Die zweite Sitzung des GK II (35 Fach- und Berufsverbände) in diesem Jahr fand am 26.10.19 in Berlin statt. Die Sitzung wurde dieses Mal von der DGVT organisiert und ausgerichtet. Bis zur nächsten Sitzung im Frühjahr 2020 hat die DGVT auch die Geschäftsführung inne. Themen waren u. a. die Abstimmung verschiedener Resolutionen.
Nach dem Beschluss der Richtlinie über die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) am 19. September 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 22. Oktober nun den genauen Richtlinientext veröffentlicht.
Trotz einer fünfjährigen Beratungsdauer erfüllt die jetzt vom G-BA endlich veröffentlichte Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik keine der Anforderungen, die dem G-BA als Auftrag mit auf den Weg gegeben worden waren.
Im Entwurf des „Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG), der am 8.11.2019 vom Bundestag abschließend beraten wird, ist u.a. vorgesehen, dass Kassen Versicherten-Daten (u.a. Alter, Geschlecht, Wohnort und Behandlungen) an den GKV-Spitzenverband übermitteln. Dieser soll die Daten dann an ein neues Forschungsdatenzentrum weiterleiten. Laut Gesetzentwurf werden die von den Kassen übermittelten Datensätze jedoch erst beim GKV-Spitzenverband pseudonymisiert. Zudem werden die Daten dort nicht verschlüsselt, was die Gefahr mit sich bringt, dass die Anonymisierung leicht wieder aufgehoben werden kann. DGVT und DGVT-BV fordern die Mitglieder des Bundestags-Gesundheitsausschusses dazu auf, die betreffenden Regelungen aus dem …
Die KBV hat die neuen EBM-Ziffern und Abrechnungsmöglichkeiten der Video-Sprechstunde veröffentlicht. Seit 1. Oktober können bestimmte psychotherapeutische Leistungen nun auch per „Videotelefonat“ erbracht und abgerechnet werden. Psychologische Psychotherapeut*innen können ab sofort Sitzungen im Rahmen von Kurz-und Langzeittherapie sowie Rezidivprophylaxe per Video anbieten. Für andere Leistungen ist weiterhin ein ausschließlicher persönlicher Kontakt erforderlich. Diagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung sind weiterhin immer im unmittelbaren Kontakt mit den Patient*innen durchzuführen. Die Psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Gruppenpsychotherapie, Hypnose und Akutbehandlung sind in der Psychotherapie-Vereinbarung von der Videobehandlung ausgeschlossen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant, Krankenkassen zur Übernahme der Kosten für eine vertrauliche Spurensicherung nach sexuellen Gewalttaten zu verpflichten. Hintergrund der sogenannten vertraulichen Spurensicherung ist, dass Opfer sexueller Gewalt in vielen Fällen nicht unmittelbar nach der Tat dazu in der Lage sind, diese bei der Polizei anzuzeigen. Ohne eine entsprechende Strafanzeige werden aber bislang die Kosten für die Spurensicherung durch Ärzt*innen oder Kliniken nicht in allen Bundesländern von den Krankenkassen übernommen.
Die Richtlinie darf in dieser Fassung auf keinen Fall vom Bundesministerium für Gesundheit angenommen werden und muss dringend im Sinne der Betroffenen, der Angehörigen und der Mitarbeiter*innen der psychiatrischen Institutionen überarbeitet werden.
In der vpp 2/2019 wurde über den Tarifabschluss der neuen Entgeltordnung im Tarifvertrag der Länder berichtet. Die Redaktionsverhandlungen zogen sich bis in den Sommer dieses Jahres. Die Entgeltgruppe 14 für Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen mit Unidiplom oder Master steht. Es bleibt als Manko jedoch die Entgeltgruppe S 17 bzw. EG 11 für KJP mit FH-Abschluss oder Bachelor. Im TVöD gibt es diese Diskriminierung nicht und es bestand die Hoffnung, dass das von ver.di in den Redaktionsverhandlungen noch korrigiert werden kann. Scheinbar hat sich die Tarifgemeinschaft der Länder TdL mit ihrer sturen Haltung weiter durchgesetzt. Die Regularien der Neueingruppierung werden jenen des TVöD von 2016 gleichen. Stichtag für die Neuberechnung auf …
Am 26. September 2019 wurde im Deutschen Bundestag das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG) verabschiedet. Neben einer völligen Neustrukturierung der Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen wurden mit diesem Gesetz auch sozialrechtliche Neuregelungen verabschiedet, die mit der Ausbildung nichts zu tun, aber großen Einfluss auf die Arbeit vor allem niedergelassener Therapeut*innen, haben.