Vergütung der PsychotherapeutInnen in Ausbildung – kein Thema für die Politik?!
Petition an Bundestag abgelehnt.
Der Petitionsausschuss des Bundestags hat eine von weit über 1.000 Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) unterzeichnete Petition, eine gesetzliche Regelung für die Vergütung der 1800 Stunden Praktischer Tätigkeit ("Psychiatriejahr") vorzuschreiben, zwischenzeitlich abgelehnt (vgl.
www.bdp-pia.de/info/2005/petition.html
). Der Bundestag ist dieser Empfehlung mit Beschluss vom 19. Mai 2006 gefolgt.Der Petitionsausschuss hat sich mit der insgesamt leider sehr knapp gehaltenen Petition vom Januar 2005, die in der Sache von allen Psychotherapeutenkammern und auch den Psychotherapeutenverbänden unterstützt wurde, wohl nur sehr kurz und oberflächlich beschäftigt. Wie aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu ersehen ist, gab es keine eigenen Recherchen oder gar Nachfragen bei den "Petentinnen und Petenten" mit der Bitte um Erläuterung.
Im Kern muss man davon ausgehen, dass eine Stellungnahme von dem für Heilberufsgesetze zuständigen Bundesministerium für Gesundheit eingeholt wurde. Diese hat dann, so lässt sich ebenfalls erschließen, herausgestellt, dass das vom BMG konzipierte Psychotherapeutengesetz gut gemeint war und deshalb auch gut ist und dass Kritik somit keine Grundlage hat. So muss man das Ergebnis, dem sich der Petitionsausschuss offensichtlich voll inhaltlich angeschlossen hat, - etwas pointiert - zusammenfassen.
Aus Sicht des Petitionsausschusses sei eine Vergütung in der Ausbildung von Heilberufen nicht üblich: "Das Psychotherapeutengesetz reiht sich ein in die Liste der Gesetze, die Ausbildungen zu Heilberufen regeln. Es ist dabei nicht üblich, dass diese die Zahlung einer Ausbildungsvergütung vorsehen."
Anmerkung 1: Das ist schon in der Sache nicht korrekt - Krankenpflegekräfte erhalten beispielsweise auf gesetzlicher Grundlage während ihrer Ausbildung eine Vergütung. Und die - bis zum vergangenen Jahr gesetzlich definierte AiP-Zeit - im Rahmen der ärztlichen Ausbildung - wurde ebenfalls (gesetzlich definiert!) vergütet.
Das Psychiatriejahr sei, so der Petitionssauschuss, nicht mit der zwischenzeitlich abgeschafften AiP-Phase oder dem Praktischen Jahr des Medizinstudiums vergleichbar, sondern am ehesten mit den auch im Medizinstudium vorgeschriebenen Praktika bzw. Famulaturen.
Anmerkung 2: Will man sich ernsthaft um ein Verständnis der Situation der PiA bemühen, dann muss man zunächst die Intention des Gesetzgebers von der Umsetzung in der Wirklichkeit unterscheiden. Die Intention des Gesetzgebers war vermutlich tatsächlich so, wie es der Petitionsausschuss, nach Rücksprache mit dem BMG, schreibt. Jedoch gibt es sicher keinen einzigen PiA in Deutschland, der seine Praktische Tätigkeit so absolviert, wie ein ärztlicher Famulant, also wie ein Medizinstudent (oder ein Psychologiestudent), der ein sechswöchiges Praktikum absolviert. Es würde auch überhaupt keine Stellen für PiA geben, wenn die Kliniken nicht davon ausgehen könnten, dass sie den PiA verantwortungsvolle Tätigkeit überantworten werden und dass dies auch tatsächlich geschieht.
Weiters schreibt der Petitionsausschuss, dass Psychologen, die in der Ausbildung zum Psychotherapeuten sind, noch nicht über eine Approbation als Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verfügen und demzufolge die heilkundliche Psychotherapie noch nicht ausüben dürften.
Anmerkung 3: Auch das formale Argument überzeugt nicht. Nach einer ausführlichen Expertise der Bundespsychotherapeutenkammer sind Mitarbeiter im Krankenhaus - ob mit oder ohne Approbation - im Rahmen der Gesamtverantwortung des Abteilungsleiters oder Chefarztes und unter seiner Anweisung tätig. Und somit ist es ihnen durchaus erlaubt, klinisch-psychologisch oder auch psychotherapeutisch tätig zu sein. Wenn das nicht zulässig wäre, würden ja viele hundert Chefärzte in Deutschland illegal tätig sein, indem sie unter ihrer Letzt-/Gesamtverantwortung von PiA verantwortliche Arbeiten verrichten lassen?!
Die DGVT will sich mit diesem Ergebnis der Beratungen von Petitionsausschuss und Bundestag nicht zufrieden geben. Gemeinsam mit den Psychotherapeutenverbänden des GK II und der Bundespsychotherapeutenkammer werden wir uns weiter um eine Verbesserung der Situation der PT-Ausbildungsteilnehmer bemühen. Wir werden berichten.