Versprochen – und wieder einmal gebrochen - Zugesagte Neubewertung der antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen bleibt aus
Zuletzt 2008 hat das Bundessozialgericht verbindlich vorgegeben, dass die Einkommen der PsychotherapeutInnen schrittweise und regelmäßig an den Durchschnitt der Ärzteeinkommen angepasst werden müssen. Zurecht, denn PsychotherapeutInnen kommen nach den Angaben der KBV bei nahezu gleicher Arbeitszeit nur auf die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens der anderen Arztgruppen. Geschehen ist seit dem Urteil des Bundessozialgerichts: gar nichts.
Ein Silberstreif am Horizont schien die Zusage des Bewertungsausschusses vom Dezember 2013, bis spätestens 30. Juni 2014 zu überprüfen, ob die zum 1. Januar 2009 festgelegte Bewertung antrags- und genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen „die angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sicherstellt“. In diesem gemeinsamen Ausschuss von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird bundesweit verbindlich die finanzielle Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen vereinbart, die dann die Kassenärztlichen Vereinigungen auf regionaler Ebene umsetzen müssen. Geschehen ist seit dem Versprechen vom Dezember 2013: erneut gar nichts.
„Damit setzt sich die systematische Benachteiligung von Psychologischen PsychotherapeutInnen, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen und Ärztlichen PsychotherapeutInnen im Honorarsystem ungebremst fort“, so Rudi Merod, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie – Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV). Seit 2007 ist das Honorar der PsychotherapeutInnen nur um etwa 0,5 Prozent pro Jahr gestiegen (dies entspricht nicht einmal einem Inflationsausgleich). Insgesamt nahmen die Arzthonorare im selben Zeitraum um etwa 20 Prozent zu, wie der GKV-Spitzenverband errechnet hat. „Die grundlegende Ungerechtigkeit im System, mit der die Honorare innerhalb der Fachärztegruppen verteilt werden, sorgt für eine ständig weiter auseinandergehende Einkommensschere“, betont Rudi Merod.
Deshalb hatte sich der DGVT-Berufsverband Psychosoziale Berufe gemeinsam mit anderen Psychotherapeutenverbänden im April vergangenen Jahres an das Institut des Gemeinsamen Bewertungsausschusses gewandt und eine Entscheidung über eine neue Systematik der Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen eingefordert. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind aufgerufen, Fehlsteuerungen innerhalb des Verteilungssystems zu korrigieren, indem gravierende interne Ungleichverteilungen abgemildert werden und wichtige Versorgungsbereiche und auch Beratungsleistungen angemessen vergütet werden. Die erneute Untätigkeit des Bewertungsausschusses entgegen dessen eigener Beschlusslage lässt keinen anderen Schluss zu, als dass die jahrelang gepflegte Vogel-Strauß-Politik mit dem Ziel des Zeitgewinns offenbar fortgesetzt werden soll.
Die Alternative zu einer politischen Lösung besteht für PsychotherapeutInnen im Beschreiten des Rechtswegs. Immer wieder müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit Hilfe von Sozialgerichtsurteilen gezwungen werden, ein Mindestniveau der Honorare von PsychotherapeutInnen anzuerkennen. Dazu müssen Honorarklagen aufwändig bis zum Bundessozialgericht durchgefochten werden. Derartige Klagen haben zwar gute Erfolgsaussichten, weshalb der DGVT-BV niedergelassenen PsychotherapeutInnen dringend rät, Widerspruch gegen ihre Honorarbescheide einzulegen. „Dies kann aber nach unserer Überzeugung nicht Sinn und Zweck höchstrichterlicher Urteile sein“, meint Rudi Merod: „Es wird deshalb auch zukünftig unverzichtbar sein, dass sich die benachteiligten Gruppen innerhalb der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft zusammenschließen, um gemeinsam ihre Position zu verbessern.“ Der DGVT-Berufsverband will hier entsprechend initiativ werden.
Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie – Berufsverband Psychosoziale Berufe
(DGVT-BV) e.V., 7. Juli 2014