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Landesberichte Thüringen

Vollversammlung der approbierten Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichentherapeutInnen

25. Februar 2007
 

In Thüringen wurden Fragen der Kammergründung am 20. Mai 2000 im Rahmen einer Vollversammlung der approbierten Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichentherapeutInnen in Erfurt diskutiert. Eingeladen hatte die Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände in Thüringen (bis dato: Berufsverband Deutscher Psychologen und Verband psychologischer Psychotherapeuten im BDP, Deutscher Psychotherapeuten Verband und Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten), ca. 40 von 305 eingeladenen TherapeutInnen waren der Einladung gefolgt. Ein Satzungsentwurf der Arbeitsgemeinschaft für die Kammer war der Einladung beigelegt worden.

Der zuständige Referent des Thüringer Ministeriums für Familie, Gesundheit und Soziales, Herr Dr. Löbel, führte ins geplante Thüringer Heilberufegesetz ein und berichtete über die vorgesehenen Änderungen und den Zeitplan dazu. Vorgesehen ist eine gemeinsame Kammer für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichentherapeuten, das Ministerium wolle keine Zersplitterung des Berufsstandes. Der Zusammenschluß mit einer anderen Kammer oder zumindest eine Verwaltungsgemeinschaft soll zulässig werden, damit die Kosten erträglich bleiben. Im Austausch mit der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände sei dabei vor allem an eine gemeinsame Geschäftstelle mit der Ärztekammer angedacht (Wie für die Ärzte, würden dabei ca. 0,6% des Einkommens der Kammermitglieder als Beiträge anfallen, so mutmaßte die Vertreterin der Vereinigung).

Wegen der verwaltungs- und aufsichtsrechtlichen Probleme sei er gegen eine länderübergreifende Kammer, z.B. mit Sachsen und Sachsen-Anhalt. Es würde 3-4 Jahre dauern, bis entsprechende Regelungen getroffen werden könnten und ein Länder-Staatsvertrag geschlossen sei.

Der Referentenentwurf für das Heilberufegesetz soll Mitte Juli im Kabinett verabschiedet werden und dann der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände zur Stellungnahme zugehen. Ein mündlicher Anhörungstermin mit den Berufsverbänden soll Mitte August stattfinden. Die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens sollen in der Überarbeitung des Entwurfes berücksichtigt werden. Der Entwurf werde anschließend (erfahrungsgemäß über 3-4 Monate) im Justizministerium bearbeitet, um dann erneut dem Kabinett und schließlich dem Landtag zur Verabschiedung vorgelegt zu werden.

Die Vollversammlung könne ihrerseits Vorbereitungen zur Kammerbildung treffen und z.B. eine Kammer als e.V. mit vorläufigem Kammervorstand bilden. Das Ministerium würde die Vorbereitungen ggf. mit weiteren Einladungen an die PsychotherapeutInnen unterstützen, weitere finanzielle Zuwendungen kämen aber nicht in Betracht.

Herr Dr. Jakob, der Geschäftsführer der Landesapothekerkammer, machte deutlich, wieviele Aufgaben und wieviel Arbeit mit der Kammergründung auf die PsychotherapeutInnen warten, so daß er nicht recht wisse, ob er uns nun beglückwünschen soll. Insgesamt hob er jedoch viele positive Aspekte dieser Form der Selbstverwaltung hervor, er machte aber auch die Beschränkungen deutlich. Zum Beispiel bedürften einige Beschlußfassungen der Kammer der zusätzlichen Zustimmung der Aufsichtsbehörde, und es seien bei öffentlichen Stellungnahmen immer die Interessen aller Kammerangehörigen zu berücksichtigen.

Die Geschäftsstelle sei als Service-Zentrale und Aufsichtsbehörde wichtig und müsse daher sowohl über adäquate technische Ausstattung als auch über eine gute Informationsbasis seitens der Mitgliederschaft verfügen. Damit die Stimme einer kleinen Kammer, wie z.B. der Landesapothekerkammer (1.050 Mitglieder!) gehört werde, sei eine vorzügliche Öffentlichkeitsarbeit wichtig.

Die anschließende Diskussion zum Satzungsentwurf konzentrierte sich auf die Frage einer länderübergreifenden Kammer versus eines Zusammenarbeit mit der Ärztekammer.

Es wurde deutlich, daß es hierzu unterschiedliche Meinungen gibt. Während für die einen Thüringer Bezüge und bewährte Zusammenarbeit mit dem Ministerium eine Thüringer Lösung wünschenswert machen, fürchten andere um konkurrenzbedingte Probleme beim Zusammengehen mit der Ärztekammer, die zu Lasten der Psychotherapeuten gehen könnten. Als dgvt-Landesprecherin plädierte ich dafür, eine Öffnungsklausel für eine länderübergreifende Kammer im Heilberufegesetz vorzusehen.

Der (weitere) Diskussionsstand der dgvt-Landesgruppe zur Psychotherapeutenkammer lag den TeilnehmerInnen als Tischvorlage vor.
Für die weiteren Vorbereitungen zur Kammergründung wurde eine Errichtungskommission (mit dem Status einer Arbeitsgruppe, nicht vom Ministerium eingerichtet) aus den Reihen der anwesenden PsychotherapeutInnen gebildet. Der Kommission gehören an:

  • Fr. Baum, niedergelassene Psych. Psychoth., Kinder- u. Jugendth.
    (Verband für integrative Verhaltenstherapie, Berufsverband Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen, Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten)
  • Hr. Dr. Braun, niedergelassener Psych. Psychoth.
    (Deutscher Psychotherapeuten Verband, Berufsverband Deutscher Psychologen, Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten)
  • Fr. Eggers, niedergelassene Psych. Psychoth.
    (Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten)
  • Hr. Gutsche, niedergelassener Psych. Psychoth.
    (Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie, Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten)
  • Fr. Jostock-Giese, angestellte Psych. Psychoth.
    (Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie)
  • Fr. Martens, niedergelassene Psych. Psychoth.
    (Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten)
  • Hr. Schmidt, angestellter Psych. Psychoth.
    (Berufsverband Deutscher Psychologen, Verband psychologischer Psychotherapeuten im BDP)

Die dgvt-Landesgruppe trat auch der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände in Thüringen bei, um eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den anderen Berufsverbänden zu etablieren.

Es bleibt zu hoffen, daß durch die Mitarbeit in diesen beiden Gremien noch hinreichend Einfluß auf die Gestaltung der Psychotherapeutenkammer in Thüringen genommen werden kann, nachdem im Vorfeld schon wesentliche Weichen gestellt worden sind.

Uschi Jostock-Giese

Anlage:
Tischvorlage
der dgvt-Landesgruppe zur Versammlung der Psychotherapeuten Thüringens am 20.5.2000:

Diskussionspapier zur Gestaltung einer Psychotherapeutenkammer in Thüringen
(Als Ergebnis der Mitgliederversammlung vom 5.4.2000)

Eine demokratisch verfaßte und sachgerecht geregelte Selbstverwaltungsstruktur der Psychotherapeutenkammer sollte berücksichtigen:

Länderübergreifende Psychotherapeutenkammer

Die Möglichkeit einer gemeinsamen Psychotherapeutenkammer mit einem anderen Bundesland (mittels eines Länder-Staatsvertrages), z.B. Sachsen, sollte geprüft werden. Die anfallenden Kosten für den Verwaltungsapperat würden dadurch erheblich reduziert. Die Kosten für Geschäftstelle, Verdienstausfallentschädigungen der Gremienmitglieder etc. sollten vor Verabschiedung eines Satzungsentwurfes der Psychotherapeuten kalkuliert und möglichst gering gehalten werden, Übergangsgelder sollten allenfalls in begründeten Fällen gezahlt werden.

Demokratische Kammersatzung

Wegen der zum Teil unterschiedlichen Interessen verschiedener psychotherapeutischer Berufsgruppen sollte bei der Konzeption der Kammern in besonderem Maße auf ihre demokratische Strukturierung geachtet werden. Die Kammersatzung sollte lebendige Demokratie ermöglichen, zum Beispiel durch:

  • begrenzte Amtszeit für Vorstandsmitglieder
  • relative Autonomie der Ausschüsse, sie sollten den Kammermitgliedern selbständig über ihre Tätigkeit berichten dürfen
  • Wahrung ausreichender Fristen für die Einberufung einer Mitgliederversammlung

Fachärzte für Psychotherapie und Psychologische Psychotherapeuten in einer Kammer

Vom fachlichen Standpunkt her gesehen erscheint es nicht sinnvoll, dass Psychotherapeuten in zwei getrennten Kammern organisiert sind: Ärztliche Psychotherapeuten in der Ärztekammer und Psychologische Psychotherapeuten in der Psychotherapeutenkammer. Für die Entwicklung eines einheitlichen Berufsbildes ist die Mitgliedschaft von ärztlichen Psychotherapeuten in der Psychotherapeutenkammer wünschenswert.

Eine gesetzliche Regelung, nach der Ärztliche Psychotherapeuten sich für die Mitgliedschaft in der Ärzte- oder der Psychotherapeutenkammer entscheiden könnten oder Ärztliche Psychotherapeuten, die mehr als 50% ihrer Zeit psychotherapeutisch tätig sind, Mitglied der Psychotherapeutenkammer werden, wäre für eine nennenswerte Beteiligung von Ärztlichen Psychotherapeuten in der Psychotherapeutenkammer wichtig.

Kammer für niedergelassene und angestellte/beamtete Psychotherapeuten

Viele approbierte Psychotherapeuten sind gemäß Kenntnisstand der dgvt nicht freiberuflich im Rahmen einer privaten Praxis tätig, sondern in Beratungsstellen, Heimen, Ambulatorien oder anderen Stellen als Angestellte oder Beamte. Diesbezüglich ergibt sich die Frage, wie eine angemessene Vertretung sowohl der niedergelassenen als auch der angestellten/beamteten Kollegen gewährleistet werden kann.

Ein Kammergesetz sollte sicherstellen, daß niedergelassene und angestellte/verbeamtete Psychotherapeuten in angemessener Zahl in der Kammerversammlung und in den Gremien der Kammer mitwirken.

Angemessene Vertretung der Berufsgruppen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie der Psychologischen Psychotherapeuten

Nicht wenige Kolleginnen und Kollegen sind sowohl als Psychologische Psychotherapeuten als auch als Kinder-/Jugendlichentherapeuten approbiert worden. Aus diesem Grunde sind verwaltungsrechtliche Klärungserfordernisse bei der Frage des Wahlrechtes vorprogrammiert. Für das aktive Wahlrecht sollten Regelungen getroffen werden, nach denen jede doppelapprobierte Person höchstens einmal ihr Stimmrecht wahrnehmen kann. Hinsichtlich des passiven Wahlrechtes sollte sichergestellt werden, daß in allen Gremien und Ausschüssen eine angemessene Vertretung beider Berufe gewährleistet wird.

Vertretung von Ausbildungsteilnehmern in den Kammern und Kammergremien

Es sollte eine Regelung zur Vertretung von Ausbildungsteilnehmern geschaffen werden, damit deren besondere Belange Berücksichtigung finden können.

Kammern neigen entsprechend der Mitgliederstruktur zu einer konservativen Berufs- und Fachpolitik, da sie per definitionem die "Etablierten" eines Faches vertreten. Insbesondere bei der Regelung von Fort- und Weiterbildungsverordnungen oder anderen von den Kammern festzulegenden Zugangs- und Berufsausübungsregelungen ergibt sich dann erfahrungsgemäß eine Tendenz, Anforderungen über die eigentlichen Erfordernisse hinaus anzuheben. Unseres Erachtens sollte daher geprüft werden, in welcher Form die Ausbildungsteilnehmer der psychotherapeutischen Berufe etwa als freiwillige assoziierte Mitglieder in der Kammer mitwirken können. Denkbar wäre es beispielsweise, eine entsprechende gesetzliche Vorgabe (Öffnungsklausel) für die Kammersatzung vorzusehen, nach der diese assoziierten Mitglieder (zu ermäßigten Gebühren) auch Vertreter in die Kammerversammlung und deren Gremien entsenden können.

Berücksichtigung von Patienteninteressen

Das Gesundheitsreformgesetz 2000 sieht eine verstärkte Berücksichtigung der Patientenrechte in der Gesundheitsversorgung vor. Angesichts der Tatsache, dass die Psychotherapeutenkammer als öffentliche Einrichtung auch für die Weiterentwicklung von Strukturen und Qualitäten im Bereich der Psychotherapie zuständig ist, ergibt sich die Frage, in welcher Form die Patienten innerhalb der Kammer mitwirken können. Es sollte ein Rahmen für die Zusammenarbeit mit Verbänden psychisch Kranker geschaffen werden, etwa eine Verpflichtung zur Kooperation mit unabhängigen Patientenschutzgruppen. Denkbar wäre auch eine Mitwirkung der Kammern bei der Einrichtung eines Patienteninformationssystems und der Trägerschaft unabhängiger Patientenberatungsstellen.