"Wehrt euch – beschwert euch" - Tagungsbericht vom ersten Workshop des Projektes "Förderung unabhängiger Beschwerdestellen"
Projektleiterin Gudrun Uebele und Friedrich Walburg vom DGSP-Vorstand moderierten die gut besuchte Veranstaltung.
Das von "Aktion Mensch" auf drei Jahre geförderte Projekt zur Erfassung und Vernetzung unabhängiger Beschwerdestellen in der BRD, angesiedelt in der DGSP-Geschäftsstelle, scheint mir sehr notwendig, gibt es doch noch keinerlei einheitliche Gesetze, oder besser gesagt nur sehr magere Bundesgesetze zur Unterstützung von Menschen mit Psychiatrieerfahrung in der Wahrung ihrer Rechte und ihrer Menschenwürde. Und die Ländergesetze sind zu diesem Thema sehr unterschiedlich.
"Wie stellt man Unabhängigkeit her?"
Dabei ist es eine unbestreitbare Tatsache: "Wo Freiheitsrechte eingeschränkt werden oder Menschen in Abhängigkeiten leben, werden Beschwerdeinstanzen benötigt." Das sagte (auch) Ruth Fricke (BPE) in ihren Ausführungen über die Ergebnisse ihrer Arbeit bei der Herforder Beschwerdestelle. Sie berichtete, dass es bis heute noch keine öffentliche Förderung für Beschwerdestellen gibt, und stellte die Frage: "Wie stellt man die notwendige Unabhängigkeit der Beschwerdestellen her?" Zu bedenken gab sie auch, dass es noch keine Fachaufsicht für amtliche Betreuer gibt, was durchaus von einer unabhängigen Beschwerdestelle erledigt werden könnte. Die Arbeit in der Herforder Beschwerdestelle laufe deshalb so gut, weil die Handlungsmacht bei den Selbsthilfegruppen (Betroffene und Angehörige) liegt und die "Profis sich gerne mitbeteiligen". Die Beschwerdestelle sei grundsätzlich parteilich in ihrem Einsatz für die Problemlösung der Psychiatrie-Erfahrenen. Öffentlichkeitsarbeit machen die Herforder mittels Veröffentlichung der Sprechzeiten in der örtlichen Presse und Visitenkarten.
Wie arbeiten Beschwerdestellen?
Auch Renate Schernus (DGSP) wies in ihrem Bericht über die Bielefelder Beschwerdestelle darauf hin, dass sie keine formale Handlungsmacht besäßen und darum auf die Zusammenarbeit der Einrichtungen angewiesen seien. Unterstützung erfahren sie durch die Mitarbeit einer Bielefelder Stadträtin, die auch zur Vorsitzenden der Beschwerdestelle gewählt wurde, damit die Beschwerdestelle mit der kommunalen Sozialpolitik verzahnt wird. Renate Schernus ist der Meinung, zeitnahe Bearbeitung der Beschwerdefälle und ausgleichende Gespräche seien von großer Wichtigkeit. Die eigentliche Qualität der Beschwerdearbeit liege in der Art, wie mit den Beschwerdeführern umgegangen wird. Immer wieder müsse geklärt werden, was eine Beschwerdestelle nicht leisten kann, nämlich zum Beispiel "geltende Gesetze ändern, juristische Verfahren einleiten, Einrichtungen bestrafen" und "anonyme Beschwerden entgegennehmen". Und weiter: "Die Qualität psychiatrischer Arbeit entsteht nicht durch ängstliche Fehlervermeidung, sondern durch die Bereitschaft, alles miteinander abzusprechen."
Nach kurzer Kaffeepause folgten drei Kurzreferate. Der Sprecher der baden-württembergischen Patientenfürsprecher, Siegfried Bürk, stellte seine Arbeit vor. Er arbeitet nach einem Modell, welches vom Sozialministerium erarbeitet und im Jahre 2000 im Landespsychiatrieplan beschrieben wurde. Rainer Höflacher (BPE) stellte die Stuttgarter Beschwerdestelle vor. Diese hat neben der Bearbeitung und Klärung von Beschwerden auch den Auftrag, alle sich aufzeigenden strukturellen Probleme dem Gesundheitsausschuss und dem Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) weiterzumelden. Die Beschwerdearbeit führe bei den ehrenamtlichen Mitarbeitern zur Überlastung, wenn die Beschwerdestelle ihre Aufgaben nicht ganz klar abgrenzt, so Rainer Höflacher, und er wünscht sich eine Finanzierung unabhängiger Mitarbeiter. Menschen, die in der Beschwerdestelle mitarbeiten, müssen sich um einen guten Ruf bemühen und versuchen, auch die andere Seite zu sehen.
Hans Cordshagen, Regionalleiter des Kreises Dithmarschen der "Brücke Schleswig-Holstein", erklärte die institutionelle Beschwerdestelle seiner Einrichtung. Er beschrieb, dass es die besondere Zielsetzung der institutionellen Beschwerdestelle sei, neben der Klärung der Beschwerdeproblematik auch eine Änderung des Verhaltens beim Personal der Einrichtungen herbeizuführen. Es werden gemeinsame Schulungen für Mitarbeiter und Nutzer der Angebote der "Brücke" angeboten.
Den Abschluss des ersten Tages machte Peter Weinmann (Landesverband Saarland des BPE) mit dem Bericht über den gescheiterten Versuch einer Saarländer Beschwerdeinstitution. Sie stellte nach einem halben Jahr ihre Arbeit ein, weil die nötigen Rahmenbedingungen vom Land nicht erfüllt werden konnten. Sie ließen sich davon aber nicht entmutigen, sondern erarbeiteten ein neues Konzept für ein Modellprojekt analog des niederländischen Patientenvertrauensperson-Modells, das einerseits zwar bereits genehmigt, dessen Umsetzung aber aus finanziellen Gründen schon mehrfach verschoben wurde. Nun bleibt ihnen nur übrig abzuwarten.
Blick ins Ausland
Nach ausgiebigem Frühstück verteilten wir uns auf fünf Arbeitsgruppen und berichteten am Nachmittag darüber.
Das Schlussreferat hielt Michael von Cranach, Ärztlicher Direktor am Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren. Er referierte über "Modelle von Beschwerdemöglichkeiten in der EU" und stellte einige Artikel aus der EU-Charta der Grundrechte vor. So lautet zum Beispiel der Artikel 41:
"Recht auf eine gute Verwaltung (öffentliche Dienstleistung)– Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten vor den Organen und Einrichtungen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden." Von Cranach referierte noch über drei weitere Artikel der EU-Charta und verwies darauf, dass die Schwierigkeit in Deutschland, diese Charta umzusetzen, darin läge, dass in unserer Gesellschaft die Hierarchien besonders fest in den Strukturen eingewachsen seien; außerdem sei der Begriff "Beschwerde" negativ besetzt. In der englischen und französischen Sprache wird hierfür der Begriff "Plan" benutzt, was so viel bedeutet wie etwas glätten und einebnen. Von Cranach verwies außerdem auf das Petitionsrecht der EU- Bürger und auf den Bürgerbeauftragten der EU.Er forderte alle Teilnehmer auf, diese Institutionen auch zu nutzen, da EU-Recht über dem Bundesrecht stehe. Die EU hat auch eine Besuchskommission zur Wahrung der Rechte psychisch kranker Menschen eingerichtet, die man einladen kann, wenn es nötig erscheint. Die Adresse kann über den Vertreter des Wahlkreises in der EU erfragt werden. Besonders empfehlenswert ist ihm das Leitlinienbuch der WHO aus dem Jahre 2005 (WHO Resource Book on Mental Health, Human Rights and Legislation), worin besonders anschaulich beschrieben sei, dass das Kontrollsystem offen, unparteilich, leicht zugänglich, schnell, höflich, verlässlich, vertraulich, grundsätzlich schriftlich, in einfacher Sprache aufgebaut sein müsse.
Ausführlich ging von Cranach auf das englische Beschwerdesystem ein; dort gibt es heute schon institutionalisierte Beschwerdegremien. Jeder Mensch kann in England auf Antrag eine zweite Meinung einholen. Es gibt hier sogar speziell geschulte "second opinion doctors". Besonders wichtig ist das bei längerer Zwangsunterbringung und einer Psychopharmaka-Verabreichung, die länger als drei Monate ohne Einwilligung des Patienten gegeben wird. Auch bei der Entscheidung, ob Elektrokrampftherapie eingesetzt werden soll, muss eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden.
Die nicht ausdiskutierten Fragen, z.B. wer Richtlinien entwickeln und Qualitätsmerkmale für Beschwerdeinstanzen aufstellen darf und wie es gelingen kann, dass das Beschwerdewesen – sehr notwendig – von seinem Stigma befreit wird, nahmen wir zum Nachdenken mit nach Hause.
Ich freue mich auf die hoffentlich gute, fruchtbare Arbeit der drei Verbände zu diesem Thema.
Karin Haehn ist (psychiatrie-)erfahren in Selbsthilfe- und Beschwerdestellenarbeit
Korrespondenzadresse:
Karin Haehn
Oberfeldweg 15
83670 Bad Heilbronn
Ergebnisse des Workshops "Wehrt euch – beschwert euch"
In vier Vorträgen wurde das Thema Beschwerde auf unterschiedliche Weise betrachtet und lebhaft diskutiert. Die Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit den Themen "Definition des Begriffs Beschwerde", "Gemeinsame Standards von unabhängigen Beschwerdestellen", "Förderung für ehrenamtliche Mitarbeiter von Beschwerdemöglichkeiten", "Betriebliches Beschwerdemanagement" und "Vernetzung".
Forderungen
Die Wünsche und Forderungen der etwa 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops – die meisten unter ihnen selbst Psychiatrie-Erfahrene, aber auch andere Vertreter unterschiedlicher Beschwerdemöglichkeiten in der Psychiatrie - lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- An erster Stelle stand die Forderung nach einer ständigen zentralen Anlaufstelle für Beschwerdemöglichkeiten in der Psychiatrie, die Informationen zu Aufbau und Finanzierung von unabhängigen Beschwerdestellen sowie Beratung zu Beschwerden geben kann. Diese Stelle könnte auch als Kontrollinstanz für unabhängige Beschwerdestellen dienen.
- Außerdem wurden möglichst kostengünstige Fortbildungen für Mitarbeiter von Beschwerdemöglichkeiten gewünscht, die Gesprächstechniken, Kenntnisse über Krankheitsbilder und Behandlungsmöglichkeiten oder auch Informationen über Aufbau und Form von unabhängigen Beschwerdestellen vermitteln.
- Daneben wünschen sich die Teilnehmer schriftliche Informationen zum Aufbau von unabhängigen Beschwerdestellen, zu Finanzierungsmöglichkeiten, zu Rechtshinweisen mit Fallbeispielen und ein möglichst umfassendes Werk mit Adressen aller Beschwerdemöglichkeiten.
Wie geht es weiter?
Daraus ergeben sich für das Projekt folgende Aufgaben:
- Fortsetzung der Diskussion um die Definition der Begriffs "Beschwerde"
- Fortsetzung der Diskussion um allgemein gültige Standards für unabhängige Beschwerdestellen
- Erstellung und Finanzierung eines Fortbildungsprogramms für Mitarbeiter von Beschwerdemöglichkeiten
- Einrichten einer zentralen unabhängigen Anlaufstelle als Dauereinrichtung
Über eine eigene Homepage – www.beschwerde-psychiatrie.de – können bereits die Adressen der bekannten unabhängigen Beschwerdestellen abgerufen werden. Hier wird zukünftig auch ein Austauschforum zu Beschwerden und Beschwerdemöglichkeiten in der Psychiatrie installiert, an dem jeder teilhaben kann.
Für weitere Nachfragen steht Ihnen die Leiterin des Projektes, Gudrun Uebele, unter der Adresse der DGSP zur Verfügung: DGSP, Zeltinger Str. 9, 50969 Köln, Tel.: 0221 511002,
E-Mail: gudrun.uebele@dgsp-ev.de
[1] Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Autorin
Erstabdruck: Zeitschrift "soziale psychiatrie 113", Heft 3/2006