pro km, bis max. 300 km pro Dienstreise Bahnfahrten: 2. Klasse mit Zuschlägen gegen Beleg Flugkosten: gegen Beleg, jedoch max. bis 20 % über den Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse zum gleichen Ort. Fahrtkosten in Berlin werden nicht erstattet. | Angemessene Übernachtung gegen Beleg, max. 100 € pro Übernachtung (in strittigen Fällen entscheidet PräsidentIn). Nebenkosten bis max. 25 € pro Tag. | Entschädigungsordnung vom 27.2.2003 (Für Mitglieder des Vorstands werden die pauschalen Aufwandsentschädigungen gesondert geregelt.) |
| Bremen | Monatliche Aufwandsentschädigung: Präsident: 1.100 € Stellvertr.: 550 € Beisitzer: 170 € | Für extern veranlasste Termine innerhalb Bremens, wenn es zu Verdienst- oder Honorarausfall kommt: 40 €/Stunde* (Abrechnung halbstundenweise bis max. 8 Stunden/Tag) Für Dienstreisen außerhalb Bremens (Abrechnung halbstundenweise bis max. 8 Stunden/Tag) werden 40 €/Stunde* bezahlt. _______ * Setzt Beschluss des Kammervorstandes voraus | Dienstreisen außerhalb Bremens werden erstattet mit: Bahn: 1. Klasse zzgl. Zuschläge (Ermäßigungsmöglichkeiten müssen genutzt werden) PKW: 0,30 €/gefahrene km pro weitere mitgen. Person: 0,05 € zusätzlich. Flug: in Ausnahmefällen Economy-Class möglich, wenn Vergleichsrechnung inkl. evtl. Übernachtungskosten es vertretbar erscheinen lassen. Notwendige Nebenkosten werden gegen Beleg erstattet. | Gegen Beleg in Höhe der angefallenen Kosten, max. in Höhe 100 €/Nacht. Darüber hinausgehende Kosten bedürfen eines Vorstandsbeschlusses. Erstattungen anderer Organisationen sind in voller Höhe anzurechnen. | Ordnung über Aufwandsentschädigungen und Reisekosten der Psychotherapeutenkammer Bremen vom 28.10.2003. Keine Änderungen in 2004. |
| Hamburg | Die Vorstandsentschädigungen wurden im November 2004 neu beschlossen. Die PTK Hamburg forderte uns mit Schreiben vom 9.11.04 dazu auf, diese Daten nicht zu veröffentlichen. | ||||
| Hessen | Die PTK Hessen forderte uns mit Schreiben vom 8.11.04 dazu auf, die Vorstandsentschädigungen nicht zu veröffentlichen. | ||||
| Niedersachsen | Entschädigung für Vorstandsarbeit Jedes Vorstands-Mitglied erhält eine Aufwandsentschädigungspauschale. Die Höhe wird von der DV festgelegt. (Ergänzt 17.9.2003): Der Vorsitzende erhält pro Monat 2.300 Euro, die übrigen Mitglieder 1.483 Euro. Damit sind alle Vorstandsitzungen abgeholten. | Für Sitzungszeit inklusive Fahrtzeit wird eine Entschädigungsgebühr von 25 € für jede Stunde (auf- oder abgerundet) bezahlt. | Pauschal 0,45 € pro gefahrenem km unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Mitglieder der Kammer können auf Teile der Erstattung verzichten. | Nachgewiesene Kosten Mittelklassehotel abzüglich Frühstückskostenpauschale von 5 €. | Reisekosten- u. Sitzungsgeldordnung für Organmitglieder der PKN vom 16.3.2002 |
| NRW | Monatliche Aufwandsentschädigung PräsidentIn: 4.400 € VizepräsidentIn: 2.400 € Beisitzer: 1.200 € Die Mitglieder des Vorstandes erhalten darüber hinaus eine Entschädigung für zeitliche Inanspruchnahme nach den Bestimmungen für die Mitglieder der DV und für Vorstandsmitglieder gem. der Entschädigungs - und Reisekostenordnung wie nebenstehend. | Entschädigung für zeitliche Inanspruchnahme Je Abwesenheitsstunde 40 € - Dabei gilt: Die Abrechnung erfolgt in vollen Stunden, wobei je Kalendertag maximal 9 Std. entschädigt werden. | Pauschalbetrag für jeden mit dem PKW gefahrenen km: 0,50 € . Benutzung der Bundesbahn: Fahrtkosten 1. Klasse einschließlich evtl. Benutzung eines Schlafwagens der 1. Klasse. Ebenso Zuschläge, nachgewiesene bzw. glaubhaft gemachte Nebenkosten, z. B. Parkgebühren, Kosten für die Beförderung von Gepäck und für die Benutzung von Taxen. Flugkosten (Economy-Class) nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand. PräsidentIn und VizepräsidentIn erhalten auf Antrag 50 % der Kosten einer BahnCard 1. Klasse ersetzt. | Max. 130 € pro Übernachtung gegen Nachweis. Übernachtungsgeld pauschal je Übernachtung 20 €. | Entschädigungs - und Reisekostenordnung der PTK NRW vom 14.9.2002 |
| Rheinland-Pfalz | monatliche Pauschalen: Präsident: 1.800 € Vizepräsident: 1.000 € Beisitzer 500 € plus 100 € / 50 € / 25 € Bürokostenpauschale für Präsi / Vize / Beisitzer | Sitzungen von Vorstand, Vertreterversammlung und Ausschuss und Dienstreisen werden mit 40 € für jede Stunde entschädigt; dabei wird für jede angefangene halbe Stunde abgerechnet. jedoch nur bis max 200 € | Reisekosten werden nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes erstattet. Flugkosten können bei Reisen über 500 km erstattet werden. | Max. 130 € | Entschädigungsordnung vom 10. April 2003 |
| Saarland | Monatl. Aufwandsentschädigung: Präsident: 1 200 € Vizepräs.: 800 € BeisitzerInnen: 600 € | Mitglieder der Vertreterversammlung und der Ausschüsse erhalten 50 €/Sitzung, die Ausschussvorsitzenden 75 €/Sitzung. | Fahrtkosten: Bahn 2. Klasse incl. aller Zuschläge bzw. 0,30 €/gefahrene km und 0,05 € pro mitgenommene Person. Übernahme Flugkosten erfordert Genehmigung des Vorstandes. Pauschale für Verpflegungskostenmehraufwand: 18,50 € bei Abwesenheit von mehr als 10 Stunden. Sonstige Nebenkosten werden gegen Beleg erstattet. | Übernachtung: Max. 100 €/Nacht incl. Frühstück. | Regelung der Aufwandsentschädigung und Reisekosten der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes für 2004. |
| Saarland Änderungen ab 2005 | Monatl. Aufwandsentschädigung: Präsident: 1 200 € Vizepräs.: 800 € 3 BeisitzerInnen: je 300 € | Bei Ausschusssitzungen je angefangener Stunde 50 für BeisitzerInnen. Darüber hinaus erfolgt eine Reisekostenerstattung für alle VS. | Mitteilung der saarl. Landeskammer vom 14.3.05 per E-Mail. | ||
| Schleswig-Holstein | Monatl. Aufwandsentschädigung: Präsident: 1800 € Vizepräs.: 1400 € Weitere Vorstandmitgl.: 600 € Monatl. Bürokostenpauschale: Präsident/Vizepräs.: 90 € Weitere Vorst.-Mitgl.: 80 € | Alle Kammerversammlungs-, Ausschuss-/Komissions- und Vorstandsmitglieder erhalten für ihre jeweiligen Sitzungen (auch VS-Sitzungen) Aufwandsentschädigungen in Höhe von 40 € je Stunde (für eine Sitzung max. 200 €) | Öffentliche Verkehrsmittel: Flugkosten: nur nach Genehmigung durch Vorstand Bei PKW-Nutzung: 0,28 € je gefahrenen km. (bei Entfernungen über 300 km nur Fahrkosten öffentl. Verkehrsmittel) Pauschale für Verpflegungskostenmehraufwand: 18,50 € bei Abwesenheit von mehr als 10 Std. | Bis 93 € je Übernachtung | Entschädigungs- und Reisekostenordnung der PKSH vom 29.08.2003 |