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Niedergelassene BV  • Rosa Beilage 1/2017

Wichtig! – Legen Sie Widerspruch gegen Ihren Honorarbescheid ein!

23. Februar 2017
 

Den zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassenen KollegInnen empfehlen wir nach Erhalt Ihrer Honorarbescheide, Widerspruch bei Ihrer regionalen Kassenärztlichen Vereinigung einzulegen. Der DGVT-Berufsverband stellt Ihnen die verschiedenen Musterwidersprüche zur Verfügung, die Sie für Ihr Bundesland auswählen und im internen Bereich des Berufsverbands unter www.dgvt-bv.de/mitgliederbereich herunterladen können. Ihre Zugangsdaten zum internen Mitgliederbereich erhalten Sie auf Nachfrage unter info@dgvt-bv.de per Mail oder telefonisch unter 07071 9434-10.  Für alle KollegInnen bundesweit gilt, dass nur durch das routinemäßige Einlegen des Widerspruchs innerhalb der 1-Monats-Frist ein Anspruch auf mögliche Nachzahlungen gesichert werden kann.