Skip to main content
 
Gesundheitspolitik  • Aktuell  • Gesundheitspolitik BV  • Rosa Beilage 3/2013

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

16. August 2013

Die kostenlose Beratung durch die UPD wird von PatientInnen vor allem wegen Fragen bei psychischen Erkrankungen und Krankengeld in Anspruch genommen.

 

Psychische Erkrankungen stellen auch im Beratungsgeschehen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) einen deutlichen Schwerpunkt dar. Dies geht aus dem Jahresbericht „Monitor Patientenberatung“ hervor, den die UPD am 1. Juli 2013 dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung übergeben hat. Die UPD konnte für ihren Bericht auf 75.000 Beratungsgespräche zurückgreifen, die die Basis für Hinweise auf die wichtigsten Belange der Patienten in Deutschland und auf Schwachpunkte im Gesundheitssystem darstellen.

Die Beratung der UPD genießt große Anerkennung bei den PatientInnen. Dies bestätigen auch Rückmeldungen unserer Mitglieder, die Patienten in Einzelfällen an die UPD verwiesen haben. Die UPD bietet u.a. Beratung für PatientInnen an, deren Kostenerstattungs-Anträge abgelehnt wurden oder ins Stocken geraten sind. Zur Verfügung stehen fachkundige Berater, z.T.
approbierte PsychotherapeutInnen.

Das bundesweite Beratungstelefon steht PatientInnen unter folgenden Tel.-Nr. zur Verfügung: 0800 0117 22 (Deutsch), 0800 0117723 (Türkisch), 0800 0 117724 (Russisch).

Die Arbeitsschwerpunkte der UPD beziehen sich insgesamt auf Themen, für die PatientInnen eine Lobby benötigen, die ihnen anderweitig nicht unmittelbar zur Verfügung steht:

  • Patientenrechte: z. B. das Recht auf Einsichtnahme in die Krankenakte, unangemessene Verhaltensweisen von Leistungserbringern im Gesundheitswesen
  • Behandlungsfehler: z. B. bei Operationen, im Rahmen von zahnmedizinischen Behandlungen usw.
  • Unberechtigte Verweigerung von Versorgungsleistungen durch Leistungserbringer oder Kostenträger
  • Igel-Leistungen: Rechtmäßigkeit von Geldforderungen für die Behandlung
  • Krankengeld: z.B. Anspruchsvoraussetzungen und deren Durchsetzung sowie insbesondere Krankengeld im Rahmen psychischer Erkrankungen

Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Erkrankungen, aufgrund derer sich Ratsuchende an die UPD wenden. Im Mittelpunkt standen im Berichtszeitraum Beratungen zu den Themen Krankengeld und zur ambulanten psychotherapeutischen Behandlung.

Das Beratungsgeschehen der UPD spiegelt damit den Alltag vieler Patienten wieder, die sich oftmals über lange Zeit vergeblich um eine entsprechende Psychotherapie bzw. einen Psychotherapeuten bemühen. Die Psychotherapie in der Kostenerstattung und deren „Anspruchsvoraussetzungen und Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung entsprechender Ansprüche gegenüber Kostenträgern“ kamen häufig zur Sprache in den Beratungen des UPD. In vielen Fällen wurde zudem ein Hinweis auf eine Problemlage dokumentiert, insbesondere wegen „Wartezeiten“ und „nicht erreichbarer Versorgungsstrukturen“.

Beunruhigend ist die Einschätzung der UPD, dass sich Patientinnen und Patienten teilweise aus der Not heraus an Krankenhäuser wenden und eine stationäre Versorgung auf sich nehmen, um die dringend ersehnte Hilfe zu erhalten – dies kann sicher nicht im Sinne der Krankenkassen sein, die die Versorgung der Versicherten an den Grundsätzen von Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit auszurichten haben.

„Psychische Erkrankungen und Krankengeld“ war für die PatientInnen, die sich an die UPD gewandt haben, eines der Themen mit dem höchsten Konfliktpotential in  Bezug auf die Krankenkassen. Vorrangig ging es in den Beratungen der UPD  um Fragen zur „sozialmedizinischen Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit“ und die „Dauer und Aussteuerung“. PatientInnen berichteten vor allem Hinweise auf unberechtigte Ablehnung bzw. Einstellung von Krankengeld durch die Krankenkasse. In einigen Kontakten wurde zudem eine Beschwerde durch den Ratsuchenden geäußert, zumeist über die Krankenkasse oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Ebenso hatten einige Ratsuchende angegeben, dass sie sich vielfach durch Kostenträger unter Druck gesetzt fühlten, z. B. durch regelmäßige Anrufe und unberechtigtes Auskunftsersuchen (vgl. hierzu auch den Beitrag in dieser Zeitschrift auf S. 46 zum Datenschutz).

Der vollständige Bericht ist abrufbar unter:
www.patientenbeauftragter.de/upload/bilder/presse/2013/UPD_Monitor-Patientenberatung_barrierefrei_Stand_1-Juli-2013.pdf

Kerstin Burgdorf, Waltraud Deubert