Der Bundestag hat am 27. April 2017 das umstrittene Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BT-Drs. 18/11163) beschlossen. Geistliche, Abgeordnete, Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände sind von staatlichen Überwachungsmaßnahmen absolut ausgenommen. Der gleiche Schutz bleibt PsychotherapeutInnen und ÄrztInnen jedoch weiterhin versagt.
Die psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung hierzulande ist immer wieder ein Thema, das in den Medien schlaglichtartig beleuchtet wird. Insbesondere überlange Wartezeiten für ambulante psychotherapeutische Behandlungen stehen häufig im Blickpunkt der Berichterstattung. Zu selten werden dabei aus unserer Sicht die Ursachen und Verantwortlichkeiten für diesen Missstand benannt.
Aktuelle Kommentare von Seiten des GKV-Spitzenverbands in der letzten Zeit deuten darauf hin, dass die Wartezeitenproblematik im Bereich der Psychotherapie nicht gesehen, bzw. voreilig davon ausgegangen wird, dass diese sich nun durch die Einführung der Psychotherapeutischen Sprechstunden lösen würde.
Wir haben die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Dr. Doris Pfeiffer dazu aufgefordert, ihre Position zum Thema Wartezeiten in der Psychotherapie darzulegen.
Ende 2015 hat die DGVT einen Forschungsauftrag an AGENON, ein Berliner Unternehmen, das sich auf Forschung und Entwicklung im Gesundheitswesen spezialisiert hat, vergeben. Im Rahmen der Expertise wurden neue ambulante psychotherapeutische Versorgungsformen und -angebote jenseits der Psychotherapierichtlinie untersucht.
In dem Workshop am 13. März 2017 wurden die Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt und anschließend beispielhaft 3 Verträge zur integrierten Versorgung.
PP und KJP können ihren Patienten zukünftig Soziotherapie, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Krankenhausbehandlung sowie Krankentransport verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.3.2017 die hierfür jeweils zu beachtenden Voraussetzungen sowie den Umfang des Verordnungsrechts beschlossen.