VertragspsychotherapeutInnen können zukünftig insbesondere schwer psychisch kranke Menschen umfassender versorgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu beschlossen, dass PsychotherapeutInnen künftig auch in ein Krankenhaus einweisen und den dafür notwendigen Krankentransport verordnen können. Außerdem können sie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verordnen.
Im Mitgliederbereich finden Sie unsere aktuellen DGVT-BV-Mitgliederinformationen zur Verordnung Krankenhausbehandlung (Ablaufschema) und zur Verordnung Krankenbeförderung
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Die Verwendung von elektronischen Datenverarbeitungssystemen birgt naturgemäß nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Der Einsatz von Computern in Ihrer Praxis ist keineswegs mit …
Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) und der DGVT-Berufsverband Psychosoziale Berufe e.V. unterstützen die Ziele des Deutschen Reha-Tags. Die Bedeutung von Rehabilitationsangeboten nimmt auch auf dem Gebiet der psychotherapeutischen Versorgung ständig weiter zu. Neue Höchststände bei den Arbeitsunfähigkeitszeiten aufgrund psychischer Erkrankungen sind hierfür nur ein Anzeichen. Die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Kosten, vor allem aber die persönliche Situation von Betroffenen und Angehörigen, sollten Anlass genug für eine Verbesserung der Therapie- und Rehabilitationsangebote sein.
Einer aktuellen Studie des IGES-Instituts und des Sozialrechtlers Prof. Dr. Gerhard Igl zufolge („Leistungsbewilligungen und -ablehnungen durch Krankenkassen“) sind Versicherte häufig nur unzureichend über ihre Rechte aufgeklärt. Lediglich ein Viertel der PatientInnen legt Widerspruch ein, wenn ein von ihnen gestellter Leistungsantrag (z.B. Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung) von ihrer Krankenkasse abgelehnt wird. Spannend ist die Betrachtung der gestellten Widersprüche, denn hier zeigte sich, dass die Hälfte der Widersprüche erfolgreich war (stark abhängig von der jeweiligen Krankenkasse).
Johannes Weisang, DGVT-Kammer-Delegierter (OPK), hat sich in einem Interview mit dem NDR zur psychotherapeutischen Versorgungslage in Mecklenburg-Vorpommern geäußert. Dabei weist Johannes Weisang deutlich darauf hin, dass die neuen Leistungen der Psychotherapie-Richtlinie (Psychotherapeutische Sprechstunde und telefonische Sprechzeit) dazu führen, dass de facto weniger Zeit für die Behandlung von PatientInnen zur Verfügung steht, die eine Richtlinien-Therapie benötigen.