Der DGVT-BV und zahlreiche Vertreter*innen weiterer psychotherapeutischer Berufsverbände, sowie die Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns haben eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur verfasst. Darin wird die mit dem Gesetz-Entwurf verfolgte Zielrichtung begrüßt, die Verarbeitung von Patient*innendaten im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens bzw. der Nutzung der in diesem Zusammenhang aufgebauten Telematikinfrastruktur gesetzlich zu regeln und dabei den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden.
Seit vielen Monaten begleiten die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) und ihr Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) die Pläne zur weiteren Digitalisierung im Gesundheitswesen. Aktuell steht der Entwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) zur Diskussion, der im April vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Darin werden unter anderem auch die Rahmenbedingungen für die Einführung und Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) festgelegt.
Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) sind durch die Auswirkungen der aktuellen Krise in Folge der Corona-Pandemie wirtschaftlich in besonderem Maße betroffen. Gleichzeitig sind PiA bei den bisherigen Hilfemaßnahmen von Bund und Ländern nicht ausreichend berücksichtigt. Die DGVT wendet sich an die politisch Verantwortlichen mit der Forderung nach effektiven Hilfen für PiA, die deren spezifische Bedingungen berücksichtigen.
Ab 27.4. gilt in Nordrhein-Westfalen auch in „Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens“ (darunter fallen auch Psychotherapie-Praxen, sowohl mit KV-Zulassung als auch Privatpraxen) eine Maskenpflicht.
Der diesjährige Weltgesundheitstag ist dem Pflegepersonal und den Hebammen gewidmet, was in Anbetracht der vorherrschenden COVID-19-Pandemie von besonderer Bedeutung ist. Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e.V. und ihr Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e.V. weisen auf einen erheblichen Nachbesserungsbedarf in der Gesundheitsversorgung, insbesondere der psychosozialen Versorgung und bei den Arbeitsbedingungen der entsprechenden Berufsgruppen hin.
Die KBV hat in der aktuellen PraxisInfo vom 6.4.2020 (s.u.) eine Kurz-Übersicht zur Telefonbehandlung und zur Anwendung der neu eingeführten „Telefonkonsultation“ (01433) veröffentlicht, die die Fragen übersichtlich beantwortet, wie viele Gesprächsleistungen möglich sind und wie diese abgerechnet und honoriert werden.
Als neue EBM-Ziffer wurde die 01433 (154 Punkte / 16,92 Euro) eingeführt als Zuschlag zur Grundpauschale.
Es ist schon richtig, dass dieser Beschluss zumindest zum Teil eine Verbesserung darstellt - zumindest für die Kolleg*innen in denjenigen KVen, die bislang noch keine ausdrückliche Regelung zur Telefonbehandlung hatten. Zuvor waren in vielen KVen Telefonbehandlungen schlichtweg gar nicht möglich.
Insgesamt halte ich den Beschluss jedoch an einer ganz zentralen Stelle …
Als niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten protestieren wir energisch gegen eine geplante Zwangsverpflichtung von Mediziner*innen und Pflegekräften, wie sie im Fall einer Pandemie durch die Landesregierung von NRW im ”Gesetzentwurf zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen” (Drucksache 17/8290) geplant ist.