Der Bundestag hat eine überfällige Neuregelung für die Arbeit im Kontext von Kindeswohlgefährdung beschlossen: Fallbesprechungen zwischen Psychotherapeut*innen und Jugendämtern können zukünftig vergütet werden. Dies wurde mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) Ende April durch den Bundestag beschlossen, der Bundesrat hat am 7. Mai zugestimmt. Vergütet werden sowohl Videokonferenzen als auch persönliche Fallbesprechungen.
Oliver Kunz (Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der DGVT und des DGVT-Berufsverbands) spricht in der Tageszeitung "junge Welt" über die geplante Maßnahme der Bundesregierung zur Rationierung ambulanter Richtlinienpsychotherapie.
Berlin, 18. Mai 2021 – Gegen jede Rationierung von Leistungen ambulanter Richtlinienpsychotherapie spricht sich ein breites Bündnis psychotherapeutischer Verbände aus. Anlass ist der Änderungsantrag 49 zum Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG), demzufolge der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüfen solle, wie die psychotherapeutische Versorgung „schweregradorientiert und bedarfsgerecht“ sichergestellt werden könne.
Wie die Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen künftig gestaltet sein soll, ist seit Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen. Nachdem das Psychotherapeutengesetz im vergangenen Jahr ein universitäres Masterstudium als künftige Grundlage für die Berufsausbildung festgeschrieben hat, trat auch eine darauf basierende neue Approbationsordnung in Kraft. Noch zu beantworten war die Frage, wie die weitere fachliche und zielgruppenspezifische Spezialisierung für Psychotherapeut*innen nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium aussehen soll.
E-Mental Health und Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGAs) in der Psychotherapie sind ein zunehmend wichtiges Thema für unsere Mitglieder. Eine Betrachtung der Möglichkeiten in der Praxis aus fachlicher Sicht von Frau Prof. Christine Knaevelsrud, Mitglied unseres Verbands, bietet nun die Handreichung, die wir im Folgenden veröffentlichen.
Die Pandemie macht die soziale Spaltung der Gesellschaft nicht nur sichtbarer, sondern vertieft sie noch. Das müsste nicht so sein. Eine Pandemie hat enorme Auswirkungen auf viele gesellschaftliche Bereiche. Wie sich deren Folgen auf bestimmte Bevölkerungsgruppen auswirken, ist aber nicht naturgegeben. Sie hängt ganz wesentlich davon ab, wie die Ressourcen für den Umgang mit den Pandemiefolgen verteilt sind.
Ab dem 1. Januar 2021 erhalten Psychotherapeut*innen in Privatpraxen für die Behandlung von Bundespolizist*innen eine höhere Vergütung. Damit sind die Verhandlungen zwischen dem Bundesinnenministerium (BMI) und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) abgeschlossen. Die seit über einem Jahr bestehende höhere Bewertung aller antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab wird damit zumindest teilweise nachvollzogen.
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Ab dem 1. Januar 2021 gilt für die psychotherapeutischen Leistungen bei Bundespolizist*innen in Privatpraxen der 2,3-fache Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zusätzlich erhalten Psychotherapeut*innen, die eine tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie durchführen, 5 Euro Zuschlag pro Sitzung. Insgesamt …
Die BPtK hat im Rahmen einer Bund-Länder-AG „Qualitätssicherung in der Psychotherapie“ Empfehlungen für die Dokumentation psychotherapeutischer Behandlungen entwickelt, die vom 37. Deutschen Psychotherapeutentag im November 2020 beschlossen wurden.