Skip to main content
 
Rosa Beilage 2/2016

Unabhängige Kommission: Opfer von sexuellem Missbrauch werden gehört

20. Mai 2016
 

(wd). Der Deutsche Bundestag hat sich im Sommer 2015 für die Einrichtung einer Aufarbeitungskommission ausgesprochen. Die Kommission wurde vom Unabhängigen Beauftragten, Johannes-Wilhelm Rörig, im Januar 2016 bis zum Ende seiner Amtszeit, Ende März 2019, berufen. Die sieben Kommissionsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Wir haben bereits in der VPP 2/2016 zu Daten und Faktion zur „Aufarbeitungskommission Kindesmissbrauch“ berichtet.

Am 3.5.2016 hat die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs nun die Arbeit aufgenommen. Schwerpunkt der Aufarbeitungskommission soll die Anhörung von Betroffenen sein. Opfer sollen bereits ab Herbst 2016 angehört werden. Ein Zwischenbericht soll im März 2019 erscheinen. „Die neue Kommission wird dazu beitragen, dass Verantwortliche in Politik und Gesellschaft eine größere Vorstellung davon bekommen, welches enorme Leid und welche schweren Folgen sexueller Kindesmissbrauch im Leben von Menschen – und damit auch in unserer Gesellschaft – anrichtet“, so Rörig. „Wir dürfen Kinder nicht länger den Schutz vorenthalten, den wir ihnen schon längst geben könnten! Nur durch konsequent politisches und gesellschaftliches Handeln kann der tausendfache Missbrauch beendet werden.“

Die Kommission wird Missbrauch in Institutionen und in weiteren Kontexten wie beispielsweise in der Familie, durch Fremdtäter/-innen oder durch rituelle Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR untersuchen. Sie wird Strukturen aufdecken, die Missbrauch in der Vergangenheit ermöglicht und Aufarbeitung verhindert haben, Forschung initiieren und Eckpunkte einer gelingenden Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch modellhaft für Einrichtungen und Organisationen entwickeln. Hierzu wird die Kommission bundesweit Betroffenen das Sprechen in vertraulichen und öffentlichen Anhörungen ermöglichen. Zudem wird sie schriftliche Berichte von Betroffenen auswerten, Zeitzeugengespräche, Werkstattgespräche und Fachveranstaltungen durchführen, Archivrecherche und Dokumentenanalyse betreiben und vorliegende Aufarbeitungsberichte auswerten. International ist die Aufarbeitungskommission die erste Kommission, die Missbrauch in institutionellen Einrichtungen und in weiteren Kontexten in den Fokus nehmen wird.

Betroffene können mit der Kommission anonym und kostenfrei unter 0800-40 300 400 oder www.aufarbeitungskommission.de in Kontakt treten.

KBV engagiert sich gegen Kindesmissbrauch

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung haben eine gemeinsame Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch unterschrieben, in der Präventions- und Interventionsmaßnahmen für ärztliche und psychotherapeutische Praxen festgehalten wurden. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung verpflichtet sich die KBV, alle Möglichkeiten zu nutzen, um Kindern und Jugendlichen Schutz und Hilfe bei sexualisierter Gewalt anzubieten.

Weitere Informationen:
www.kein-raum-fuer-missbrauch.de/
ww.kbv.de/html/1150_20758.php

Quelle: Rosa Beilage zur VPP 2/2016