Wichtige Änderungen des Teledienstgesetzes mit Konsequenzen für Psychotherapeutische Praxen
Die genannten Vorschriften sind auch auf Psychotherapeuten, die Homepages im In-ternet betreiben, anwendbar.
Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil das Gesetz auch Bußgeldvorschriften enthält:
Wer bestimmte, nachstehend noch näher zu bezeichnende Informationen vorsätzlich oder fahrlässig nicht richtig oder nicht vollständig zur Verfügung stellt, handelt ordnungswidrig. Es kann eine Geldbuße bis zu EUR 50.000,00 verhängt werden.
Die Ordnungswidrigkeit anzeigen kann jeder, der zufällig im Internet auf den entspre-chenden Tatbestand stößt. Geht eine solche Anzeige bei der Bußgeldbehörde ein, wird sie das entsprechende Verfahren einleiten. Darüber hinaus kommt auch zivilrechtlich - wettbewerbsrechtlich - eine Abmahnung mit den entsprechenden Kosten in Betracht, die ebenfalls mehrere hundert Euro kosten kann.
Wichtig ist insbesondere die in § 6 des Gesetzes enthaltene Regelung über allgemeine Informationspflichten. Danach haben Dienstanbieter für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
- Den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektroni-schen Post,
- soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten und erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehör-de,
- das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, in der sie eingetragen sind und die entsprechende Registernummer,
- Daneben sind gegebenenfalls auch die Vorschriften der Preisangabenverordnung einzuhalten.
- die Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört,
- die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
- die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Hinweise dazu wie diese zugänglich sind,
- die Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört,
- in Fällen, in denen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes vorhanden ist, die Angabe dieser Nummer.