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Berufspolitik  • Psychotherapie BV  • Rosa Beilage 1/2015

Unwürdiges Schauspiel [1]

06. Februar 2015

Abwahl des KV-Vorstands in Berlin

beantragt

 

 

Berlin (opg) – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin hat sich am 11. Dezember 2014 nun doch zu einem Abwahlverfahren gegen ihre drei Vorstände Dr. Angelika Prehn, Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke durchgerungen. Am 19. Februar soll entschieden werden. Das Kassieren von Übergangsgeldern trotz Amtsfortführung sowie Vorwürfe fehlerhafter Honorarverteilung rühren die Basis auf. In geheimer Abstimmung haben die Delegierten einen Antrag auf Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen alle drei Vorstandsmitglieder angenommen. Bei  Prehn waren es 21:12 Stimmen, bei Kraffel 21:14 und bei Bratzke 22:13 bei 35 anwesenden wahlberechtigten Mitgliedern. Entscheiden wollen die VV-Mitglieder am 19. Februar 2015 in einer geheimen und geschlossenen Sondersitzung. Den Termin hatte die VV-Vorsitzende Dr. Margret Stennes vorgeschlagen, stieß damit aber auf Kritik. Einige Delegierte würden einen früheren Termin bevorzugen. Den Abwahlantrag gestellt hatte der Vorsitzende des NAV-Virchowbunds Mathias Coordt. „Ich bin der Auffassung, dass die Vertreterversammlung nicht mehr über die Sachlage hinweg sehen kann“, zitieren Medien Coordt. Er spielt dabei auf die Entscheidung des Kammergerichts Berlin an, das Strafverfahren wegen Untreue gegen die drei Vorstände und den zurückgetretenen VV-Vorsitzenden Dr. Jochen Treisch zur Hauptverhandlung vorm Landgericht Berlin zuzulassen. Coordt spricht auch an, dass es nicht alle Delegierten wagen, sich offen gegen den Vorstand zu stellen. Die Rede ist von Unterstützern aus Angst. Hintergrund dürfte sein, dass einige VV-Mitglieder Nachteile befürchten, sollte das Verfahren nicht erfolgreich sein.

Vertreterversammlung in der Kritik

Das Abwahlverfahren unterliegt satzungsgemäß hohen Hürden. Eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Vertreter ist notwendig. Darüber hinaus muss über jedes Vorstandsmitglied einzeln votiert werden. Eine Gruppe von Ärzten steht trotz der Untreue-Vorwürfe fest hinter dem Vorstand. Der Vorsitzende des Hausärzteverbands Berlin und Brandenburg, Dr. Wolfgang Kreischer, betont in einem Sonderrundschreiben, „angesichts des harten Blocks von mindestens 12 bis 14 Vorstandsunterstützern in der VV, ist der Ausgang sehr ungewiss“. Im Rundschreiben geht er hart mit den Unterstützern des Vorstands ins Gericht. Diese hätten den Plan zunichte gemacht, die VV aufzulösen und eine Neuwahl des Vorstands zu erzwingen. Kein gutes Haar lässt er an der VV selbst. „Die Handlungsfähigkeit der VV war in letzter Zeit durch die ewigen Diskussionen (die immer häufiger unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden) deutlich eingeschränkt. Der Vorstand konnte immer selbstherrlicher und unkontrollierter entscheiden. So wurden gerade erst ohne Absprache mit den Ausschüssen und ohne Votum der VV die Regelleistungsvolumina aller Berliner Kassenärzte massiv abgesenkt, angeblich um Rückstellungen für erwartete Überzahlungen zu bilden“, kritisiert Kreischer. VV-Chefin Stennes erklärt, Selbstverwaltung beinhalte, sich an Recht und Gesetz zu halten. „Das erscheint offenbar manchen als einengend, bevormundend, der Kreativität Grenzen setzend, langweilig und auf alle Fälle nervig.“ In der Zwischenzeit dürfte der Vorstand, der zu keiner Stellungnahme bereit ist, einen Berg von Briefen mit unangenehmen Fragen erhalten haben. Die KV-Mitglieder bringen ihre Befürchtung zum Ausdruck, einen „erheblichen Fallwertverlust“ hinnehmen zu müssen, weil der Vorstand zu geringe Rücklagen gebildet habe. Die Psychotherapeuten machen ihre Mitglieder mit einer Faxaktion mobil. Die Rede ist davon, dass die KV Berlin „in den letzten 5 Jahren bundesweit die meisten Honorarprozesse verloren hat“. Gericht entscheidet über Zahlungen Seit vielen Monaten stehen die drei KV-Vorstände Prehn, Kraffel und Bratzke sowie Ex-VV-Chef Treisch in der Kritik wegen zu Unrecht gezahlter Übergangsgelder. Sie müssen sich in einem Strafverfahren vor dem Landgericht Berlin verantworten. Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft den Beschuldigten vor, zum Nachteil der KV Berlin insgesamt 549.000 Euro veruntreut zu haben. Diese waren ursprünglich als Übergangsgelder im Fall einer Nichtwiederwahl vorgesehen. Obwohl sich eine Fortsetzung ihrer Vorstandstätigkeit für weitere sechs Jahre abgezeichnet hätte, sollen sie sich die Gelder ausgezahlt haben.


[1]Quelle: OPG 31/2014, Abdruckgenehmigung liegt vor.