Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat mit Schreiben vom 9.9.2016 Teile der Reform der Psychotherapie-Richtlinie beanstandet und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mehrere Auflagen erteilt. Das BMG stellt mit seinem Schreiben nochmals die Frage in den Raum, inwieweit eine für PatientInnen verpflichtende Psychotherapeutische Sprechstunde den Zugang zur Psychotherapie nicht einschränkt.
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) beschlossene Reform der Psychotherapie-Richtlinie vom 16.6.2016 stimmt aus Sicht unseres Verbands nicht mit dem Auftrag aus § 92 Abs. 6a Satz 3 SGB V überein, der mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz an den GBA gerichtet wurde. Der DGVT-Berufsverband wendet sich deshalb mit diesem Schreiben an das aufsichtsführende Ministerium mit der Bitte, den Beschluss des GBA zu beanstanden.
Bei den diesjährigen Wahlen der Vertreterversammlung (VV) in der KV Hamburg traten Thomas Bonnekamp und Karin Wallenczus als KandidatInnen der DGVT und des DGVT-Berufsverbands im Rahmen der ALLIANZ-Liste an. Die Allianz psychotherapeutischer Berufs- und Fachverbände konnte einen Stimmengewinn um 8,21% verzeichnen und erhielt damit stolze 63,30% der psychotherapeutischen Stimmen. Thomas Bonnekamp wurde als Stellvertreter in die VV gewählt.
Mit seinem Beschluss vom 16.6.2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Regelungen zum Jobsharing angepasst. JobsharerInnen mit unterdurchschnittlichem Praxisumfang können ihren Umsatz künftig stärker steigern als bisher.
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Die Unterschriftenaktion in Sachen TVöD, die wir als Unterstützung des für Ende Juli geplanten Gesprächs mit ver.di bzw. der Fachbereichsleitung FB3 begonnen haben, wurde nochmals verlängert. Wir rufen unsere Mitglieder hiermit zur Teilnahme auf!