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Kammern  • VPP 1/2005

Überblick: Stand der Versorgungswerke in den Ländern (1/2005)

22. Januar 2007

Baden-Württemberg (ca. 3.900 Kammermitglieder) Hier hat sich das zuständige Sozialministerium aus Gründen der mangelnden Wirtschaftlichkeit gegen ein eigenständiges Versorgungswerk ausgesprochen.

 

Die Delegierten der LPK haben in ihrer Kammerversammlung am 26. November 2004 entschieden, dass ein dortiges Versorgungswerk für die Berufsangehörigen durch einen Anschluss an das Psychotherapeutenversorgungswerk Nordrhein-Westfalen realisiert werden soll. Bayern (ca. 4.750 Kammermitglieder)Die PTK hat im Mai 2004 die Gründung eines eigenen oder den Anschluss an das PVW-Niedersachsen beschlossen. Der Anschluss an das PVW scheiterte schließlich an der bayerischen Rechtsaufsicht, die auf eine volle Rechtsfähigkeit, die z.B. die Bayerische Versorgungskammer (eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der viele bayerische Versorgungswerke Mitglied sind) hat, Wert legte. In mehreren regionalen MVen sowie in der anschließenden Delegiertenversammlung im Oktober 2004 wurde auf dieser Basis über die weitere Perspektive beschlossen, und es wurde jeweils mit überwältigender Mehrheit die Gründung eines Versorgungswerks unter dem Dach der Bayerischen Versorgungskammer beschlossen.

Aktuelle Informationen zur Gründung des Versorgungswerks finden Sie im Internet unter http://ptk-bayern.info/.

 

Berlin (ca. 2.700 Kammermitglieder)Die LPK hat sich schon 2003 für einen Anschluss an das PVW-Niedersachsen entschieden, allerdings verbietet das Berliner Kammergesetz in seiner aktuell gültigen Fassung der LPK den Aufbau eines eigenen und den Anschluss an ein bestehendes Versorgungswerk. Hier laufen intensive Bemühungen der Kammer, das Kammergesetz zu ändern (alle anderen Heilberufekammern in Berlin dürfen schließlich auch Versorgungswerke gründen!)

Aktuelle Informationen zum geplanten Versorgungswerk finden Sie im Internet unter www.psychotherapeutenkammer-berlin.de ->Kammerinfo->Versorgungswerk sowie unter www.psychotherapeutenversorgungswerk.de.

 

Bremen (450 Kammermitglieder)Die Landespsychotherapeutenkammer Bremen hatte im Februar 2003 den Anschluss an das PVW-Niedersachsen beschlossen und ist am 1.3.2004 dem PVW-Niedersachsen beigetreten (Inkrafttreten des Staatsvertrages). Die Erklärungfrist der einzelnen Kammermitglieder von 6 Monaten, ob sie dem Versorgungswerk beitreten, endete am 31.8.04. Bisher sind ca. 100 Mitglieder dem PVW beigetreten (ca. 23 %).

Informationen zu den aktuellen Entwicklungen des Versorgungswerks finden Sie im Internet unter www.psychotherapeutenversorgungswerk.de.

 

Hamburg (ca. 1.400 Kammermitglieder) Die LPK hat 02/2004 den Anschluss an das PVW-Niedersachsen beschlossen; ein Staatsvertrag ist in Arbeit und soll wahrscheinlich im 1. Quartal 2005 abgeschlossen werden.

Informationen zu den aktuellen Entwicklungen des Versorgungswerks finden Sie im Internet unter www.psychotherapeutenversorgungswerk.de.

 

Hessen (ca. 2.800 Kammermitglieder) Die Landespsychotherapeutenkammer hält die Gründung eines eigenen Versorgungswerks wegen zu geringer Mitgliederzahlen für ökonomisch nicht vertretbar und hat 06/2004 den Anschluss an das PVW-Niedersachsen beschlossen, nach dem zuvor überlegt worden war, als Übergangslösung einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem PVW abzuschließen und später beizutreten. Der Staatsvertrag ist in Arbeit und wird wahrscheinlich im 1. Quartal 2005 abgeschlossen.

Aktuelle Informationen zum Versorgungswerk finden Sie im Internet unter www.psychotherapeutenkammer-hessen.de ->Neue Inhalte und Aktualisierungen ->
⿿Versorgungswerk⿿, sowie unter www.psychotherapeutenversorgungswerk.de.

 

Niedersachsen (ca. 2.600 Kammermitglieder):Das PVW-Niedersachsen läuft seit 12/2002, hatte ca. 22 % Gründungmitglieder, aktuell ca. 750 (davon aber ca. 100 PsychotherapeutInnen in Ausbildung, die meist keine Beiträge zahlen). Es basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren und hat inzwischen eine Teilrechtsfähigkeit (d.h. Vermögen der Kammer und des Versorgungswerkes sind rechtlich getrennt, aber die Kammer bestimmt unter Beteiligung einer gewählten Delegiertenversammlung, in der anteilig alle dem PVW beigetretenen Kammern vertreten sind, über die Satzung). Eine Vollrechtsfähigkeit wird von Seiten der Kammer bzw. des PVW für die Zukunft angestrebt. Die Leistungsberechnungen basieren auf einem sehr konservativen Verwaltungskostenansatz von 5 % und einem Rechnungszins von 3,5 % (viele andere Versorgungswerke rechnen noch mit aktuell kaum zu realisierenden 4 %). Aktuell liegt der durchschnittlich Beitrag bei 3/10 des GRV-Höchstbetrages.

Informationen zu den aktuellen Entwicklungen des Versorgungswerks finden Sie im Internet unter www.psychotherapeutenversorgungswerk.de.

 

Nordrhein-Westfalen (ca. 6.600 Kammermitglieder):Das von der LPK gegründete PTV besteht seit Januar 2004. Es wurde ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Versorgungswerk der Steuerberaterkammer NRW geschlossen. Dessen Geschäftsstelle betreut mit 12 Angestellten einschließlich Geschäftsführer ca. 8.000 Mitglieder plus inzwischen ca. 1.000 des PTV (ca.14 % Gründungsmitglieder). Wichtig: dieses Versorgungswerk basiert auf dem sog. "offenen Deckungsplanverfahren", quasi einem Mittelweg zwischen dem Umlageverfahren (wie in der Gesetzlichen Rentenversicherung) und dem Kapitaldeckungsverfahren (wie bei klassischen privaten Lebens- und Rentenversicherungen üblich).

Aktuelle Informationen des Versorgungswerks zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes finden Sie im Internet unter
 www.psychotherapeutenkammer-nrw.de/seiten/versorgungswerk.php .

 

Rheinland-Pfalz (ca. 1.100 Kammermitglieder):Die Landespsychotherapeutenkammer ist überzeugt, dass die Mitgliederzahl der Kammer für die Gründung eines eigenen Versorgungswerks unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu gering ist und hat im Januar 2004 den Anschluss an das PVW-Niedersachsen beschlossen und hofft auf den Abschluss des Staatsvertrags noch in 2004, damit noch für das gesamte Jahr 2004 Beiträge entrichtet werden können, wahrscheinlich aber erst ab dem 1. Quartal 2005.

Informationen zu den aktuellen Entwicklungen des Versorgungswerks finden Sie im Internet unter www.psychotherapeutenversorgungswerk.de.

 

Schleswig-Holstein: (ca. 960 Kammermitglieder)Bereits im Mai 2004 wurde auf der Kammerversammlung beschlossen, dass die Gründung eines eigenen oder der Anschluss an ein bestehendes VW angestrebt werden solle.Die nächsten Kammerversammlungen im Oktober und November beschlossen dann auf Empfehlung des Vorstandes mehrheitlich die Gründung eines eigenen VW und beauftragte den Vorstand, Verhandlungen über einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit verschiedenen Kooperationspartnern aufzunehmen. Weil jedoch die Leistungstabelle, in der die garantierten Rentenhöhen festgelegt sind, wie sich im Weiteren herausstellte, für ein falsches generelles Renteneintrittsalter berechnet waren, musste eine zusätzliche außerordentliche Kammerversammlung für den 21.1.2005 einberufen werden, um über notwendige Änderungen der Satzung zu beschließen. Hier wurde noch einmal sehr kontrovers diskutiert, ob die Gründung eines eigenen Versorgungswerkes mit realistisch zu erwartenden 150 bis 200 Gründungsmitgliedern überhaupt wirtschaftlich sinnvoll sein könne. Insbesondere wurde angesichts erheblich geringerer garantierter Rentenleistungen im Vergleich zum PVW (Niedersachsen) darüber gestritten, ob nicht doch ein sofortiger Anschluss an das PVW für die Mitglieder die sinnvollere Alternative sei. Abschließend wurde jedoch mit der notwendigen Mehrheit die Gründung eines eigenen VW beschlossen. Mittelfristig solle dann aber doch ein Anschluss an ein anderes VW angestrebt werden.

Aktuelle Informationen zum Versorgungswerk der PKSH finden Sie im Internet unter www.pksh.de ->Aktuelles->aktuelle Infos.

 

Zusammenfassung:Wenn alle Kammern, die dies bereits beschlossen haben, dem PVW-Niedersachsen beigetreten sein werden, wird dieses langfristig eine solide Mitgliederbasis haben (nach dem momentanen Stand wird es über ca. 10.500 Mitglieder verfügen). Daneben gibt es in NRW ein zweites großes Versorgungswerk für Psychotherapeuten, das nach dem beschlossenem Anschluss von Baden-Württemberg ca. 10500 Mitgliedern offen stehen wird. Wahrscheinlich wird es ein drittes größeres VW in Bayern unter dem Dach der bayerischen Versorgungskammer geben, dem ggf. noch das Saarland beitreten wird (aktuell für ca. 4750 Kammermitglieder aus Bayern). Viertens wird es ein sehr kleines VW für die ca. 960 Kammermitglieder in Schleswig-Holstein geben.