PP und KJP können ab 01.01.2021 eine Ergotherapie verordnen, wenn psychische Erkrankungen beziehungsweise bestimmte Erkrankungen des zentralen Nervensystems oder Entwicklungsstörungen vorliegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat einen entsprechenden Beschluss getroffen. Basis für den Beschluss ist das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, mit dem auch die Befugnisse der Psychologischen Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen erweitert wurden.
Das Thema Lüften spielt in der kalten Jahreszeit nochmals eine wichtige Rolle in den Psychotherapie-Praxen. In geschlossenen Räumen kommt zur Reduktion des Risikos einer Infektion mit SARS-CoV-2 das Thema Lüften / Luftreinigung als wichtige Maßnahme zur Einhaltung der Abstands-Regeln und einer Mund-Nasen-Bedeckung hinzu.
Die KBV hat in Verhandlungen mit den Kassen eine Übergangsregelung bzgl. des Portos für Arztbriefe erwirkt. Da die nötige Technik für den elektronischen Versand und Empfang der Briefe noch nicht flächendeckend zur Verfügung steht, gab es Widerstand gegen die ursprünglich ab 01.07.2020 geltende Regelung.
In diesem Jahr findet der Tag der älteren Menschen unter den besonderen Bedingungen der weltweiten Corona-Pandemie statt. Neben den unmittelbaren gesundheitlichen Risiken, die vom COVID-Virus für ältere Menschen ausgehen, dürfen auch die psychischen Folgen durch soziale Isolation und das Gefühl einer permanenten Bedrohungssituation nicht außer Acht gelassen werden. Die Auswirkung gesellschaftlicher Entwicklungen wie die wachsende Armutsgefährdung für Ältere könne individuell die psychische Belastungssituation verstärken. Daraus erwächst eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es darf nicht als typisches Verhalten älterer Menschen fehlinterpretiert werden, wenn diese sich zurückziehen, traurig oder antriebslos werden.
Als einer der in der Deutschen Gesellschaft für Beratung e.V. (DGfB) zusammengeschlossenen 24 Verbände professioneller Berater*innen mit insgesamt über 25.000 Mitgliedern fördern die DGVT und ihr Berufsverband DGVT-BV über 25 Prozent dieses Forschungsprojekts. In den kommenden zwei Jahren wird wissenschaftlich fundiert beschrieben, an welchen überprüfbaren Kompetenzen man gute Berater*innen erkennen kann. Das Ergebnis bildet die Grundlage für den „Deutschen Qualifikationsrahmen Beratung“ (DQR). Der Qualifikationsrahmen macht Beratungskompetenzen überprüfbar und sichtbar.
Die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion vom 22.07.2020 zum Krankengeldmanagement und zur Umgehensweise von Kassen mit ihren Versicherten hat einiges zur Transparenz beigetragen. Für Patient*innen und die psychotherapeutischen Praxen lässt sich festhalten: Telefonische Beratungen von Krankenkassen für krankgeschriebene Versicherte sind ohne deren Einwilligung rechtswidrig! Bei Zuwiderhandlungen Seitens der Kassen sollten Patient*innen und auch Psychotherapeut*innen von ihrem Beschwerderecht gegenüber der Aufsichtsbehörde Gebrauch machen. Das ist je nach Krankenkasse das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) oder die Landesaufsicht der jeweiligen Gesundheits- bzw. Sozialministerien der Bundesländer.