Der DGVT-Berufsverband hat sich am 6.11.2018 in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gegen eine „gestufte Steuerung“ der Behandlung von psychisch kranken Hilfesuchenden ausgesprochen, wie sie in dem geplanten Zusatz zu § 92 Abs. 6a SGB V im TSVG vom Kabinett geplant ist.
Ein aktueller Artikel in der ZEIT vom 18.10.2018 stellt die teilweise problematische Umgehensweise von Krankenkassen mit Anträgen auf Psychotherapie in der Kostenerstattung ausführlich dar.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 15. Oktober 2018 das lange erwartete Gutachten zur Bedarfsplanung veröffentlicht. Für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung lässt das Gutachten nicht den Raum, den sich der DGVT-Berufsverband gewünscht hat: der G-BA sieht einen weiteren Bedarf für bundesweit nur 2400 neue Praxen.
Das Jugendalter und die frühen Jahre des Erwachsenenalters sind eine Zeit, in der viele Veränderungen stattfinden, z. B. Schulwechsel, Studium, Jobsuche, Auszug aus dem Elternhaus. Solche aufregenden Zeiten führen häufig auch zu Stress, Unsicherheit, zusätzlichem Druck. Viele Jugendliche leben auch in Gebieten, die von humanitären Notlagen wie Konflikten und Naturkatastrophen betroffen sind. Junge Menschen, die in solchen Situationen leben, sind besonders anfällig für psychische Probleme. Der diesjährige Tag der Seelischen Gesundheit am 10.10.18 ist deshalb insbesondere der psychischen Gesundheit junger Menschen gewidmet.
Der aktuelle „Gesundheitsreport“ der Techniker Krankenkasse zeigt, dass die Hälfte aller Erwerbstätigen vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalter aus dem Beruf ausscheidet. Bei nahezu 50 Prozent der Personen, die Erwerbsminderungsrente bezogen, war die Hauptursache psychische Erkrankungen. Lediglich ein Drittel der Bezieher*innen von Erwerbsminderungsrente nahm zuvor an einer Rehabilitationsmaßnahme teil. Die DGVT ruft alle Arbeitgeber, Kassen und die Gesundheitspolitik auf, ihr Engagement zugunsten der gesundheitlichen Prävention und Rehabilitation im Arbeitsleben zu verstärken.
Die geänderte Bundesbeihilfeverordnung enthält einige neue Regelungen, die für die Psychotherapie relevant sind, u.a. wurde neu eine Akutbehandlung eingeführt.
Ein Zwiegespräch zur Telematikinfrastruktur zwischen Nina Engstermann und Gerd Per (beide niedergelassen in eigener Praxis in NRW) bildet die Ambivalenz unserer Mitglieder im Praxisalltag ab.
Die Krankenkassen hatten Ende 2017 veranlasst, dass künftig auch Termine für probatorische Sitzungen durch die TSS vermittelt werden sollen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist dieser Forderung zwar entgegengetreten, doch das angerufene Bundesschiedsamt hat zugunsten der Krankenkassen gegen die Stimmen der KBV entschieden, dass die TSS künftig auch probatorische Sitzungen (zur Einleitung eine Richtlinienpsychotherapie) vermitteln sollen.