Die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses gestern (11. März 2026), die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen mit Wirkung zum 1. April 2026 um 4,5 % abzusenken, ist eine Zumutung. Der DGVT-Berufsverband hält den vom GKV-Spitzenverband (Krankenkassen) eingeschlagenen Weg für inakzeptabel und schädlich für die psychotherapeutische Versorgung.
Durch eine Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung (Teil des BundesmantelvertragÄrzte) zum April 2024 wurden neue Regelungen und Übergangsfristen für geplante und begonnene Qualifikationen formuliert. Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass diese Übergangs-Regelungen noch bis zum 31. März 2026 gelten. Die Psychotherapie-Vereinbarung regelt für Vertragspsychotherapeut*innen Qualifikationsanforderungen und die zu erbringenden Nachweise zu weiteren Psychotherapieverfahren (Zweitverfahren) oder Psychotherapiemethoden. Mit der Neu-Regelung der Psychotherapie-Vereinbarung bleiben Möglichkeiten der Nachqualifikation erhalten und wurden zudem teilweise vereinfacht. Die Ergänzungsqualifikation für Gruppenpsychotherapie ist z.B. ohne Zusatzprüfung in der Genehmigung enthalten, sofern sie …
Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg: TI-Pauschale muss nicht kostendeckend sein Kosten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI), die nicht von der TI-Pauschale gedeckt sind, müssen Praxisinhaber*innen selbst tragen. Einen Anspruch auf eine Vollkostenerstattung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einer Entscheidung vom 26.11.2025 verneint. Wenn der Gesetzgeber eine komplette Erstattung der Kosten gewollt hätte, wäre der Selbstverwaltung nicht aufgegeben worden, die TI-Pauschale auszuhandeln, ist die Auffassung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg. „Den Vertragsärzten steht eine Erstattung tatsächlicher Kosten für Erstausstattung sowie der tatsächlich verauslagten Betriebskosten nicht zu.“ Das Gericht urteilte weiter: Den Regelungen im SGB V sei …
Der erste Newsletter in 2026 greift wichtige Themen auf: die Ausschreibung des DGVT-Preises und DGVT-Förderpreises und ein exklusives Fortbildungsgeschenk für alle DGVT- und DGVT-BV-Mitglieder. Jetzt sichern! Aus dem DGVT-Verlag präsentieren wir zwei Neuerscheinungen. Der 34. DGVT-Kongress ruft zur Einreichung von Beiträgen auf und der KiJu-Stammtisch lädt DGVT-Mitglieder ein zum nächsten Treffen. Wir informieren über die Diskussion der Abwertung psychotherapeutischer Leistungen um 10 % und über die Neu-Regelung im BGB zu Kopien der Patientenakte. Klicken Sie rein und entdecken Sie weitere Themen und Termine, die Sie nicht verpassen sollten. Viel Freude beim Lesen!
Das Recht von Patient*innen auf eine unentgeltliche erste Kopie ihrer Behandlungsakte ist nun im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. In § 630 BGB wurde eine entsprechende gesetzliche Klarstellung verankert.
Aktuell wird ein Antrag des GKV-Spitzenverbands diskutiert. Dieser Antrag bezieht sich auf die Prüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen auf Grundlage aktueller statistischer Kostendaten durch den Bewertungsausschuss. Der Antrag der Krankenkassen wurde in der Sitzung am 21. Januar 2026 jedoch nicht beschlossen. Aktuell laufen Beratungen im Bewertungsausschuss. Im Folgenden möchten wir unsere Mitglieder informieren, wie wir uns als Verband gegen die drohenden pauschalen Kürzungen einsetzen.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat eine neue S3-Leitlinie mit Empfehlungen zur Behandlung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen veröffentlicht. Die DGVT war an der Entwicklung der Leitlinie durch ihre Mandatsträgerin Sandra Wesenberg sowie die Stellvertreterin Irmgard Vogt beteiligt.
Mit dem letzten Newsletter dieses Jahres sendet die Bundesgeschäftsstelle liebe Weihnachtsgrüße und verweist auf einige wichtige organisatorische Informationen für unsere Mitglieder. Sie finden darin zudem neue Inhalte der DGVT-Box wie das Dossier „ICD-11“ und den Servicepodcast des DGVT-BV „Lost in Approbation“. Der DGVT-BV informiert über das QS-Verfahren NRW. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung zur DGVT-Workshoptagung vom 19. – 21. März 2026 in Tübingen und ihre Einreichungen zum DGVT-Kongress im Frühjahr 2027 in Berlin. Viel Freude beim Lesen und bis zum nächsten Newsletter im neuen Jahr!
Psychologie-Studierende der Goethe-Universität Frankfurt rufen zur Demonstration für eine verbindliche und faire Finanzierung der neuen psychotherapeutischen Weiterbildung auf. Trotz der Reform des Psychotherapeutengesetzes fehlt es weiterhin an klaren gesetzlichen Regelungen.